Rauch aus Industrie, Methanemissionen

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Die EU-Energie- und Klimaschutzminister und -ministerinnen sprechen sich für verbindliche Regeln zur Minderung des Methanausstoßes im Energiesektor aus. Der zuständige Energie-Rat hat dafür heute einem Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung von Methanemissionen im Energiesektor zugestimmt. Ziel ist es, gemäß des europäischen Klimaschutzgesetzes, den Methanausstoß bis 2030 um mindestens 58 % gegenüber 2020 zu verringern. Der Verordnungsvorschlag umfasst die Sektoren Gas, Öl und Kohle und verpflichtet die Betreiber von fossiler Energieinfrastruktur Methanemissionen regelmäßig zu messen und zu berichten sowie Methanlecks in Leitungen und anderen Komponenten zu reparieren und das Ablassen und Abfackeln von Gas zu verringern.

Bundesminister Robert Habeck: „Methan gehört zu den klimaschädlichsten Treibhausgasen in der Erdatmosphäre – die Bemühungen für eine Reduktion sind aber bei weitem nicht ausreichend. Umso wichtiger ist eine verbindliche Minderungsstrategie. Die EU-Staaten gehen dieses zentrale Klimaschutz-Thema jetzt mit einer neuen Methan-Verordnung an. Diese soll für verbindliche Vorgaben im Energiesektor sorgen. Darüber hinaus hat sich Deutschland dafür eingesetzt, dass für Methanemissionen aus Energieimporten perspektivisch die gleichen Regeln gelten müssen wie für den Energiesektor innerhalb der EU, da rund 80% der energiebedingten Methanemissionen außerhalb der EU entstehen. So ließen sich auch Wettbewerbsnachteile für EU-Länder vermeiden.“

Um auszuschließen, dass die Verordnung die europäische Energieversorgung gefährdet, soll die Europäische Kommission verpflichtet werden, zwölf Monate nach Inkrafttreten eine Folgenabschätzung vorzulegen, die die Auswirkungen auf die Preisentwicklung und die Versorgungssicherheit in der EU untersuchen soll. Fallen diese gering aus, schreibt die Verordnung vor, dass die Kommission einen Legislativvorschlag zur Minderung von Methanemissionen im Zusammenhang mit Energieimporten vorlegt, die ab 2027 gelten soll.

Die Verordnung kann nach Umsetzung einen Beitrag zum Global Methane Pledge (GMP) leisten – der bisher weltweit einzigen Vereinbarung zur Methanverringerung, die auf der Klimakonferenz COP26 in Glasgow von vielen Mitgliedsstaaten unter anderem der EU und Deutschland unterstützt wurde. Deren Ziel ist es, die Methanemissionen weltweit bis 2030 um mindestens 30 % gegenüber 2020 zu senken.

Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf soll nur der Energiesektor reguliert werden, da Methan-Emissionen hier am schnellsten und kostengünstigsten gesenkt werden können. Der Energiesektor ist für 19 % der Emissionen verantwortlich. Die Sektoren Land- und Abfallwirtschaft, in denen 53 % bzw. 26 % der Methanemissionen in der EU entstehen, werden bisher nicht einbezogen. Deutschland setzt sich dafür ein, dass auch in diesen Sektoren entsprechende Minderungsziele festgelegt werden.

Die heutige Allgemeine Ausrichtung des Rats der Energieminister- und ministerinnen fließt nun in die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament ein.

Weitere Informationen zur geplanten EU-Verordnung zur Verringerung der Methanemissionen:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_21_6684