Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) haben heute gemeinsam zu einer Fachkonferenz zu Ehren des 70-jährigen Bestehens des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) eingeladen. Zu diesem Anlass diskutierten der Präsident, Prof. Dr. Koen Lenaerts, und die deutschen Mitglieder des Gerichtshofs mit dem Präsidenten und der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth und Prof. Dr. Doris König, weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts und der Bundesgerichte sowie Vertreterinnen und Vertreter von Wissenschaft und Praxis über aktuelle Herausforderungen des Dialogs zwischen dem EuGH und den nationalen Gerichten, darunter auch die Frage nach einem Recht auf Umwelt- und Klimaschutz.

Bundesminister Marco Buschmann: „In der Europäischen Union bündeln sich die Werte, die uns als liberale Demokratien und als freiheitliche Gesellschaften wichtig sind. In Zeiten autoritärer Machthaber und illegaler Angriffskriege ist die Europäische Union wichtiger denn je. In den letzten siebzig Jahren hat sich der EuGH neben der Europäischen Kommission als ein wichtiger Motor der europäischen Integration herauskristallisiert. Er ist nicht nur Hüter der Verträge. Er ist der vehementeste Fürsprecher einer Rechtsordnung, die immer noch im Werden begriffen ist. Wenn diese mit konsolidierten Rechtsordnungen wie etwa der deutschen, mit ihren eigenen, historisch bedingten Maßstäben und Wertentscheidungen, aufeinandertrifft, sind Differenzen vorprogrammiert. Doch gerade dieser Dualismus, das konstruktive Streitgespräch der Gerichte hat in diesen Jahrzehnten schöpferische Kraft entfaltet.

Ihnen verdanken wir den Ursprung des heute geltenden Grundrechtekatalogs der Europäischen Union. Die zunehmende Konvergenz der Schutzstandards aus der Grundrechtecharta, der EMRK  und dem Grundgesetz kommt unseren europäischen Bürgern zu Gute. Denn gerade in diesen stürmischen Zeiten tragen die Richterinnen und Richter in Luxemburg eine große Verantwortung für die Entwicklung des Grundrechtsschutzes auf europäischer Ebene - eben weil es dieses besondere Verhältnis von Kooperation und Orientierungsbereitschaft gibt. Wir sind dem EuGH zu Dankbarkeit verpflichtet. In diesem Sinne wünschen wir ihm herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag.“

Parlamentarische Staatssekretärin Franziska Brantner: „Die Rolle des Europäischen Gerichtshofes und sein Zusammenwirken mit den nationalen Gerichten können in ihrer Bedeutung für die europäische Einigung gar nicht hoch genug geschätzt werden. Die Kooperation der Gerichte ist sowohl mit Blick auf den Grundrechtsschutz für Einzelne als auch hinsichtlich der einheitlichen Auslegung des Unionsrechts enorm wichtig. Nur die Rechtsgemeinschaft garantiert einen funktionierenden Binnenmarkt und europäische Bürgerrechte.“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist innerhalb der Bundesregierung für die Prozessführung vor den europäischen Gerichten verantwortlich; das Bundesministerium der Justiz ist für das europäische Prozessrecht zuständig. Beamtinnen und Beamte des BMJ vertreten zudem die Bundesrepublik Deutschland im Bereich dessen eigener materieller Zuständigkeiten vor den europäischen Gerichten.