Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, begrüßt die heutigen Beschlüsse des Bundestages zu wichtigen energiepolitischen Vorhaben:

„Die heutigen Beschlüsse im Bundestag sind wichtig für die Energiewende und die bessere Integration der Erneuerbaren ins Netz – die Erneuerbaren werden jetzt erwachsen. Wir hätten uns mehr gewünscht und es lag mehr auf dem Tisch, dennoch sichert das Paket wichtige Errungenschaften dieser Legislatur im Bereich der erneuerbaren Energien ab. Die gemeinsam gefundenen Lösungen sind eine gute Nachricht für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für die Systemsicherheit und für die Bezahlbarkeit der Stromversorgung. Die Maßnahmen tragen dazu bei, eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Stromversorgung zu gewährleisten.“

In insgesamt vier Gesetzesinitiativen sind eine Reihe von zentralen Maßnahmen gebündelt worden.

So wird zur besseren Integration temporärer Stromspitzen im Netz die Marktintegration von Photovoltaik-Anlagen deutlich gestärkt, die cybersichere und wirtschaftlich robuste Digitalisierung vorangebracht und der Betrieb von Speichern vereinfacht. Solarenergie übernimmt damit mehr Verantwortung für das Gesamtsystem. Es wird zudem eine deutlich verbesserte Anschlussperspektive für Biogasanlagen geschaffen, deren Erst-Förderung in den nächsten Jahren ausläuft und wir sorgen gleichzeitig für einen flexibleren Betrieb und damit mehr Systemdienlichkeit der Anlagen. Ferner werden der Anwendungszeitraum der Förderung von KWK-Anlagen ausgeweitet und die Steuerungswirkung beim Ausbau von Windenergieanlagen gestärkt.

Im Einzelnen zu den vier Gesetzesinitiativen des energiepolitischen Pakets:

Umgang mit Erzeugungsüberschüssen: Der Gesetzentwurf setzt Maßnahmen um, mit denen die Herausforderungen, die sich aus temporären Erzeugungsüberschüssen ergeben, adressiert werden. Erneuerbare Energien befinden sich nun am Übergang in eine neue Phase, in der sie zur führenden Stromquelle geworden sind. Sie sollen in Zukunft, gemeinsam mit steuerbaren Kraftwerken, schrittweise die gesamte Stromversorgung übernehmen. In der Folge müssen EE-Anlagen zunehmend mehr Verantwortung tragen und vollständig in die Strommärkte eingebunden werden – und zwar auch die kleineren Anlagen. Die dafür vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere die Direktvermarktung, die Steuerbarkeit von EE-Anlagen und die damit korrespondierende Steuerungsfähigkeit der Netzbetreiber sowie den Umgang mit negativen Preisen.

Änderung des EEG zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung: Das Bioenergiepaket verbessert die Zukunftsperspektive für viele Anlagenbetreibende, vor allem solche mit Anschluss an eine Wärmeversorgung, und stellt gleichzeitig die richtigen Weichen für systemdienliche Flexibilität. Biogas kann unter diesen Rahmenbedingungen den günstigen Strom aus Wind und PV ergänzen und zur Versorgungssicherheit bei Dunkelflauten beitragen. Das neue Modell beinhaltet eine Erhöhung der Ausschreibungsmenge um 75 Prozent, um mehr Anlagen die Chance auf eine Anschlussförderung zu bieten. Weiter erfährt die Förderung einen Systemwechsel von der Bemessungsleistung hin zu förderfähigen Betriebsstunden als maßgeblicher Einheit und finanzielle Verbesserungen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit.

Mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau: Um die Steuerungswirkung beim Ausbau der Windenergie an Land zu sichern, wird im Bundes-Immissionsschutzgesetz die erleichterte Beantragung eines Vorbescheides für Windenergieanlagen an Land nach § 9 Absatz 1a BImSchG angepasst. Damit soll verhindert werden, dass mittels eines Vorbescheids solche Flächen gesichert werden, die langfristig für Windenergieanlagen nicht mehr zur Verfügung stehen. Für sog. Repowering-Vorhaben bleibt die Beantragung eines Vorbescheides unverändert möglich.

Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG): Zur Vermeidung eines Förderabrisses bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen wird das KWKG über den 31. Dezember 2026 hinaus verlängert und damit Planungs- und Investitionssicherheit für den notwendigen Zubau weiterer KWK-Anlagen geschaffen. Indem zukünftig auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder die verbindliche Bestellung abgestellt wird anstelle der späteren Inbetriebnahme, wird die derzeit bestehende harte Abschneidegrenze beseitigt. Zudem erfolgt eine Ausweitung der förderfähigen Wärme auf unvermeidbare Abwärme, womit auch eine Harmonisierung mit dem Wärmeplanungsgesetz erfolgt. Darüber hinaus werden europarechtlich vorgeschriebene Anpassungen an Vorgaben der neuen Energieeffizienz-Richtlinie und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung vorgenommen.