Vor wenigen Tagen haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat den Weg für das „Sondervermögen Bundeswehr“ frei gemacht. Nun können die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit gestärkt, der Modernisierungsstau abgebaut und die Bundeswehr zeitgemäß ausgerüstet werden. Damit dies gelingen kann, müssen die Mittel zügig und effektiv in konkrete Rüstungsvorhaben umgesetzt werden. Dafür gilt es auch, Spielräume, die der nationale Gesetzgeber im Rahmen des geltenden Verfassungsrechts und der europarechtlichen Vorgaben hat, zu nutzen und Erleichterungen im Vergaberecht für näher definierte verteidigungsspezifische Aufträge zu schaffen. Daneben sind bereits weitere Maßnahmen angestoßen worden, um das Beschaffungswesen der Bundeswehr zu optimieren.

Das Bundeskabinett hat heute unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in enger Abstimmung mit dem Bundesverteidigungsministerium eine Formulierungshilfe für den Entwurf eines „Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen der Bundeswehr“ beschlossen, die Vorschriften zur Beschleunigung sowohl im Vergabe- als auch im Nachprüfungsverfahren enthält. Durch die geplanten Regelungen wird es den Vergabestellen der Bundeswehr für die nächsten dreieinhalb Jahre ermöglicht, vergaberechtliche Erleichterungen zu nutzen und damit Aufträge schneller zu vergeben, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich ist. Dies soll für Aufträge über die Lieferung von Militärausrüstung zur unmittelbaren Stärkung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr und solche Bau- und Instandhaltungsleistungen gelten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Militärausrüstung stehen.

Wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind:

  • Es sollen mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden können, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen.
  • Durch verfahrensrechtliche Erleichterungen für kooperative Beschaffungen sollen Kooperationen auf europäischer Ebene intensiver genutzt werden. Aufgrund der veränderten Sicherheitsarchitektur soll damit zukünftig auch die gemeinsame Beschaffung mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine noch größere Rolle spielen.
  • Sicherheitsinteressen sollen im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren verstärkt Berücksichtigung finden. Dazu werden unter anderem Regelungen aufgenommen, die es dem Auftraggeber erlauben, Unternehmen aus Staaten, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland bieten, von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen.
  • Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren erfahren eine Beschleunigung, indem zum Beispiel bei der Entscheidung über die Vorabgestattung des Zuschlags die Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen stärker berücksichtigt werden.

Die von der Bundesregierung beschlossene Formulierungshilfe dient als Grundlage für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abzuschließen.