Die Bundesregierung hat heute im Kabinett den Rüstungsexportbericht 2021 verabschiedet. Der Bericht bezieht sich auf die Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte im vergangenen Jahr und unterrichtet damit im Wesentlichen über Entscheidungen, die vor der Amtsübernahme der jetzigen Bundesregierung getroffen wurden.

Gemäß dem Bericht wurden im Jahr 2021 Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von ca. 9,4 Mrd. € erteilt. Das ist der historisch höchste jährliche Genehmigungswert und liegt deutlich über dem Vorjahr 2020 mit ca. 5,8 Mrd. € sowie dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre (6,85 Mrd. €).

Der Höchstwert für das Jahr 2021 beruht u.a. darauf, dass die vorherige Bundesregierung großvolumigen Genehmigungen für Ägypten im Wert von ca. 4 Mrd. € für den maritimen Bereich und die Luftverteidigung erteilten.

Nur etwa drei Prozent der Ausfuhrgenehmigungen (309 Mio. €) wurden im Jahr 2021 von der neuen Bundesregierung nach der Amtsübernahme (8. Dezember 2021) genehmigt. Hierbei handelt es sich nahezu ausschließlich um Ausfuhren in EU-/NATO- oder NATO-gleichgestellte Länder.

Vom Gesamtwert des Jahres 2021 entfiel ein Anteil von 36,4 % (2020: 49,9 %) auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Für Drittländer wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 5,95 Mrd. € (2020: 2,92 Mrd. €) erteilt. Der die Drittländer betreffende Wert für das Jahr 2021 (5,95 Mrd. €) liegt über dem Durchschnitt der Jahreswerte für Genehmigungen für Ausfuhren in Drittländer im Zeitraum 2017 bis 2021. Dieser beträgt 3,74 Mrd. €.

Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich im Jahr 2021 auf 43,9 Mio. € (2020: 37,6 Mio. €). Davon entfielen 43,46 Mio. € und damit ca. 99 % des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder.

Genehmigungen für Leichtwaffen und Leichtwaffenteile wurden im Jahr 2021 im Wert von ca. 15,6 Mio. € erteilt. Davon entfielen ca. 14,5 Mio. € und damit 93 % des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder.

Den Rüstungsexportbericht 2021 finden Sie hier.

Rüstungsexportgenehmigungen im Jahr 2022

In diesem Jahr wurden bislang (Stichtag 30.08.) nach vorläufigen Zahlen Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von 5,28 Mrd. € erteilt (anteilig: 2,72 Mrd. € Kriegswaffen und 2,56 Mrd. € sonstige Rüstungsgüter). Davon entfielen mit 4,01 Mrd. € bislang 76,1 % (Jahreswert 2021: 36,4 %) auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder (anteilig: 2,28 Mrd. € Kriegswaffen und 1,73 Mrd. € sonstige Rüstungsgüter). Maßgeblichen Anteil hieran hat ein großvolumiges und auf mehrere Jahre angelegtes Beschaffungsvorhaben der Niederlande.

In Bezug auf den Wert für Ausfuhrgenehmigungen an Drittländer zeigt sich, dass die Unterstützung Deutschlands für die Ukraine einen signifikanten Anteil daran hat. Insgesamt wurden für Drittländer bisher Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 1,26 Mrd. € erteilt (anteilig: 436,66 Mio. € Kriegswaffen und 827,14 Mio. € sonstige Rüstungsgüter). Davon entfielen Genehmigungen im Wert von ca. 724,5 Mio. € auf die Ukraine. Dies entspricht einem Wertanteil von 57,3 % an allen bislang 2022 erteilten Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Drittländer.

Im Vergleich liegt der Drittländeranteil bei 23,9 % (2021: 63,6 %; 2020: 50,1 %). Wird der Wert der für die Ukraine sowie für den Wertepartner Südkorea erteilten Ausfuhrgenehmigungen getrennt betrachtet, entfällt auf alle anderen Drittländer im Jahr 2022 mit 392 Mio. € bislang ein Anteil von 7,4 % am Gesamtgenehmigungswert (2021: 61,6 %). Die Genehmigungen für EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder sowie die Ukraine und Südkorea machen damit zusammen ca. 92,6 % der Werte aller erteilten Einzelgenehmigungen aus.

Für Entwicklungsländer[i] liegt der Anteil am Wert der Gesamtgenehmigungen (ohne Ukraine) in 2022 bislang mit 29,08 Mio. € bei nur 0,6 % (Jahreswert 2021: 48,9 %; 2020: 18,0 %).

Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich nach vorläufigen Zahlen im laufenden Jahr auf 77,3 Mio. €. Davon entfielen 76,3 Mio. € und damit ca. 98,7 % des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Lieferungen von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen wurden damit fast ausschließlich für den Länderkreis der EU- und Bündnispartner genehmigt.

Genehmigungen für Leichtwaffen und Leichtwaffenteile wurden im laufenden Jahr im Wert von 166,35 Mio. € erteilt. Davon entfielen Genehmigungen im Wert von ca. 143,9 Mio. € und damit 86,5 % auf die Ukraine sowie Genehmigungen im Wert von ca. 21,76 Mio. € und damit 13,1 % auf EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder.

Weitere Informationen zur Unterstützung der Ukraine mit Rüstungsgütern bei der Selbstverteidigung gegen den russischen Angriffskrieg finden Sie hier.

Rüstungsexportkontrollgesetz

Auf Grundlage des Koalitionsvertrages erarbeitet die Bundesregierung unter Federführung des BMWK derzeit ein Rüstungsexportkontrollgesetz. Mit dem Gesetz soll erstmalig die Rüstungsexportkontrolle der Bundesregierung ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben werden.

Staatssekretär Giegold: „Ziel der Bundesregierung ist eine gesetzlich geregelte, restriktive und transparente Rüstungsexportpolitik. Hierauf haben sich die Regierungsparteien als ein wichtiges Vorhaben für die aktuelle Legislaturperiode auf die Verabschiedung eines Rüstungsexportkontrollgesetzes verständigt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beabsichtigt, die Eckpunkte für das Rüstungsexportgesetz zum Anfang des Herbstes vorlegen. Rüstungsexporte an Verbündete und Wertepartner sollen vereinfacht werden. Die Kontrolle von Waffenexporten in Drittstaaten wird verbindlicher geregelt und der Beachtung der Menschenrechte ein besonderes Gewicht beigemessen. Dazu kodifizieren wir den gemeinsamen Standpunkt der EU mit seinen acht Kriterien sowie die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Waffen und sonstigen Rüstungsgütern. Die Bundesregierung verfolgt bereits jetzt eine restriktive Exportpolitik, wie sich in den deutlich geringeren Zahlen für Drittländer im laufenden Jahr zeigt. Zugleich hilft Deutschland der Ukraine mit Ausrüstungs- und Waffenlieferungen, damit diese sich gegen den völkerrechts-widrigen Angriffskrieg Russlands verteidigen kann. Die Bundesregierung hat im Rüstungsexportbericht 2021 zudem bereits erste Verbesserungen für mehr Transparenz vorgenommen worden, indem die Werte der Genehmigungen von Leichten Waffen transparenter als bisher ausgewiesen werden.“

Weitere Informationen zum Rüstungsexportkontrollgesetz finden Sie hier.

[i] Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste).