Im Zeitraum 1. Januar bis 17. Dezember 2024 sind nach vorläufigen Zahlen Genehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von rund 13,2 Milliarden Euro erteilt worden. Der Genehmigungswert setzt sich aus rund 8,1 Milliarden Euro für Kriegswaffen und rund 5,1 Milliarden Euro für sonstige Rüstungsgüter zusammen.
Hauptempfängerland ist die Ukraine, für die Rüstungsexporte im Wert von rund 8,1 Milliarden Euro genehmigt wurden. Die Ukraine ist damit, wie in den ersten drei Quartalen 2024, sowohl das Drittland[1] mit dem höchsten Genehmigungswert als auch insgesamt das Land mit dem höchsten Genehmigungswert.
Staatssekretär Bernhard Kluttig: Die Rüstungsexportzahlen für das Jahr 2024 zeigen, dass die Bundesregierung an ihrer restriktiven Rüstungsexportpolitik mit hohen Prüfstandards festhält. Im Jahr 2024 sind 62 Prozent der gesamten deutschen Rüstungsexporte für die Ukraine genehmigt worden. Die Zahl unterstreicht, dass wir weiterhin fest an der Seite der Ukraine in ihrer Verteidigung gegen den russischen Angriffskrieg stehen. Die Militärhilfe für die Ukraine ist auch in unserem eigenen sicherheitspolitischen Interesse. Daneben haben auch weiterhin die Ausfuhren Priorität, die der Kooperation mit unseren Bündnispartnern dienen.
Zur Einordnung der Genehmigungswerte
Bei der Kontrolle von Rüstungsexporten hält die Bundesregierung an ihrer restriktiven Grundlinie fest. In ihrer Nationalen Sicherheitsstrategie bekräftigt sie, dass bei Rüstungsexportentscheidungen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Empfängerland besondere Berücksichtigung finden und eine verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik zugleich auch unsere Bündnis- und Sicherheitsinteressen, geostrategische Lage und die Anforderungen einer verstärkten europäischen Rüstungskooperation berücksichtigt.
Die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung ist dabei durch eine sorgfältige Einzelfallprüfung von Anträgen auf Exportgenehmigung im Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und seinen vorgesehenen Verwendungszweck gekennzeichnet. Es muss berücksichtigt werden, dass eine Statistik im Hinblick auf einzelne Länder durch den Genehmigungswert einzelner oder mehrerer Großprojekte regelmäßig großen Schwankungen unterliegt.
Der Bundesregierung ist es ein besonderes Anliegen, Verwaltungsverfahren zu straffen und zu beschleunigen. Dies hat sie mit ihrer am 5. Juli 2024 vom Kabinett beschlossenen Wachstumsinitiative bekräftigt. Für die Exportkontrolle haben BMWK und BAFA seit September 2023 vier Pakete zur nachhaltigen Beschleunigung der Exportvorgänge auf den Weg gebracht (zum jüngsten vierten Maßnahmenpaket die Pressemitteilung des BMWK). Für die Rüstungsexportkontrolle wurde für einen Großteil der Ausfuhren in Partnerstaaten das Verfahren der Einzelgenehmigung durch Allgemeine Genehmigungen ersetzt, die eine sofortige Lieferung ermöglichen. Die Werte von Lieferungen auf Grundlage der Allgemeinen Genehmigungen werden mittels nachträglicher Meldungen erhoben. Soweit sie für die Allgemeine Genehmigung Nr. 33 bereits vorliegen, werden diese in die nachfolgende Gesamtbetrachtung einbezogen und nachfolgend kumuliert mit den Einzelgenehmigungswerten ausgewiesen.
Die Werte im Einzelnen
Im Jahr 2024 entfallen vom Gesamtwert der erteilten Einzelgenehmigungen sowie den vorliegenden Meldedaten zu der Allgemeinen Genehmigung Nr. 33 für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern rund 11,3 Milliarden Euro und damit rund 86 Prozent auf Genehmigungen für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder[2], die Republik Korea und Singapur sowie zur Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg. Rund 1,8 Milliarden Euro und damit rund 14 Prozent des Gesamtwerts der erteilten Genehmigungen entfallen auf die sonstigen Drittländer.
Für die Ukraine als Hauptempfängerland deutscher Rüstungsexportgenehmigungen wurden im Zeitraum 1. Januar bis 17. Dezember 2024 Genehmigungen im Wert von rund 8,1 Milliarden Euro erteilt (im Vorjahr 2023 betrug der Wert 4,4 Milliarden Euro), darunter vor allem von der Bundesregierung finanzierte Vorhaben. Weiterführende Informationen zur geleisteten Unterstützung für die Ukraine veröffentlicht die Bundesregierung finden Sie hier.
Auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-, NATO- und der NATO-gleichgestellte Länder entfielen rund 1,9 Milliarden Euro (anteilig rund 731 Millionen Euro Kriegswaffen und rund 1,2 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter).
Für die folgenden zehn Länder wurden im Zeitraum 1. Januar bis 17. Dezember 2024 die höchsten kumulierten Gesamtwerte für Rüstungsgüter verzeichnet:
Land | Summe Einzelgenehmigungswert und Meldewert Allgemeine Genehmigung Nr. 33 in Euro |
---|
Ukraine | 8.137.164.112 |
Singapur | 1.217.944.022 |
Algerien | 558.719.786 |
Vereinigte Staaten | 298.518.591 |
Türkei | 230.842.622 |
Indien | 224.037.084 |
Tschechien | 189.581.537 |
Israel | 161.067.512 |
Vereinigtes Königreich | 152.462.666 |
Vereinigte Arabische Emirate | 146.585.330 |
Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich nach vorläufigen Zahlen im Zeitraum 1. Januar bis 17. Dezember 2024 auf rund 161 Millionen Euro (2023: 97 Millionen Euro). Davon entfielen rund 85 Millionen Euro und damit rund 53 Prozent des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und der NATO gleichgestellte Länder. Vom Wert für die Drittländer (rund 76 Millionen Euro) entfielen rund 99 Prozent auf die Ukraine.
Der Genehmigungswert für Drittländer einschließlich Ukraine, Republik Korea und Singapur beträgt rund 11,3 Milliarden Euro, anteilig: rund 7,4 Milliarden Euro Kriegswaffen und rund 3,9 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter. In der Gruppe der Drittländer macht die Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg mit rund 8,1 Milliarden den Großteil des Genehmigungswerts aus (rund 72 Prozent des Werts der Drittländer). Auf die Republik Korea, Singapur und die Ukraine entfielen bei den Drittländern rund 9,4 Milliarden Euro und damit rund 83 Prozent der Rüstungsexporte. Rund 1,8 Milliarden Euro entfielen auf weitere Drittländer.
Im Wert der Drittländer bereits enthalten sind Ausfuhrgenehmigungen für Entwicklungsländer (Entwicklungsländer und -gebiete der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste) in Höhe von rund 9,0 Milliarden Euro (anteilig: rund 5,8 Milliarden Euro Kriegswaffen und rund 3,2 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter). Der Anteil der Ukraine in dieser Gruppe liegt bei rund 90 Prozent.
Rüstungsexportbericht für das Jahr 2023
Die Bundesregierung hat zugleich heute den Rüstungsexportbericht für das Jahr 2023 mit detaillierten Angaben zu Rüstungsexportgenehmigungen im vergangenen Jahr beschlossen.
Die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung zeichnete sich auch im Jahr 2023 durch klare Linien aus: Mit der Unterstützung bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtwidrigen russischen Angriffskrieg stand die Ukraine mit über einem Drittel (36 Prozent) des Wertes aller Rüstungsexportgenehmigungen erneut an erster Stelle aller Empfängerländer. Auf EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder[3], die Republik Korea, Singapur und die Ukraine entfiel ein Anteil von ca. 89 Prozent des Gesamtgenehmigungswertes im Berichtsjahr 2023. Bei rund 11 Prozent lag der Anteil der Genehmigungswerte sonstiger Drittländer[4], die im Einklang mit den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung grundsätzlich restriktiv behandelt werden.
Genehmigungswerte 2023
Im Jahr 2023 wurden Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von rund 12,13 Milliarden Euro (2022: 8,362 Milliarden Euro) erteilt. Davon entfallen Genehmigungen in Höhe von rund 10,8 Milliarden Euro (88,8 Prozent) auf Genehmigungen für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, die Republik Korea und Singapur sowie zur Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg. Der durchschnittliche jährliche Gesamtwert erteilter Einzelausfuhrgenehmigungen im Zeitraum 2019 bis 2023 beträgt 8,74 Milliarden Euro.
Vom Gesamtwert des Jahres 2023 entfiel ein Anteil von 50 Prozent (2022: 61,3 Prozent) auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder.
Für Drittländer wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von rund 6,06 Milliarden Euro (2022: 3,24 Milliarden Euro) erteilt, davon entfällt der höchste Ausfuhrgenehmigungswert mit 4,369 Milliarden Euro auf die Ukraine, während auf die Republik Korea 256,4 Millionen Euro und Singapur 79,9 Millionen Euro entfallen. Der Wert für die sonstigen Drittländer betrug rund 1,36 Milliarden Euro. Der Durchschnitt der Jahreswerte für Genehmigungen für Ausfuhren in Drittländer im Zeitraum 2019 bis 2023 beträgt 4,34 Milliarden Euro.
Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich im Jahr 2023 auf 93,6 Millionen Euro (2022: 87,1 Millionen Euro). Davon entfielen 84,02 Millionen Euro und damit rund 90 Prozent des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Auf die Republik Korea und die Ukraine entfallen mit 7,79 Millionen Euro rund 8 Prozent des Genehmigungswertes.
Genehmigungen für Leichtwaffen und Leichtwaffenteile wurden im Jahr 2023 im Wert von rund 111,85 Millionen Euro (2022: rund 288 Millionen Euro) erteilt. Davon entfielen ca. 26,4 Millionen Euro und damit rund 24 Prozent des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Auf Singapur und die Ukraine entfallen mit 60,7 Millionen Euro rund 54 Prozent des Genehmigungswertes.
Den Rüstungsexportbericht 2023 finden Sie hier.
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[1] Drittländer sind alle Länder, die nicht der EU oder NATO angehören. Japan, Schweiz, Australien, Neuseeland sind als NATO-gleichgestellte Länder ebenfalls keine Drittländer i. d. S.
[2] Japan, Schweiz, Australien, Neuseeland.
[3] Japan, Schweiz, Australien und Neuseeland.
[4] Drittländer sind alle Staaten, die weder der EU noch der NATO oder dem Kreis der NATO gleichgestellten Länder angehören.