Zu den von Gazprom Export angekündigten erneuten Lieferkürzungen über Nord Stream 1 erklärt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK):

„Wir haben die Ankündigung zur Kenntnis genommen. Wir beobachten die Lage im engen Austausch mit der Bundesnetzagentur und dem Krisenteam Gas sehr genau. Es gibt nach unseren Informationen keinen technischen Grund für eine Reduktion der Lieferungen.
Die sanktionsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die Auslieferung der in Rede stehenden Turbine liegen vor. Kanada hat die nach kanadischen Recht notwendige Ausnahmegenehmigung erteilt. Nach dem EU-Sanktionsrecht ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich.“