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Das Bundeskabinett hat heute den 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 sowie die Eckwerte 2023 mit der Finanzplanung bis 2026 einschließlich des BMWK-Etats beschlossen. Ebenfalls Gegenstand des Beschlusses war der Wirtschaftsplan 2022 für den Energie- und Klimafonds. Der 1. Regierungsentwurf des Haushalts 2022, der im Juni 2021 noch unter der alten Bundesregierung beschlossen worden war, war mit der Bundestageswahl 2021 obsolet geworden.
Bundesminister Habeck: „Mit den heutigen Kabinettsbeschlüssen sind die finanziellen Rahmenbedingungen für schnelle Fortschritte beim Klimaschutz, bei der Energiesicherheit und der Bewältigung der Coronakrise gesetzt. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat mehr als deutlich gemacht, dass wir von russischen Energieimporten unabhängig werden müssen. Daher brauchen wir eine beschleunigte Energiewende, einen verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien und deutlich mehr Energieeffizienz. Das ist das A und O für eine günstige, unabhängige und sichere Energieversorgung der Zukunft. Die Bundesregierung wird daher bis 2026 über 200 Mrd. Euro in den Klimaschutz investieren – national und international. Außerdem werden wir Mittel zur Stärkung des Mittelstands, zur Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Krise, aber auch zur Finanzierung wichtiger Zukunftsprojekte, wie beispielsweise im Bereich Mikroelektronik zur Verfügung stellen. Unser Ziel ist es, die deutsche Volkswirtschaft auch im Anbetracht der Krisen zu stabilisieren und zügig auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zurückzubringen.“
Im Einzelplan 09 des BMWK sind für 2022 rd. 10,96 Mrd. Euro veranschlagt. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2021 (10,27 Mrd. Euro) steigt der Plafonds des BMWK damit in 2022 um rd. 6,7 % (= 670 Mio. Euro). Darin enthalten sind Mittel in Höhe von rd. 640 Mio. Euro, die das BMWK im Zuge der Neuordnung der Bundesministerien nach der Bundestagswahl 2021 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit übernimmt. Für 2023 sind im Rahmen des Eckwertebeschlusses Ausgaben in Höhe von 11,64 Mrd. Euro vorgesehen, was einer Steigerung um ca. 700 Mio. Euro oder einem Plus von 6,2% gegenüber 2022 entspricht.
Zusätzlich werden für Strukturstärkungsmaßnahmen des BMWK in 2022 weitere Mittel zur Verfügung gestellt, um den Kohleausstieg zu beschleunigen. Gleiches gilt für weitere Gelder für die bis Juni 2022 verlängerten Corona-Unternehmenshilfen. Und wichtig sind auch Mittel für wichtige Zukunftsprojekte wie Mikroelektronik.
Mit dem 2. Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 wird auch der Wirtschafts- und Finanzplan des Energie- und Klimafonds vorgelegt. Da parallel auch die Eckwerte für den Haushalt 2023 beschlossen werden, umfasst der Planungshorizont bereits das Jahr 2026. Die Programmausgaben im Wirtschaftsplan 2022 belaufen sich auf 27,8 Mrd. Euro. Der Anteil des BMWK liegt bei 88,2 % (24,5 Mrd. Euro). Für die Jahre 2022 bis 2026 plant die Bundesregierung nun mit Mitteln in Höhe von insgesamt 203 Mrd. Euro für Maßnahmen zum Klimaschutz und für die Transformation der deutschen Wirtschaft. Das sind gegenüber dem 1. Regierungsentwurf zusätzliche 86 Mrd. Euro.
Die Ausgabenschwerpunkte im Energie- und Klimafonds sind:
Absenkung der EEG-Umlage auf Null zur Entlastung der Bürger
und der Wirtschaft bereits zum 01.07.22
Strompreiskompensation zur Entlastung der Unternehmen
von den Kosten durch den EU-ETS
Reform der Gebäudesanierung hin zu Maßnahmen mit dem
größten CO2-Einsparpotenzial
Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität
Dekarbonisierung der Industrie und Wasserstoffstrategie
Für den Bundeshaushalt 2022 schließt sich nun das parlamentarische Verfahren an. Der Haushalt 2022 wird voraussichtlich im Juni 2022 vom Bundestag verabschiedet und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft. Die Eckwerte 2023 werden Grundlage des regulären Haushaltsverfahrens der Bundesregierung für 2023 sein. Der Kabinettsbeschluss für den Regierungsentwurf des Haushalts 2023 ist für Juni 2022 vorgesehen, das parlamentarische Verfahren folgt anschließend.