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Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Rosneft ab – Anordnung der Treuhand rechtmäßig BMWK verlängert Anordnung der Treuhand um weitere sechs Monate
Einleitung
Der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit der heutigen Entscheidung die Klage des Rosneft-Konzerns gegen die Anordnung der Treuhandverwaltung abgewiesen. Die Anordnung der Treuhand durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) war rechtmäßig und verhältnismäßig. Das BMWK begrüßt die heutige Gerichtsentscheidung ausdrücklich.
Das BMWK beabsichtigt, die am 15. März 2023 auslaufende Treuhandverwaltung um weitere sechs Monate zu verlängern. Es berücksichtigt hierbei die heutige Gerichtsentscheidung. Die Verlängerung der Treuhand wird am 15.03.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie wird mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: „Das ist eine gute Nachricht für die Versorgungssicherheit und die Zukunft der PCK Schwedt. Die Versorgungssicherheit ist oberste Priorität und daher handlungsleitend. Sie sicherzustellen war und ist Zweck der Treuhandverwaltung.“
Zur Einordnung des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte mit Anordnung der Treuhand am 14. September 2022 auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes die beiden deutschen Rosneft-Tochterunternehmen Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und RN Refining & MarketingGmbH (RNRM) für eine Dauer von zunächst sechs Monaten unter die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt. Damit hat die Bundesnetzagentur die Kontrolle über Rosneft Deutschland und damit auch über den jeweiligen Anteil in den drei Raffinerien PCK Schwedt, MiRo (Karlsruhe) und Bayernoil (Vohburg) erhalten. Mit der Treuhandverwaltung wurde der drohenden Gefährdung der Energieversorgungssicherheit begegnet, um den Geschäftsbetrieb der betroffenen Raffinerien weiterhin zu gewährleisten. Denn zentrale kritische Dienstleister wie Versicherungen, IT-Unternehmen und Banken waren zum Zeitpunkt der Anordnung nicht mehr zu einer Zusammenarbeit mit Rosneft bereit.
Gegen die Anordnung hatten die russisch beherrschten Eigentümerinnen im Oktober 2022 Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Diese Klage wurde heute erst- und letztinstanzlich abgewiesen.
Bei der Begründung seiner Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht betont, dass die Anordnung gemessen an der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt ihres Erlasses unter allen Gesichtspunkten in Einklang mit den Vorschriften des Energiesicherungsgesetzes gestanden hat. Insbesondere sei sie geeignet und erforderlich gewesen, um den zum damaligen Zeitpunkt bekannten sowie prognostizierten Risiken für die Versorgungssicherheit zu begegnen.
Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das nach dem Energiesicherungsgesetz als erste und letzte Instanz für die Klage zuständig ist, besteht nunmehr Rechts- und Planungssicherheit für die Verfahrensbeteiligten.
Zur Verlängerung der Treuhand:
Das BMWK beabsichtigt, die am 15. März 2023 auslaufende Anordnung der Treuhandverwaltung auf Basis des Energiesicherungsgesetzes um weitere sechs Monate zu verlängern. Mit der beabsichtigten Verlängerung bleiben die deutschen Rosneft-Tochterunternehmen RDG GmbH und RNRM GmbH unter Treuhand gestellt. Die Verlängerung der Treuhandverwaltung ist notwendig für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der betroffenen Raffinerien.
Rechtsgrundlage der nunmehr beabsichtigten Verlängerung der Treuhandverwaltung ist § 17 des Energiesicherungsgesetzes. Danach kann ein Unternehmen oder verbundene Unternehmen, die kritische Infrastruktur im Sektor Energie betreiben, unter Treuhandverwaltung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen ihre dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen würden, und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. Die Anordnung schließt die Wahrnehmung der Stimmrechte der Gesellschafter aus und beschränkt ihre Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis. Als Treuhänderin bleibt weiterhin die Bundesnetzagentur eingesetzt. Die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen gehen wie bisher auf sie über.
Die Verlängerung der Anordnung der Treuhandverwaltung erfolgt durch das BMWK. Sie wird mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 15. März 2023 wirksam und gilt für weitere sechs Monate. Die Kosten der Treuhandverwaltung haben die RDG GmbH und die RNRM GmbH selbst zu tragen.