Strommasten, Stromnetz zum Thema Reform des Strommarktes.

© BMWi/Holger Vonderlind

Das Kabinett hat heute den von Bundesminister Altmaier vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur marktgestützten Beschaffung von Systemdienstleistungen für den Stromnetzbetrieb beschlossen. Die Regelung gilt für die Spannungsregelung, Trägheit der lokalen Netzstabilität, Kurzschlussstrom, dynamische Blindstromstützung, Inselbetriebsfähigkeit und Schwarzstartfähigkeit. Das Gesetz bereitet den Weg für die Einführung transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffungsverfahren.

Die Änderungen ermöglichen Wettbewerb und Innovationen. Sie sind technologieneutral. Alle Anbieter können am Markt teilnehmen: Erzeugungsanlagen, Speicher und Verbraucher. Dadurch sollen wirtschaftliche und technische Potenziale beim Netzbetrieb erschlossen werden. Die Stromversorgung wird damit sicherer, preisgünstiger und umweltverträglicher.

Die Bundesnetzagentur wird die konkrete Ausgestaltung der Beschaffungssysteme für die jeweiligen Systemdienstleistungen festlegen. Sollte eine marktgestützte Beschaffung einer Systemdienstleistung wirtschaftlich nicht effizient sein, wird die Bundesnetzagentur Ausnahmen vorsehen. Durchgeführt werden die Beschaffungsverfahren durch die Netzbetreiber.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier (PDF, 82 KB).