Aufgrund des fortwährenden Krieges in der Ukraine existieren nach wie vor Preisrisiken an den Märkten für Energie, die zu hohen Anforderungen an Absicherung unter den Marktakteuren führen. Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium haben deshalb die Fortführung des „Finanzierungsinstruments Margining“ vereinbart, das Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln, notfalls den Zugang zu ausreichender Liquidität sicherstellt. Konkret wird das Instrument bis zum 31.12.2023 verlängert. 

Mithilfe dieses Finanzierungsinstruments können Sicherheitsleistungen (sog. Margins) finanziert werden, die beim Börsenhandel mit Energie verpflichtend zu leisten sind und deren Entwicklung seit Beginn der Energiekrise deutlich angestiegen sind. 

Das Finanzierungsinstrument ist Bestandteil des im April 2022 verabschiedeten ersten Maßnahmenpakets zur Unterstützung betroffener Marktakteure angesichts der stark gestiegenen und volatilen Energiepreise und wird nun um ein Jahr zu gleichen Zugangsvoraussetzungen und Konditionen verlängert. Die finanziellen Mittel werden in Form von Kreditlinien der KfW bereitgestellt. Diese sind über eine Bundesgarantie abgesichert. 

Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Michael Kellner, MdB: 

„Wir brauchen stabile und funktionierende Energiemärkte für die Versorgungssicherheit und für die Umsetzung der Energiewende. Die Auswirkungen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs von Russland in der Ukraine auf unsere Energiemärkte sind durch unsere bisherigen Maßnahmen deutlich abgemildert worden, doch sind sie weiterhin im aktuellen Preisumfeld spürbar. Mit der Verlängerung des Finanzierungsinstruments für Margining schaffen wir mehr Planungssicherheit: Energieunternehmen, die Erdgas, Strom und Emissionszertifikate an den Terminbörsen handeln, ermöglichen wir auch in diesem Jahr die Absicherung ihrer zu hinterlegenden Si-cherheitsleistungen über Kredite der KfW.“ 

Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Dr. Florian Toncar, MdB: 

„Die hohen und schwankenden Energiepreise sind für unsere Betriebe weiterhin eine Belastung. Wir helfen nicht allein mit den Preisbremsen. Mit der Verlängerung des Margining-Finanzierungsinstruments schaffen wir auch Klarheit in der Unterstützung derjenigen, die ohne eigenes Verschulden aufgrund von Besicherungsvorgaben in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Unsere Wirtschaft kann sich darauf verlassen, dass wir sie auch in diesem Jahr nicht alleine lassen.“ 

Nähere Informationen zu dem Finanzierungsinstrument 

Wer ist antragsberechtigt? 

Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. 

Was wird finanziert? 

Sicherheitsleistungen aus Margining-Verpflichtungen für Strom, Erdgas und Emissionszertifikate aus Terminkontrakten an den Börsen EEX und ICE Endex sowie außerbörsliche Termingeschäfte mit diesen Produkten, die von den Clearinghäusern ECC und ICE Clear Europe abgewickelt werden. 

Finanziert werden nur Sicherheitsleistungen aus Margining-Verpflichtungen des Unternehmens oder seiner Konzerngesellschaften aus Kontrakten 

  • für Strom und Erdgas mit Bezug zum deutschen Spotmarkt oder für physische Lieferungen von Strom und Gas weitgehend in oder nach Deutschland; sowie 
  • für Strom, Erdgas und Emissionszertifikate: zur Risikoabsicherung von Beschaffung, Lieferungen, Produktion weitgehend in oder nach Deutschland oder für die Compliance mit dem EU ETS für Stromproduktion weitgehend in Deutschland. 

Spekulative Positionen werden nicht finanziert. 

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten? 

Margining-Forderungen müssen aufgrund außerordentlich hoher Preisniveau- und Preisvolatilitätssteigerungen auf den Energiemärkten entstanden sein. 

Die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland muss ohne Kreditgewährung gefährdet sein. 

Dem Unternehmen ist eine anderweitige Finanzierung nicht möglich. 

Positives Ergebnis einer Bonitätsprüfung und Fortführungsprognose. 

Welche Konditionen gelten? 

Der Zinssatz orientiert sich an dem EU-Referenzzinsschema, ergänzt um eine variable Zinskomponente. Er wird mindestens den Vorgaben der BKR-Bundesregelung Beihilfen für niedrigverzinsliche Darlehen 2022 zum Zinssatz und Kreditrisikomargen entsprechen. Der Zinssatz wird entsprechend der Bonität festgelegt, jedenfalls wird aber ein Aufschlag auf den Marktzins vereinbart. Für nicht in Anspruch genommene Teile der Kreditlinie wird eine Bereitstellungsprovision vereinbart. 

Im Rahmen der Kreditprüfung wird eine Eigenbeteiligung der Konzernmuttergesellschaft bzw. der öffentlichen Eigentümer des Unternehmens eingefordert. 

Voraussetzung für die Nutzung der Kreditlinie ist ein Bonusverzicht der Organmitglieder sowie – soweit rechtlich möglich – Verzicht auf Gewinnausschüttungen für jeweils das gesamte Kalenderjahr einer Nutzung der Kre-ditlinie. 

Kein Rechtsanspruch: 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einräumung einer Kreditlinie. Die Entscheidung erfolgt unter anderem im Rahmen der bei der KfW verfügbaren Mittel und unter Berücksichtigung der Bedeutung für die Versorgungs-sicherheit und einer zufriedenstellenden Prüfung durch die KfW, insbesondere unter Compliance-Gesichtspunkten. 

Verfahren: 

Antragsberechtigte Unternehmen haben die Möglichkeit, zunächst in einem Beratungsgespräch die beizubringenden Unterlagen sowie notwendigen Vorbereitungen seitens des Unternehmens abzuklären. Darüberhinausgehende Prüfungen sind erst nach Antragstellung möglich. 

Ansprechpartner beim Mandatar des Bundes sind: 

Herr Curt Distler 

0211 981 2647 

curt.distler@de.pwc.com 

Herr Bernd Papenstein 

0211 981 2639 

bernd.papenstein@de.pwc.com 

Der Antrag für die Kreditlinie ist in Schriftform beim BMWK zu stellen. 

Beginn und Befristung: 

Anträge sowie die Gewährung einer Kreditlinie sind laufend möglich. Unterzeichnung von Darlehensverträgen ist bis 31.12.2023 möglich; Kreditlaufzeiten sind bis 30.04.2024 möglich