Staatssekretär Sven Giegold ist heute als Vertreter der Bundesregierung beim EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat in Brüssel. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem zwei wichtige Themen: 1) eine Orientierungsaussprache zur Stärkung und Zukunftsfähigkeit des EU-Binnenmarkts sowie 2) eine Beschlussfassung zu Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen.

Zur Diskussion der Wirtschaftsministerinnen und -minister zur Stärkung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität – 30 Jahre Binnenmarkt und darüber hinaus – erklärt Staatssekretär Sven Giegold:

„Die Schaffung des Binnenmarkts vor 30 Jahren ist eine der größten Errungenschaften der europäischen Integration. Der Europäische Binnenmarkt ist der entscheidende Grund, warum die EU diesen Winter letztlich erfolgreich durch die Energiekrise gekommen ist. Wir werden den Europäischen Binnenmarkt konsequent und zukunftsfähig weiterentwickeln. Europa muss zügig neue einheitliche Standards für Zukunftstechnologien setzen. Dazu zählt auch die Weiterentwicklung des europäischen Beihilferahmens, um Transformationstechnologien gezielt und rasch zu fördern – überall in Europa. Den Binnenmarkt weiter zu stärken, ist entscheidend für Innovation und die Entwicklung neuer Märkte. So stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit der EU.“

Zudem hat der Rat eine Allgemeine Ausrichtung zur Verordnung für Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen angenommen. Die Verordnung verpflichtet Online-Plattformen, die kurzzeitvermietete Unterkünfte vermarkten (z.B.--zum Beispiel Airbnb), Daten über Kurzzeitvermietungen elektronisch-automatisiert den Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen. Die Mitgliedstaaten können so mitgliedstaatliches Recht (z.B.--zum Beispiel. zur Vermeidung der Zweckentfremdung von Wohnraum) besser durchsetzen.

Dazu Staatssekretär Sven Giegold: „Die Verordnung stärkt den Dienstleistungsbinnenmarkt. Die Mitgliedstaaten können so für fairen Wettbewerb sorgen und ihr Recht besser durchsetzen. Die Regeln zur Vermeidung der Zweckentfremdung von Wohnraum werden damit im Interesse von Mieterinnen und Mietern abgesichert. Die neuen Regeln erleichtern die Arbeit von Online-Plattformen und Anbietern von Kurzzeitunterkünften durch bürokratiearme elektronische Verfahren. Grenzüberschreitendes Wirtschaften in einem zunehmend digitalen Umfeld wird damit einfacher und attraktiver.“

Weiter hat der Rat eine Allgemeine Ausrichtung zur Richtlinie über im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge angenommen. Geplant ist die Einführung eines elektronischen Widerrufbuttons, mit dem man Verträge genauso einfach widerrufen kann, wie man sie schließt. Die Regelung, für die sich Deutschland besonders eingesetzt hat, soll für alle Waren und Dienstleistungen gelten.

Unter Sonstiges wird die Präsidentschaft über den Verfahrensstand zum einheitlichen Patent und Einheitlichen Patentgericht berichten. Außerdem informieren die EU-Kommission und die Präsidentschaft über Maßnahmen im Anschluss an das Gipfeltreffen zwischen der EU und der Ukraine vom 3. Februar.