Paragraphen zum Thema Europäische Datenschutzgrundverordnung; Quelle: Fotolia.com/fotogestoeber

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Am 12. Oktober findet im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Berlin das G7 Joint Competition Policy Makers & Enforcers Summit statt. Dieses wird gemeinsam ausgerichtet vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom Bundeskartellamt. Ziel des Forums ist es mit den Vertreterinnen und Vertretern der G7-Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, USA) und der Europäischen Kommission einen Austausch über Digitalmärkte zwischen Politik und Wettbewerbshütern zu ermöglichen. Unter anderem wird der Status quo rechtlicher Reformen weltweit, die Kartellrechtsdurchsetzung im Digitalbereich sowie Schnittpunkte zwischen dem Wettbewerbsrecht und anderen Rechtsgebieten und Politikbereichen diskutiert werden.

Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: „Ein grundlegendes Element unserer Marktwirtschaften und Demokratien ist fairer Wettbewerb. Dieser ist gleichermaßen wesentlich für Verbraucherinnen und Verbraucher, als auch für Innovationen. Der G7-Wettbewerbsgipfel ist Ausdruck der politischen Dynamik zur Analyse der Strukturen von Digitalmärkten sowie zur Stärkung der entsprechenden Regelwerke und deren Durchsetzung.“

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir können auf einer bereits erfolgreichen Durchsetzungspraxis aufbauen und sehen, dass Wettbewerbsbehörden auf der ganzen Welt mit neuen Instrumenten ausgestattet werden, um ihren Aufgaben noch effektiver nachgehen zu können. Mit Blick auf globale digitale Themen müssen wir sicherstellen, dass Politik und Kartellrechtsdurchsetzung ineinandergreifen. Wir brauchen kohärente Ansätze und Abhilfemaßnahmen, die tatsächlich etwas bewirken, und interdisziplinäres Denken, besonders wenn es um den Umgang mit Daten geht. Beim G7-Wettbewerbsgipfel kommen Wettbewerbshüter und Politikvertreter zusammen, um sich auszutauschen, einander zu informieren und gemeinsam unsere Instrumente zukunftsfest zu machen.“

Während des Gipfeltreffens werden zwei Dokumente vorgestellt: Das Policy Makers Inventory wurde mit Unterstützung der OECD erstellt und bietet eine umfassende Übersicht gesetzgeberischer Ansätze zum Wettbewerb in Digitalmärkten innerhalb der G7, um das gegenseitige Verständnis zu verbessern und die Zusammenarbeit zu fördern, damit der Wettbewerb in Digitalmärkten gestärkt wird. Auf diese Weise können die G7-Staaten aufbauend auf der Arbeit der französischen und britischen G7-Präsidentschaften voneinander profitieren und langfristig bewährte Vorgehensweisen herausstellen. Das Compendium hebt die wesentlichen Aspekte der Arbeit der einzelnen G7-Wettbewerbsbehörden im Digitalbereich hervor. Das „Compendium“ führt das im Rahmen der britischen G7-Präsidentschaft im Jahr 2021 von der britischen Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authority ins Leben gerufene Format fort.

Mit dem Digital Markets Act (DMA) hat sich die Europäische Union auf strengere Wettbewerbsregeln für die großen Akteure auf digitalen Märkten geeinigt. Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen für ambitionierte Regelungen eingesetzt, denn fairer Wettbewerb kommt den kleinen und großen Unternehmen ebenso zugute wie den Verbrauchern. Damit die neuen Regeln ihre volle Wirkung entfalten können, hat die Zivilgesellschaft die Möglichkeit, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter der E-Mail-Adresse DMA@bmwk.bund.de Verhaltensweisen großer digitaler Akteure zu melden, die die EU-Kommission vorrangig mit dem DMA abstellen sollte. Das Bundeskartellamt wird die EU-Kommission bei diesem Prozess unterstützen.