Bundesministerin Katherina Reiche nimmt heute an der Sitzung der EU-Wettbewerbsfähigkeitsministerinnen und -minister in Brüssel teil. Auf der Agenda stehen wichtige Themen für die begonnene EU-Legislatur in den Bereichen Binnenmarkt, Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, Bürokratieabbau und öffentliche Beschaffung.
Im Zentrum des Rates steht die Binnenmarktstrategie, die die EU-Kommission am Vortag entsprechend einem Auftrag des Europäischen Rates vorgelegt hat. Sie sieht zielgerichtete Maßnahmen etwa zum Abbau von Hemmnissen im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr, zur erleichterten Unternehmensgründung und zur verbesserten Durchsetzung bestehender Binnenmarktregeln in der gesamten EU vor. Damit ist sie gerade im Kontext aktueller handelspolitischer Herausforderungen ein wichtiger Schritt zur Stärkung des EU-Binnenmarkts und der Wettbewerbsfähigkeit der EU.
Bundesministerin Reiche: „Der Binnenmarkt ist das europäische Powerhouse. 450 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher, ein Bruttoinlandsprodukt von 18 Billionen Euro, 18 % der Weltwirtschaftsleistung und 26 Millionen Unternehmen. Gleichwohl: das Kraftzentrum schwächelt. Die EU-Kommission musste die Wachstumsprognose für die gesamte EU in diesem Jahr deutlich reduzieren, in Deutschland haben die Wirtschaftsweisen gestern ein Nullwachstum prognostiziert. Wir sind in einer tiefen strukturellen Schwächephase. Und wir überwinden sie nur, wenn wir strukturelle Reformen angehen, um wieder Wachstum zu ermöglichen. Der Binnenmarkt ist hierfür der wichtigste Hebel. Wir brauchen Wachstum, um Investitionen zu tätigen. Wir brauchen Wachstum, um neue Technologien anzureizen. Und wir brauchen Wachstum, um verteidigungsfähig zu werden. Heute sprechen wir darüber, wie wir Hemmnisse abbauen können, die unsere Unternehmen beim grenzüberschreitenden Handel im Binnenmarkt Zeit und Geld kosten. Wir haben zu viel Bürokratie, wir haben zu viele Belastungen für unsere Unternehmen. Bürokratie abzubauen ist immer nur die zweitbeste Lösung. Die beste Lösung ist es, Bürokratie erst gar nicht entstehen zu lassen.
Heute sind wir mit der eDeclaration bei der Vereinfachung für Unternehmen im Binnenmarkt bereits einen wichtigen Schritt gegangen. Sie hilft Unternehmen, Dienstleistungen leichter in einem anderen EU-Land anzubieten, und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dort zu arbeiten. Wir werden hier digitaler und ermöglichen es, einheitliche Regeln zu nutzen.“
Mit der eDeclaration soll ein gemeinsames Portal geschaffen werden, das an die Stelle der bisher sehr unterschiedlichen entsenderechtlichen Systeme der Mitgliedstaaten treten soll. Diese stellen bisher eine der größten Hürden für Unternehmen bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung dar. Die Einführung der eDeclaration wird Entsendungen einfacher und attraktiver machen sowie gleichzeitig Arbeitnehmerschutzrechte und deren Kontrolle stärken. Die Bundesregierung wird sich in den nun anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament weiter für die Vereinheitlichung des Entsendesystems und eine Nutzung des Portals auch für Dienstleistungsanbieter aus Drittstaaten stark machen.
Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt beim Rat ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der industriellen Basis Europas. Die EU-Kommission hatte Ende Februar den Clean Industrial Deal und den Aktionsplan für bezahlbare Energiepreise vorgelegt. Aus Sicht der Bundesregierung sind Maßnahmen prioritär, welche die Energiekosten – insbesondere für energieintensive Industrien – deutlich und schnell senken.