Kran am Hafen hebt einen Container, symbolisiert das Thema Rüstungsexporte

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Im ersten Quartal des Jahres 2023 wurden nach vorläufigen Zahlen Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von 2,4 Mrd. erteilt (anteilig: 1,25 Mrd. Kriegswaffen und 1,19 Mrd. sonstige Rüstungsgüter). Im Vergleichszeitraum des Vorjahres 2022 betrug der Wert 2,88 Mrd. .

Der weit überwiegende Teil dieses Gesamtwertes (2,18 Mrd. von 2,4 Mrd. ) geht dabei auf Genehmigungen für enge Partnerländer und die Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg zurück. Die Genehmigungen für EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder (Japan, Schweiz, Australien, Neuseeland) sowie die Ukraine und die Republik Korea machen – wie schon im Jahr 2022 – erneut zusammen ca. 90 % des Gesamtwerts aller erteilten Einzelgenehmigungen aus.

So wurden für die Ukraine im 1. Quartal 2023 Genehmigungen im Wert von ca. 497 Mio. erteilt. Weiterführende Informationen zur geleisteten Unterstützung für die Ukraine veröffentlicht die Bundesregierung hier.

Auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder [1] entfielen 1,6 Mrd. (anteilig 870 Mio. Kriegswaffen und 730 Mio. sonstige Rüstungsgüter). Davon entfielen ca. 765 Mio. auf die Ausstattung der ungarischen Streitkräfte. Neben der Ukraine und der Republik Korea entfielen lediglich 262 Mio. auf weitere Drittländer. [2]

Staatssekretär Sven Giegold:
„Auch im Jahr 2023 setzt die Bundesregierung ihre zielgenaue Rüstungsexportpolitik im Angesicht der Zeitenwende konsequent fort.

Wir geben klare Unterstützung für unsere EU- und NATO-Partner, enge Partnerländer sowie für die Ukraine. Wir sind restriktiv gegenüber Drittländer. Damit werden wir unseren Sicherheitsinteressen gerecht und achten zugleich darauf, dass Rüstungsgüter nicht in Länder exportiert werden, die Menschenrechte systematisch verletzten. Die Bundesregierung setzt sich auf dieser Grundlage auch für eine stärkere Zusammenarbeit in Europa ein und bringt parallel die Arbeiten für das erste Rüstungsexportkontrollgesetz weiter voran.“

Im Einzelnen:

Für die folgenden zehn Länder waren im Zeitraum 1. Januar bis 31 März 2023 die höchsten Einzelausfuhrgenehmigungswerte für Rüstungsgüter zu verzeichnen:

LandWert in Euro
Ungarn765.048.262 [3]
Ukraine497.470.283
Vereinigtes Königreich165.285.718
Vereinigte Staaten132.300.567
Frankreich121.532.275
Republik Korea77.584.247
Österreich69.477.954
Polen63.470.645
Niger46.831.483 [4]
Vereinigte Arabische Emirate45.932.368 [5]

Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich nach vorläufigen Zahlen im ersten Quartal 2023 auf 16,8 Mio. (erstes Quartal 2022: 34,9 Mio. ). Davon entfielen 15,8 Mio. und damit rund 95 % des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Lieferungen von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen wurden damit fast ausschließlich für den privilegierten Länderkreis der EU- und Bündnispartner genehmigt. Genehmigungen an Drittländer betrafen eine UN-Mission im Irak sowie die Republik Korea.

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[1] NATO-gleichgestellte Länder: Japan, Schweiz, Australien, Neuseeland.
[2] Drittländer einschl. Ukraine und Südkorea: rund 837 Mio. , anteilig: 377 Mio. Kriegswaffen und 460 Mio. sonstige Rüstungsgüter. In diesem Wert bereits enthalten sind Ausfuhrgenehmigungen für Entwicklungsländer (Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste)) in Höhe von 570 Mio. (anteilig: 361 Mio. Kriegswaffen und 209 Mio. sonstige Rüstungsgüter, die zum größten Teil auf die Ukraine entfielen, die ebenfalls unter dieser Kategorie erfasst wird).
[3] v.a. Munition für die ungarischen Streitkräfte
[4] v.a. Grenzüberwachungsflugzeuge
[5] v.a. Ausrüstung zum Schutz gegen Chemiewaffen