Altmaier: Mit ERP-Mittelstandsförderung unterstützen wir Unternehmen bei Bewältigung der Corona-Pandemie

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Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2021 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2021 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 7,9 Milliarden Euro erhalten.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Die Finanzierungsförderung aus dem ERP-Sondervermögen für 2021 kann den deutschen Mittelstand kraftvoll dabei unterstützen, die wirtschaftlichen Herausforderungen der Corona-Pandemie zu meistern. Denn eine funktionierende Versorgung mit günstigen Krediten und Beteiligungskapital ist entscheidend für die Nutzung der Wachstumspotentiale unseres Mittelstands. Dazu leisten wir mit dem ERP-Sondervermögen einen wichtigen Beitrag.“

Die Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung, dem Aufbau und der Modernisierung bestehender Unternehmen in strukturschwachen Regionen sowie der Innovations- und Digitalisierungsförderung. Mittelständischen Unternehmen steht dabei für das Jahr 2021 mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit unter anderem ein Gesamtkreditvolumen von 2 Milliarden Euro zur Verfügung, um Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben voranzutreiben.

Das ERP-Sondervermögen fördert seit über 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marschallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Die ERP-Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen und der freien Berufe und trägt zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei.