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Die Förderrichtlinie zur Verlängerung der Förderung des innovativen Schiffbaus wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Förderung wird bis zum 31.12.2023 verlängert. Der innovative Schiffbau ist eine wichtige Säule der maritimen Wirtschaft in Deutschland. Auch dank gezielter Förderung hat sich der Schiffbau in den letzten Jahren behaupten und Arbeitsplätze sichern können.

Ziel des Programmes ist es, deutsche Werften bei der erstmaligen industriellen Anwendung von innovativen Produkten und Verfahren zu unterstützen, die beim Neubau, Umbau und bei der Reparatur von Handelsschiffen mit Eigenantrieb zum Einsatz kommen. Zum Beispiel für neuartige Antriebskonzepte mit LNG oder Elektro oder für innovative Abgasreinigungsanlagen. Auch von deutschen Werften gefertigte Offshore-Strukturen können in diesem Rahmen gefördert werden. Das Programm richtet sich an Schiffbau-, Schiffsreparatur- und Schiffsumbauwerften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Kleine und mittelgroße Werften werden durch höhere Fördersätze besonders gefördert.

Mit der Förderung wird künftig ein verstärkter Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Im Fokus stehen dabei schiffbauliche Innovationen, die erheblich zur Emissions-minderung des Schiffes beitragen oder nachweisbare Qualitäts- und Leistungs-verbesserungen im Klima- und Umweltbereich erzielen.

Das Programm greift die strategischen Ziele der „Maritimen Agenda 2025“ der Bundesregierung auf und setzt Anreize für eine verstärkte Innovationstätigkeit der deutschen Werften. Dies trägt zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Werftindustrie bei und sichert so zukunftsfähige Arbeitsplätze. Weiterhin trägt die Innovationsförderung zu einer Erhöhung der Wertschöpfung in zum Teil strukturschwachen Regionen bei.

Für das von den Küstenländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein kofinanzierte Programm, sind in der Finanzplanung des Bundes Fördermittel in Höhe von 70 Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehen.

Die neue Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2023 befristet; die Veröffentlichung erfolgte am 3. Dezember 2021 im Bundesanzeiger.