Zur Mitte des Jahrhunderts müssen industrialisierte Länder klimaneutral wirtschaften, um mit dem Pariser Klimaabkommen im Einklang zu stehen. Das Klimaschutzgesetz 2021 legt für Deutschland das Ziel der Erreichung der Klimaneutralität bereits für das Jahr 2045 fest. Bis 2030 müssen die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 65 %, bis 2040 um 88 % gegenüber 1990 sinken. Dazu müssen auch die CO2-Emissionen des Industriesektors deutlich gesenkt werden, inklusive der schwer zu dekarbonisierenden Grundstoffindustrie. Die Dekarbonisierung der Industrie ist eine prioritäre Aufgabe.

Staatssekretär Udo Philipp betont: „Der Weg zum klimaneutralen Wirtschaften fordert energieintensive Branchen wie Stahl-, Chemieindustrie und Baustoffproduzenten besonders heraus. In den kommenden Jahren muss es uns daher gelingen, klimafreundliche Schlüsseltechnologien im industriellen Maßstab anwenden zu können. Dafür sind jetzt Investitionsentscheidungen notwendig. Die Klimaschutzverträge sollen diese zügig anschieben.“

Um den Betrieb klimafreundlicher Verfahren in der energieintensiven Industrie zeitnah zu ermöglichen, entwickelt das BMWK ein Programm für Klimaschutzverträge nach dem Ansatz von Carbon Contracts for Difference. Klimaschutzverträge sollen die Markteinführung klimafreundlicher Prozesse v. a. in den Grundstoffindustrien ermöglichen, indem Risiken vermindert und Betriebskostendifferenzen zwischen herkömmlichen und klimafreundlichen Verfahren ausgeglichen werden.

Die Klimaschutzverträge sind als Teil des Klimaschutz-Sofortprogramms vorgesehen. Bis zum Sommer erarbeitet das BMWK eine Förderrichtlinie erarbeitet, die der Europäischen Kommission anschließend zur Genehmigung vorgelegt wird.

Das BMWK startet vor diesem Hintergrund heute sein Interessenbekundungsverfahren, um den Dialog mit der Industrie zum Instrument der Klimaschutzverträge fortzuführen. Das Interessenbekundungsverfahren stellt eine formalisierte Unternehmensbefragung dar, die dazu dienen soll das endgültige Förderprogramm wirkungsvoll auszugestalten. Die Teilnahme hat keinen Einfluss auf eine eventuelle spätere Teilnahme am Förderprogramm selbst. Die Klimaschutzverträgen sollen dann noch in diesem Jahr als Förderinstrument eingeführt werden.

Details zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie hier.

Mehr Informationen zu Carbon Contracts for Difference finden Sie hier.