Kurz vor Amtsantritt der neuen EU-Kommission haben die Wirtschaftsministerinnen und -minister der EU-Mitgliedstaaten beim heutigen Wettbewerbsfähigkeitsrat über die Schwerpunkte für die neue EU-Legislatur zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU diskutiert. Mario Draghi hatte am 9. September seinen Bericht zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Draghi unterbreitet eine Vielzahl von Vorschlägen, um europäisches Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken, insbesondere durch eine Steigerung der Produktivität. Die Empfehlungen des Berichts werden voraussichtlich in dem Arbeitsprogramm der EU-Kommission und in der angekündigten EU-Wohlstandsinitiative gemeinsam mit dem Clean Industrial Deal als zentralem Baustein maßgeblich berücksichtigt werden. Die von der ungarischen Ratspräsidentschaft hierzu vorgelegten Schlussfolgerungen wurden heute von den Mitgliedstaaten intensiv diskutiert.

Dazu Staatsekretär Bernhard Kluttig, der die Bundesregierung heute in Brüssel beim Wettbewerbsfähigkeitsrat vertreten hat: Der Bericht Mario Draghis bestätigt: Wettbewerbsfähigkeit und grüne Transformation gehen Hand in Hand. Innovationskraft und Leistungsfähigkeit sind Wesenskern unserer europäischen Unternehmen, unserer Industrie und insbesondere unserer vielen KMU. Damit aber die grüne und digitale Transformation gelingt, müssen wir in vielen Bereichen noch besser werden: überbordende Bürokratie abbauen, Binnenmarktregeln vereinfachen und vereinheitlichen, Zugang zur Finanzierung verbessern, Energiepreise senken, Genehmigungsverfahren beschleunigen. Dazu enthalten die Schlussfolgerungen viele wichtige Punkte.

Keine Einigkeit konnte erzielt werden zu der Frage der finanziellen Förderung von Energie-Technologien. Die Bundesregierung hatte sich für eine Formulierung eingesetzt, die die Energiehoheit der Mitgliedstaaten respektiert, zugleich EU-Gelder aber nicht in Technologien fließen dürfen, die nicht von allen Mitgliedsstaaten unterstützt werden. Da andere Mitgliedstaaten hier eine Vorfestlegung gefordert haben, konnte die Bundesregierung dem Text nicht zustimmen. Die Bundesregierung hat hierzu eine entsprechende Protokollerklärung abgegeben.

Auch haben die Wirtschaftsministerinnen und -minister darüber diskutiert, wie die europäische Gesetzgebung einfacher, verständlicher und kohärenter gemacht und bürokratische Hürden konkret abgebaut werden können. Ein wichtiger Meilenstein zur Vereinfachung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung, konkret der Arbeitnehmerentsendung, wurde bereits erreicht. Unternehmen sind aktuell noch großen bürokratischen Hürden ausgesetzt, da die entsenderechtlichen Meldesysteme in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Nun soll ein EU-weit einheitliches digitales entsenderechtliches Registrierungsportal mitsamt einem einheitlichen digitalen entsenderechtlichen Registrierungsformat geschaffen werden, das die Mitgliedstaaten freiwillig nutzen können. Die EU-Kommission hat dazu einen entsprechenden Legislativvorschlag vorgelegt (siehe hierzu die Pressemitteilung des BMWK). Deutschland unterstützt die Initiative seit Beginn aktiv. Nähere Informationen zum Thema hier.

Deutschland hat sich heute außerdem gemeinsam mit weiteren Mitgliedstaaten für zentrale Anliegen im Industriebereich eingesetzt. So sollte die Stärkung der europäischen Batterieproduktion ein Schwerpunkt der neuen Kommission werden, um strategische Abhängigkeiten von Drittstaaten zu verringern und so die technologische Souveränität der EU zu stärken. Hierzu hat Deutschland mit Schweden und Frankreich ein gemeinsames Papier vorgelegt. Auch die industrielle Biotechnologie muss stärker in den Fokus der neuen Kommission rücken, da sie, ebenso wie die Bioökonomie, als Schlüsseltechnologie zentral für die Wettbewerbsfähigkeit und den grünen Wandel der EU ist.