Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2025 unter anderem drei wichtige Wirtschaftsvorhaben beschlossen. Hierzu gehört eine Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes, das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 und eine Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes.

Erhebliche Entlastung von Bürokratiekosten für Unternehmen durch die Änderung der Außenhandelsstatistik noch in 2025

Der Bundestag hat mit der Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze die Voraussetzungen geschaffen, die Meldeschwellen für Eingänge im Intrahandel (Warenhandel innerhalb des europäischen Binnenmarktes) rückwirkend zum 01.01.2025 über den Verordnungsweg anzuheben. Die Meldeschwellen können aufgrund einer besseren Datenverfügbarkeit aus EU-Partnerländern erhöht werden, wodurch sich die Zahl der auskunftspflichtigen Unternehmen verringert. Somit werden rund 42 % der meldepflichtigen Unternehmen im Intrahandel noch in diesem Jahr von Statistikpflichten entlastet. Die jährliche Bürokratieentlastung der Wirtschaft beläuft sich auf rund 11,6 Millionen Euro.
Der Bundesrat hatte bereits am 02.10.2024 der entsprechenden Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung und damit auch der Anhebung zugestimmt. Im Einzelnen werden die Anmeldeschwellen in Deutschland im Eingang von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und in der Versendung von 500.000 Euro auf 1 Millionen Euro erhöht.

Bundeswirtschaftsminister Habeck: „Wir entlasten mit der Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und der dazugehörigen Verordnung die Wirtschaft von Bürokratiekosten. Es ist umso wichtiger, dass dies noch rückwirkend zum Beginn dieses Jahres realisiert werden kann.

Die Einigung zum ERP ist wichtig - so kann die volle Förderkraft des ERP-Sondervermögens zur Unterstützung des Mittelstandes und der deutschen Wirtschaft entfaltet werden. Dies ist ein wichtiges Signal in diesen herausfordernden Zeiten für die deutsche Wirtschaft.“

Einigung zum ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 und zur Novelle des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes

Der Bundestag hat in seiner 210. Sitzung am 30.01.2025 das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 beschlossen. Damit wird ein Inkrafttreten des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2025 voraussichtlich Mitte Februar möglich und die vorläufige Haushaltsführung wird dann beendet. Die ERP-Programme (European Recovery Program) zählen zu den schlagkräftigsten Instrumenten der deutschen Mittelstandsfinanzierung.

In der gleichen Sitzung hat der Bundestag auch eine Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes beschlossen. Die Änderung dient der Sicherstellung der Nachbesetzung von Kehrbezirken im Rahmen der Transformation des Wärmemarktes. Neu geregelt wird insbesondere eine zusätzliche, eng abgesteckte Vertretungsmöglichkeit der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister für die Feuerstättenschau durch einen angestellten Meister. Dies soll den Betrieben ohne Abstriche beim Brand- und Gesundheitsschutz mehr Flexibilität im Arbeitsalltag bieten und ihnen ermöglichen, sich zukunftsfähig auszurichten. Gleichzeitig können Angestellte mit Meisterqualifikation ihre Fähigkeiten breiter einsetzen.

Der Bundesrat muss der Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes, der Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes sowie des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2025 noch abschließend zustimmen.