Kooperationen zwischen Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen stellen einen wichtigen Innovationsfaktor dar. Experten der Arbeitsgruppe „Mustervereinbarungen für FuE-Kooperationen“ beim BMWK hatten bisher einen Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft erarbeitet, der sich auf bilaterale FuE-Kooperationen bezog und praxistauglich unverbindliche, anpassbare Vertragstexte für Auftragsforschung (Variante Lizenz und Übertragung) sowie für die Forschungskooperation beinhaltete.

Die 4. Auflage des Leitfadens beinhaltet nun ergänzend auch das Muster eines Konsortialvertrags für forschungsgeförderte Projekte mehrerer Hochschulen/Forschungseinrichtungen und mehrerer Unternehmen.

Diese wurde am 29. Juni 2022 in einer Veranstaltung im BMWK vorgestellt.
Hierzu Staatssekretär Udo Philipp: „Der Transfer von Know How aus der Wissenschaft in die Wirtschaft ist vielfach die Grundlage für neue innovative Produkte. Mit der neuen Auflage der Broschüre ‚Mustervereinbarungen für FuE-Kooperationen‘ helfen wir weiterhin insbesondere kleinen und mittleren Hochschulen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), diesen Wissenstransfer ohne großen juristischen Aufwand rechtssicher und praktikabel vertraglich zu gestalten.“

Die 4. Auflage des Leitfadens können Sie hier abrufen.