EU-Flagge vor der Europäischen Zentralbank für Europäische Wirtschaftspolitik; Quelle: iStock.com/instamatics

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BMWK-Staatssekretär Sven Giegold ist heute als Vertreter der Bundesregierung beim EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat in Brüssel. Auf der Tagesordnung stehen wegweisende, für die erfolgreiche grüne Transformation sowie die Stärkung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen wesentliche EU-Vorhaben.

Wenig mehr als ein Jahr, nachdem die EU-Kommission den Vorschlag für eine neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for sustainable products Regulation, kurz: ESPR) vorgelegt hat, haben die Ministerinnen und Minister der EU heute dazu eine Allgemeine Ausrichtung angenommen. Für die Bundesregierung haben BMUV und BMWK das Dossier federführend verhandelt.

Staatssekretär Sven Giegold:
„Künftig werden in der EU nur noch Produkte zugelassen, die langlebig, reparierbar, wiederverwendbar und recycelbar sind sowie den Vorschriften für nachhaltige Produkte entsprechen. Europa wird damit global zum Leitmarkt für grüne Innovationen. Mit der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte setzt die EU einheitliche Regeln für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und Entwicklung grüner Zukunftstechnologien. Diese Regeln sind nicht nur gut für die Umwelt und die Schonung unserer knapper werdenden Ressourcen. Die nachhaltigen Produktstandards fördern die Innovationskraft der Industrie und sind damit Treiber für die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Mit dem Digitalen Produktpass stärken wir zudem die Rechte unserer Verbraucherinnen und Verbraucher, die umfassend über den ökologischen Fußabdruck des jeweiligen Produkts informiert werden und so aktiv am grünen Wandel mitwirken können.“

Die neue Ökodesign-Verordnung ist zentraler Baustein des European Green Deal, mit dem sich die EU zum Ziel gesetzt hat, bis 2050 klimaneutral zu wirtschaften. Sie legt den allgemeinen Rahmen für künftige Ökodesign-Anforderungen fest, indem sie bestimmt, welche Produktaspekte (z. B. Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Ressourcennutzung oder Ressourceneffizienz, CO2-Fußabdruck) mit diesen Anforderungen verbessert werden können. Deutschland konnte sich mit wichtigen Anliegen durchsetzen. So ist die erfolgte Einigung auf ein Vernichtungsverbot unverbrauchter Konsumgüter ein konkreter Schritt, um nachhaltigeres Wirtschaften zu verwirklichen. Weiteres Novum ist die Einführung des Digitalen Produktpasses, den auch der Koalitionsvertrag vorsieht.

Weiter diskutieren die Ministerinnen und Minister über ein Maßnahmenpaket zu kritischen Rohstoffen (Critical Raw Materials Act, kurz CRMA), zu dem die EU-Kommission im März einen Vorschlag vorgelegt hat. Der CRMA ist Teil des Green Deal Industrial Plan vom 1. Februar 2023, welcher die CO2-neutrale Industrie stärken und den raschen Übergang zur Klimaneutralität unterstützen soll. Konkret soll der CRMA die Versorgung mit kritischen und strategischen Rohstoffen langfristig sichern und problematische Abhängigkeiten reduzieren. Zentral sind dafür stärkere Lieferketten, diversifizierte Importe aus verlässlichen Partnerländern, Einhaltung der ESG-Standards und mehr Kreislaufwirtschaft.

Ein weiterer Schwerpunkt des Rats ist die Fortsetzung der Beratungen zur Steigerung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU. Aufbauend auf der Kommissionsmitteilung und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März setzen die Mitgliedstaaten hierzu einen strukturierten Fahrplan auf.

Dazu Staatssekretär Sven Giegold:
„Wir müssen jetzt die Weichen stellen für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU. Die grüne und digitale Transformation ist der zentrale Treiber für künftiges Wachstum, Innovation und Beschäftigung. Darauf werden wir die Rahmenbedingungen schnell und spürbar ausrichten. Die zentralen Beratungen hierzu finden im Wettbewerbsfähigkeitsrat statt, und von hier werden auch die Fortschritte im globalen Wettbewerb regelmäßig überwacht.“

Zum Bürokratieabbau für die Transformation hat das BMWK vor kurzem eine Konsultation gestartet.