Cover der Publikation Rüstungsexportbericht 2018

Mit dem Rüstungsexportbericht informiert die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit über die erteilten Genehmigungen zur Ausfuhr von konventionellen Rüstungsgütern im zurückliegenden Berichtsjahr. Die periodisch veröffentlichten Rüstungsexportberichte leisten einen wichtigen Beitrag für eine sachliche und fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema Rüstungsexporte.

Im Jahr 2018 wurden Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 4,82 Milliarden Euro (2017: 6,24 Milliarden Euro) erteilt. Dabei entfiel ein Anteil von 47,2 Prozent (2017: 39,2 Prozent) auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, die eine besonders enge sicherheitspolitische Partnerschaft mit Deutschland verbindet. Für Drittländer wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 2,55 Milliarden Euro (2017: 3,795 Milliarden Euro) erteilt. Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich im Jahr 2018 auf 38,91 Millionen Euro. Im Jahr 2017 lag der Wert bei 47,82 Millionen Euro. Die Genehmigungen von Kleinwaffen für Drittländer umfassten 2018 einen Wert von 403.703 Euro (Vorjahr: 15,1 Millionen Euro). Der geringe Wert für Drittländer ist ein deutlicher Indikator für die sehr restriktive Genehmigungspraxis der Bundesregierung bei Kleinwaffenexporten in Drittländer.