Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Außenwirtschaftsverordnung novelliert und die Vorschriften zu den Bußgeldern ergänzt und konkretisiert.

Ziel der Achtzehnten Novelle der Außenwirtschaftsverordnung ist es, die Durchsetzung der Sanktionspakete, die die EU als Reaktion auf die völkerrechtswidrige Aggression Russlands beschlossen hat, wirksamer zu ahnden.

Konkret kommen neue Bußgeldvorschriften für den Finanzsektor hinzu. Wer etwa verbotene Einlagen- oder Börsengeschäfte für russische Personen tätigt, kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR belegt werden.

Verstöße gegen „klassische“ Sanktionsvorschriften, wie Ein- und Ausfuhrverbote oder gegen das "Einfrieren" von finanziellen Vermögenswerten stellen Straftaten dar und können wie bisher mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Bei der Novelle handelt es sich um eine Ministerverordnung des BMWK, die auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes ergeht. Die Novelle wurde in den letzten Wochen erarbeitet und verabschiedet und tritt heute in Kraft.