Geldscheine, Stromzähler und Gas symbolisieren die Strompreise und Gaspreise; Quelle: Fotolia.com/Kautz15

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Die Hotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen berät nun auch über das am 21. März 2023 veröffentlichte Berechnungstool zur Selbstveranlagung der Anlagenbetreiber nach §29 Strompreisbremsegesetz (StromPBG). Durch die Selbstveranlagung werden die Abschöpfungsbeträge ermittelt, die wiederum in die Finanzierung der Strompreisbremse eingehen.

Die Hotline informiert Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse.

Die Hotline berät auch über die allgemeinen Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse, damit betroffene Anlagenbetreiber eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung abgeben.

Die abschöpfungsrelevanten Anlagenbetreiber werden im April 2023 von den Übertragungsnetzbetreibern per Brief aufgefordert, sich in den jeweiligen Portalen der Übertragungsnetzbetreiber zu registrieren. Dort kann voraussichtlich ab Juni 2023 die Datenmeldung erfolgen. Die Abschöpfungsbeträge werden dann in den jeweiligen Portalen der Übertragungsnetzbetreiber ermittelt.

Für den ersten Abschöpfungszeitraum (01.12.2022-31.03.2023) müssen die Anlagenbetreiber die geforderten Daten bis spätestens 31.07.2023 an den jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber übermitteln.

Die durch das BMWK beauftragte Hotline der dena zur Beratung über die Energiepreisbremsen und die Abschöpfung von Zufallsgewinnen ist unter der Telefonnummer 0800-78 88 900 von Montag bis Freitag im Zeitraum von 8:00 bis 20:00 zu erreichen.

Auf www.netztransparenz.de steht das Berechnungstool zum Download zur Verfügung.