Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Sven Giegold, und die zuständigen Mitarbeiter*innen des Ministeriums haben heute die Konsultationen zum Rüstungsexportgesetz fortgesetzt. Nachdem in der letzten Woche der Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Kirchen zum Austausch über das von der Bundesregierung geplante neue Rüstungsexportkontrollgesetz erfolgt war, gab es heute einen Austausch mit den Vertretern der Unternehmen und Verbände der Rüstungsindustrie. Beide Gespräche mit den Akteuren aus dieser und der vergangenen Woche bilden den Auftakt der öffentlichen Arbeiten der Bundesregierung für das Gesetzesvorhaben.

Staatssekretär Giegold: „Als ein wichtiges Vorhaben für die aktuelle Legislaturperiode haben die Regierungsparteien die Verabschiedung eines Rüstungsexportkontrollgesetzes vereinbart. Gerade im Angesicht des Ukrainekrieges zeigt sich, wie notwendig klare und verbindliche Regeln für Rüstungsexporte sind. Ein transparenter Gesetzgebungsprozess ermöglicht eine breite demokratische Diskussion, welche Rüstungsexporte aus guten Gründen legitim sind und welche nicht. Mit der deutschen Rüstungsindustrie gibt es große Einigkeit, dass wir nicht nur nationale, sondern auch durchsetzbare europäische Regeln für Rüstungsexporte brauchen. Ebenso gibt es Raum für Abbau unnötiger Bürokratie im Genehmigungsverfahren. Mit diesem Gesetz werden wir verbindliche Regelungen für eine restriktive Rüstungsexportpolitik festschrieben. Der Prozess der Gesetzgebung wird transparent geführt und nach europäischem Vorbild alle Interessierten transparent einbinden. Allen Beteiligten aus Wissenschaft, Rüstungsindustrie, Nichtregierungsorganisationen und Kirchen gebührt Dank für ihre schriftlichen Beiträge und die respektvolle Diskussion.“

Auf Grundlage des Koalitionsvertrages erarbeitet die Bundesregierung unter Federführung des BMWK derzeit ein Rüstungsexportkontrollgesetz. Mit dem Gesetz soll erstmalig in der deutschen Geschichte die Rüstungsexportkontrolle der Bundesregierung umfassend gesetzlich festgeschrieben werden. Das heutige Gespräch ist eines von zwei Fachgesprächen im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzes. Am 6. April wird sich Staatssekretär Giegold mit Vertreter*innen von Unternehmen und Verbänden der Rüstungsindustrie zu ihren Erwartungen an das Gesetz austauschen. Die Protokolle beider Anhörungen werden ebenso veröffentlicht. Im Anschluss wird die Bundesregierung Eckpunkte für ein Gesetz erarbeiten.

Alle Stellungnahmen und weitere Informationen zum Prozess finden Sie hier.