Altmaier: XXIII. Hauptgutachten der Monopolkommission wichtiger Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Weiterentwicklung des digitalen Ordnungsrahmens

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Die Monopolkommission hat heute ihr XXIII. Hauptgutachten mit dem Titel „Wettbewerb 2020“ an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, übergeben. Die Monopolkommission legt damit eine detaillierte Analyse der wettbewerblichen Situation der deutschen und europäischen Wirtschaft der letzten zwei Jahre vor und gibt zahlreiche Empfehlungen für künftige Gesetzgebung und behördliche Praxis.

Bundesminister Peter Altmaier: „Ich danke der Monopolkommission für das Gutachten, mit dem wichtige aktuelle wirtschaftspolitische Fragen thematisiert werden.

Ich begrüße es sehr, dass sich die Monopolkommission weiterhin intensiv mit den Herausforderungen der digitalen Märkte auseinandersetzt. Mit dem Hauptgutachten leistet die Monopolkommission einen sehr wichtigen Beitrag für die aktuelle ordnungspolitische Debatte über die Plattformwirtschaft und den daraus erwachsenen wettbewerbsrechtlichen Regelungsbedarf. Die Bundesregierung schenkt der Stimme der Monopolkommission hier große Aufmerksamkeit. Die weiteren Vorschläge der Monopolkommission insbesondere zu den Themen Effiziente Strukturen im deutschen Krankenhaussektor und Chinas Staatskapitalismus – Herausforderung für die europäische Marktwirtschaft, wird die Bundesregierung im Einzelnen ebenfalls einer sorgfältigen Prüfung unterziehen.“

Die Bundesregierung wird nach Konsultation der Wirtschaft eine Stellungnahme zum Gutachten der Monopolkommission beschließen und diese dem Bundestag und Bundesrat vorlegen.

Zum 1. Juli 2020 wurden Frau Dagmar Kollmann und Herr Prof. Dr. Jürgen Kühling für weitere vier Jahre zum Mitglied der Monopolkommission und Frau Pamela Knapp als neues Mitglied berufen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier dankte Frau Dr. Angelika Westerwelle für ihre jahrelange Arbeit und hohen Einsatz in der Monopolkommission.

Das Gutachten finden Sie hier.