Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat heute sein Jahresgutachten 2024/2025 „Versäumnisse angehen, entschlossen modernisieren“ vorgelegt.

Bundeswirtschaftsminister Habeck dankt dem Sachverständigenrat für die Vorlage des Jahresgutachtens:

„Das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zeigt, dass Deutschland den Modernisierungspfad entschlossener einschlagen muss. Deutschland muss in den 2020er Jahren vieles aufholen, was in den 2010er Jahren versäumt wurde. Die Themen Verteidigung, Bildung und Verkehrsinfrastruktur sind richtig gewählt. Die Korrektur des Sachverständigenrats in der Wachstumsprognose ist Beleg dafür, wie wichtig es gewesen wäre, alle Maßnahmen der Wachstumsinitiative kurzfristig umzusetzen – wir müssen jetzt schauen was noch möglich ist und ich rufe alle Beteiligten auf, daran mitzuarbeiten.“

Im Gutachten untersuchen die „Wirtschaftsweisen“ neben der schwierigen konjunktur- und wirtschaftspolitischen Ausgangslage vier Bereiche, in denen Modernisierungen erforderlich sind: zukunftsorientierte öffentliche Finanzen, Digitalisierung des Finanzsystems, Verfügbarkeit von Wohnraum und Dekarbonisierung des Güterverkehrs.

Der Sachverständigenrat erwartet in diesem Jahr einen Rückgang des realen BIP in Deutschland um 0,1 % und im kommenden Jahr ein Wachstum von nur 0,4 %. Ursächlich hierfür sind die Schwäche von Industrie- und Baukonjunktur sowie die anhaltende Konsumzurückhaltung der privaten Haushalte, die sich aus einer erhöhten Unsicherheit mit Blick auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung und die Arbeitsplatzsicherheit ergibt. Allerdings könnte laut SVR die Wachstumsinitiative der Bundesregierung im Jahr 2025, sofern sie zügig und umfassend umgesetzt wird, zu einem höheren BIP-Wachstum führen als in der Prognose unterstellt. Die Verbraucherpreisinflation beträgt nach Einschätzung des SVR in diesem Jahr 2,2 % und im nächsten Jahr 2,1 %.

Die Bundesregierung wird – wie gesetzlich vorgesehen – Anfang 2025 im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts zum Gutachten des Sachverständigenrates Stellung nehmen.