Verhandlung am Tisch im Büro, Quelle: Fotolia.com/Robert Kneschke

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Der russische Angriffskrieg trifft auch die deutschen exportierenden Unternehmen. Hohe Energiepreise, ein globaler Wettbewerb unter unsicheren Bedingungen, und die Klimakrise stellen sie vor besondere Herausforderungen.

Auch unter diesen erschwerten Bedingungen haben die Außenwirtschaftsförderinstrumente des BMWK ihre Wirksamkeit unter Beweis gestellt. Sie unterstützen Exporteure und Investoren auf ihrem Weg ins Ausland und ermöglichen die Finanzierung von Export- und Investitionsvorhaben.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: „Das vergangene Jahr hat uns gezeigt, dass wir unabhängiger von einzelnen Ländern werden müssen. Das gilt für den Bezug von Rohstoffen ebenso wie für die Belieferung mit Vorprodukten und den Produktabsatz. Diversifikation und Resilienz sind jetzt wichtiger denn je. Daher haben wir bereits erste Anpassungen in dieser Richtung vorgenommen. Die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung werden gegenwärtig schrittweise reformiert mit dem Ziel, Anreize für Diversifizierung in den Investitionsentscheidungen der Unternehmen zu setzen und Umwelt-, Klima- sowie Sozialstandards deutlich mehr Geltung in der Außenwirtschaft zu verschaffen.“

Exportkreditgarantien

2022 sicherte der Bund Lieferungen und Leistungen in Höhe von 14,9 Mrd. Euro (2021: 20,2 Mrd. Euro) mit Exportkreditgarantien ab. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und seine Folgen haben das Absicherungsgeschäft beeinflusst, ebenso wie die anhaltenden Folgen der COVID-19 Pandemie und die weltweit nachlassende Wirtschaftsdynamik.

Bei den Neudeckungen lag die Türkei mit 2,2 Mrd. Euro auf Platz eins. Erneut deckte der Bund zahlreiche türkische Windenergieprojekte. Auf Platz zwei und drei folgten Brasilien (1,4 Mrd. Euro) und China (1,0 Mrd. Euro).

In der Ukraine konnten Deckungen i. H. v.-- in Höhe von 144 Mio. Euro übernommen werden. Dabei handelt es sich um Geschäfte zur Unterstützung des landwirtschaftlichen Sektors, insbesondere stand hierbei die Unterstützung der Getreideernte im Fokus.

Wie schon in den Jahren zuvor haben auch 2022 vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) die Exportkreditgarantien des Bundes in Anspruch genommen. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit von KMU aufrechtzuerhalten, hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, im laufenden Jahr eine spezielle Garantie mit vereinfachter bankseitiger Kreditprüfung (Forfaitierungsgarantie) einzuführen. Sie erleichtert KMU die Finanzierung kleinvolumiger Geschäfte (small tickets) und verbessert die Liquiditätssituation der Unternehmen.

Investitionsgarantien

Der Bund hat im Jahr 2022 Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen mit einem Volumen von 2,3 Mrd. Euro (2021: 2,6 Mrd. Euro) gegen politische Risiken abgesichert. In einem von politischen Unsicherheiten geprägten internationalen Umfeld nutzt eine wachsende Zahl von Investoren das Förderinstrument zur Erschließung von Auslandsmärkten. So hat im Jahr 2022 etwa die Hälfte der Garantienehmer erstmalig eine Garantie erhalten, wobei fast jeder zweite genehmigte Antrag von einem kleinen und mittleren Unternehmen gestellt wurde.

Garantien für Russland und Belarus werden seit dem 24. Februar 2022 nicht mehr gewährt. Für Investitionsprojekte in der Ukraine wurden auf Basis von Einzelfallentscheidungen auch im Jahr 2022 Investitionsgarantien übernommen.

Im Jahr 2022 hat sich die Bandbreite der Zielmärkte deutscher Investoren bereits deutlich erhöht (16 gegenüber 11 in 2021). Mit einer Weiterentwicklung der Investitionsgarantien wird die Diversifizierung der deutschen Wirtschaft künftig noch stärker unterstützt – z.B. durch verbesserte Garantiekonditionen für vielversprechende, bislang jedoch noch wenig nachgefragte Zielmärkte.

Teil der Neujustierung ist namentlich eine moderate, aber zielgenaue Verschärfung der Deckungskonditionen in solchen Staaten, in denen es zu einer übermäßigen Ballung abgesicherter Investitionsprojekte gekommen ist. Zusätzlich wird das Gesamtdeckungsvolumen pro Unternehmen und Zielstaat beschränkt.

Garantien für Ungebundene Finanzkredite

Mit den Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantie) ist im zurückliegenden Jahr ein in der Vergangenheit weniger in Anspruch genommenes Förderinstrument in den Mittelpunkt gerückt. Die Garantien für Ungebundene Finanzkredite tragen sowohl zur Rohstoffversorgung in Deutschland als auch zur Energiesicherheit und zur Transformation der Wirtschaft bei. Das Volumen der UFK-Garantien betrug im vergangenen Jahr 4,6 Mrd. Euro (2021: Keine Deckung). Ein größeres Projekt hier war u.a. die Absicherung der Finanzierung einer Batteriezellenfabrik in Ungarn.

Weiterführende Informationen

Die Jahresberichte 2022 zu den Exportkreditgarantien einschließlich der Ungebundenen Finanzkredite und Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland werden im Frühjahr auf der Internetseite des BMWK veröffentlicht. Weitere Informationen zu den jeweiligen Instrumenten Exportkredit- und Investitionsgarantien finden Sie unter www.agaportal.de und www.investitionsgarantien.de.