Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 wurden nach vorläufigen Zahlen Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von 4,14 Mrd. € erteilt (anteilig: 2,54 Mrd. € Kriegswaffen und 1,6 Mrd. € sonstige Rüstungsgüter). Im Vergleichszeitraum des Vorjahres 2021 betrug der Wert 2,3 Mrd. €. Ein Großteil des Gesamtwertes von 4,14 Mrd. €, nämlich ein Anteil von ca. 1,78 Mrd. €, geht zurück auf ein großvolumiges und auf mehrere Jahre angelegtes Beschaffungsvorhaben aus den Niederlanden. Auch die Unterstützung Deutschlands für die Ukraine aufgrund des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs spiegelt sich in den Zahlen für das erste Halbjahr wider: Für die Selbstverteidigung der Ukraine wurden Genehmigungen im Wert von ca. 562 Mio. € erteilt.

Ca. 3,81 Mrd. € entfielen auf Genehmigungen für Lieferungen in EU- /NATO- und NATO-gleichgestellte Länder sowie die Ukraine und Südkorea (davon 3,13 Mrd. € für EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder mit anteilig 2,17 Mrd. € Kriegswaffen und 957 Mio. € sonstige Rüstungsgüter). Die Genehmigungen für EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder sowie die Ukraine und Südkorea machen damit zusammen ca. 92 % der Werte aller erteilten Einzelgenehmigungen aus. Neben der Ukraine und Südkorea entfielen ca. 337 Mio. € auf weitere Drittländer1.

Weiterführende Informationen zur geleisteten Unterstützung für die Ukraine veröffentlicht die Bundesregierung hier.

Auf Grundlage des Koalitionsvertrages erarbeitet die Bundesregierung unter Federführung des BMWK derzeit ein Rüstungsexportkontrollgesetz. Mit dem Gesetz soll erstmalig in der deutschen Geschichte die Rüstungsexportkontrolle der Bundesregierung ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben werden. Im Frühjahr haben hierzu Fachgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft stattgefunden. Aktuell laufen die Arbeiten an Eckpunkten für ein solches Gesetz. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Im Einzelnen:
Für die folgenden zehn Staaten waren im ersten Halbjahr 2022 die höchsten Einzelausfuhrgenehmigungswerte zu verzeichnen:

LandWert in Euro
Niederlande1.807.973.521
Ukraine561.709.533
Vereinigte Staaten348.645.669
Vereinigtes Königreich238.232.722
Singapur171.576.834
Ungarn129.566.863
Südkorea116.996.383
Brasilien85.203.337
Schweiz83.615.494
Australien77.702.635

Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich nach vorläufigen Zahlen im ersten Halbjahr des Jahres 2022 auf 71,5 Mio. € (2021: 22,4 Mio. €). Davon entfielen 70,6 Mio. € und damit rund 99 % des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Lieferungen von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen wurden damit fast ausschließlich für den privilegierten Länderkreis der EU- und Bündnispartner genehmigt.

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1 Drittländer einschl. Ukraine und Südkorea: 1,02 Mrd. €, anteilig: 364 Mio. € Kriegswaffen und 652 Mio. € sonstige Rüstungsgüter. In diesem Wert bereits enthalten sind Ausfuhrgenehmigungen für Entwicklungsländer (Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste)) in Höhe von 577 Mio. € (anteilig: 358 Mio. € Kriegswaffen und 219 Mio. € sonstige Rüstungsgüter, die zum größten Teil auf die Ukraine entfielen, die ebenfalls unter dieser Kategorie erfasst wird).