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Dievini und die Bundesrepublik Deutschland gaben heute die Unterzeichnung eines Nachtrags zur Gesellschaftervereinbarung zwischen der KfW Bankengruppe sowie der Beteiligungsgesellschaft Dievini Hopp Biotech Holding GmbH & Co. KG (Dievini), DH-LT-Investments GmbH und Dietmar Hopp in Bezug auf ihre Anteile an der Curevac N.V. (Curevac) bekannt. Die Gesellschaftervereinbarung war am 16. Juni 2020 im Zuge der Ankündigung des Investments der KfW in Curevac geschlossen worden. Darin wurden zwischen den Gesellschaftern u. a. das Abstimmungsverhalten, die Besetzung von Aufsichtsratsratsmandaten sowie bestimmte Haltefristen und Andienungsmechanismen für Aktien geregelt. Sowohl Dievini als auch die KfW haben heute ein sogenanntes 13-D-Filing bei der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC eingereicht, in dem Details des Nachtrags ausgeführt sind.

Der Nachtrag zur Gesellschaftervereinbarung erfolgt aufgrund der geplanten Vermögensnachfolgeregelung von Dietmar Hopp. Im Zuge dieser Nachfolgeregelung soll die Beteiligungsgesellschaft dievini vollständig in die Hände der Familie Hopp übergehen. Die neben Dietmar Hopp geschäftsführenden Mit-Gesellschafter planen als solche aus der dievini auszuscheiden und werden im Rahmen dieser Teilung direkt Aktien bzw. Geschäftsanteile an Curevac und den anderen Portfoliogesellschaften entsprechend ihren Anteilen an dievini erhalten. Ungeachtet dessen werden sie die Geschäftsführung für die Komplementärgesellschaft von Dievini unverändert fortsetzen und die Investments in den Portfoliounternehmen betreuen.

Dievini beabsichtigt zu gegebener Zeit und ausschließlich zur Finanzierung der Umstrukturierung (inklusive steuerlichen Verpflichtungen bei den involvierten Parteien) Curevac-Aktien zu veräußern. Abgesehen davon planen Dievini, Dietmar Hopp, seine Beteiligungsgesellschaft DH-LT-Investments sowie die Bundesrepublik Deutschland derzeit nicht, Curevac-Aktien an Dritte zu veräußern.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot dar, Aktien zu verkaufen noch die Aufforderung, ein Angebot für den Kauf von Aktien abzugeben. Jegliche Angebote zum Verkauf, Aufforderungen oder Angebote zum Kauf sowie der Verkauf von Aktien werden in Übereinstimmung mit den Registrierungserfordernissen des US-Securities Act of 1933 in seiner aktuellen Fassung erfolgen.