© malp - stock.adobe.com

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Während der COP 27 hat sich die EU auf neue Klimaschutzziele für Wälder und Böden bis 2030 geeinigt. Dazu wurde die EU-Landnutzungsverordnung im Trilogverfahren zwischen dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament überarbeitet und an das ambitioniertere EU-Klimaziel (mind. 55% Treibhausgasminderung ggü. 1990) angepasst.
Das neue Klimaziel der EU für Wälder und Böden führt im Zusammenspiel mit den anderen Bausteinen des „Fit for 55“-Pakets nun dazu, dass die EU ihr bisheriges Klimaziel übertreffen kann. Statt der bisher angekündigten und bei den Vereinten Nationen hinterlegten Treibhausgasminderung von 55 % (ggü. 1990) sind nun 57% möglich. Damit sichert die EU ihre Klimaziele robust ab und wird ihrer Rolle als Vorreiter gerecht. Bis die EU ein höheres Ziel formell mitteilen kann, müssen die derzeit noch laufenden Legislativverfahren zum „Fit for 55“-Paket abgeschlossen werden.

Staatssekretär Sven Giegold (BMWK):
„Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und ein starkes Signal an die laufende COP 27. Wenn wir in allen Sektoren, vor allem im Verkehrs- und Energiebereich, gut bei der Treibhausgasminderung vorankommen, können wir die EU-Emissionen bis 2030 sogar um 57 % senken und damit unser bisheriges Klimaziel sogar übertreffen. Jetzt kommt es darauf an, die weiteren Teile von Fit for 55 zügig zu Ende zu verhandeln, möglichst noch in diesem Jahr. Wir werden die tschechische EU-Präsidentschaft hier tatkräftig unterstützen. Besonders wichtig für den Klimaschutz ist eine ehrgeizige Ausgestaltung des Europäischen Emissionshandels und die konsequente Integration des Gebäude- und Verkehrssektors. Hier darf es keine Schlupflöcher geben, zugleich müssen zusätzliche Kosten für die Privathaushalte ausreichend sozial abgefedert werden. Die Bundesregierung hat sich wie das Europaparlament für eine hohe Ambition und effektive Durchsetzung der Verpflichtungen des Pariser Abkommens eingesetzt. Die Europäische Union setzt so ihren Klimaschutzkurs unbeeindruckt von der Russischen Aggression gegen die Ukraine und weiteren möglichen Folgen fort. Wir lassen uns von Putin nicht davon abbringen. Klimaschutz ist eine Frage des Überlebens.“

Staatssekretär Stefan Tidow (BMUV):
„Die im Trilog erzielte Einigung zur LULUCF-Verordnung ist ein wichtiger Erfolg auf dem Weg zu mehr Ambition bei den Emissionszielen auf EU-Ebene und ein starkes Signal für mehr Natürlichen Klimaschutz. Wiedervernässte Moore und natürliche Wälder können so ihre Rolle als natürliche Klimaschützer noch besser erfüllen. Das ist ein wichtiger Beitrag, um gezielt gegen die Klimakrise anzugehen. Besonders wichtig ist für uns, dass der Kompromiss auch einen Steuerungsmechanismus enthält, der die Zielerreichung absichert. Dafür haben wir uns in den Verhandlungen stets eingesetzt.“

Die Landnutzungsverordnung ist der Rechtsrahmen für Klimaschutz im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF). Mit der überarbeiteten LULUCF-Verordnung gibt sich die EU das Ziel, die Einbindung von CO2 in Wäldern und Böden bis 2030 auf 310 Millionen Tonnen pro Jahr zu verbessern. Die geltende LULUCF- Verordnung verfolgte bisher nur ein Ziel von 225 Millionen Tonnen. Zuletzt lag die Netto-Einbindung von CO2 in der EU zwar noch bei rund 268 Millionen Tonnen, allerdings bei abnehmender Tendenz. Diese Entwicklung soll mit der LULUCF-Verordnung umgekehrt werden.

Die überarbeitete LULUCF-Verordnung enthält ein gemeinschaftliches EU- Ziel, das mit national verbindlichen Zielen auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt wird. Die Mitgliedstaaten müssen selbst Maßnahmen ergreifen, um diese Vorgaben einzuhalten. Deutschland stimmt den Großteil seiner eigenen Maßnahmen, die bis 2030 erfolgen sollen, aktuell im Klimaschutzsofortprogramm bzw. im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz in der Bundesregierung ab.

Der sogenannte LULUCF-Sektor (land-use, land-use change and forestry) ist unverzichtbar in unseren Bestrebungen, bis 2050 klimaneutral zu werden. Nur wenn Wälder und Böden weiter Jahr für Jahr Kohlenstoff aus der Atmosphäre aufnehmen, können wir verbleibende Restemissionen kompensieren. Deshalb ist es unverzichtbar, diese Klimaschutzwirkung zu erhalten und zu verbessern. Dabei arbeiten intakte Öko-Systeme nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch für Biodiversität, Naturschutz und Klimaanpassung.

Nähere Details der Einigung

  • Das gemeinschaftliche EU-Ziel zur Einbindung von 310 Mio. Tonnen CO2 ist ein verbindlicher Baustein, um den Weg in die Klimaneutralität zur Jahrhundertmitte zu beschreiten und gleichzeitig die internationalen Verpflichtungen der EU unter der UN-Klimarahmenkonvention und dem Übereinkommen von Paris zu erfüllen.
  • Die Einigung führt zu einer impliziten Ambitionssteigerung: Auf das 55%-Ziel dürfen laut EU-Klimagesetz (von 2021) nur 225 Millionen Tonnen Senke aus dem LULUCF-Sektor angerechnet werden. Das Ziel der LULUCF-Verordnung ist es, eine natürliche CO2-Senke von 310 Millionen Tonnen. Die Differenz von 85 Millionen Tonnen dient daher der Übererfüllung des 2030-Ziels, das damit um gut zwei Prozentpunkte übertroffen werden dürfte.
  • Die Überarbeitung vereinfacht die LULUCF-Verordnung und beendet deren bisheriges Anrechnungssystem mit Referenzwerten in 2025. Danach nutzt die neue LULUCF-VO Emissionsinventare und passt sich so an die Architektur der EU- Klimaschutz-VO (ESR) an. So wird jeder MS gemäß seiner anteiligen Landfläche auf ein Ziel zur Verbesserung der Senke gegenüber dem Bezugszeitraum 2016-18 verpflichtet. In 2030 soll EU-weit die Verbesserung damit zusammen 42 Millionen Tonnen erreichen. Die neugefasste LULUCF-VO schreibt zudem vor, dass die Mitgliedstaaten bereits im Zeitraum von 2026 bis 2029 die Einbindung von CO2 in Summe nachweisbar verbessern.
  • Für die Zielerreichung dürfen die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen auf Reserven in begrenztem Umfang zurückgreifen und (Bilanz-)Gutschriften untereinander handeln.
  • Zudem billigt die LULUCF-VO den MS Ausnahmetatbestände zu, unter denen Emissionen aus der Bilanz herausgerechnet werden dürfen. Dazu zählen das Auftreten natürlicher Störungen (z.B. Waldbrände, Kalamitäten), nachteilige Entwicklungen aufgrund der Klimaerwärmung (Dürren, Trockenheit) oder die Folgen der Nutzung organischer Böden.
  • Mit der Einigung wird ein Governance-Mechanismus in die Verordnung aufgenommen, der auch Maßnahmen vorsieht, die zu ergreifen sind, wenn ein Mitgliedstaat sein nationales Ziel im zweiten Zeitraum nicht erreicht.
  • Bis Ende des Jahres sollen die Verhandlungen in weiteren Dossiers wie dem Europäischen Emissionshandel (ETS) sowie zum weiterentwickelten Emissionshandel für Gebäude und Verkehr sowie dem Klimasozialfonds abgeschlossen werden.
  • Zu den CO2-Grenzwerten und zur EU-Klimaschutz-Verordnung (ESR) haben sich Mitgliedstaaten und das Europäischer Parlament sowie die EU-Kommission bereits am 27. Oktober bzw. 08. November geeinigt.