Cover der Pubilkation Recht flexibel

Ob autonomes Fahren, digitale Identitäten, E-Government-Lösungen, Telemedizin oder andere, oft KI-basierte Technologien: Experimentier- und Erprobungsklauseln machen es möglich, Innovationen im Reallabor zu erproben, die im allgemeinen Rechtsrahmen noch nicht zugelassen sind. So können Unternehmen, aber auch Politik und Gesellschaft über die Wirkungen der Innovationen im Realbetrieb lernen. Das ermöglicht es dem Gesetzgeber, die Regeln innovationsoffen und verantwortungsvoll weiterzuentwickeln.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt im Rahmen seiner Reallabore-Strategie die gesetzgebenden Stellen bei der Schaffung und Weiterentwicklung von Experimentier- und Erprobungsklauseln. Mit der Broschüre „Recht flexibel – Arbeitshilfe zur Formulierung von Experimentierklauseln“ legt das BMWi erstmals eine systematische und praxisorientierte Arbeitshilfe vor, die dabei hilft, rechtssichere und innovationsoffene Experimentierklauseln zu entwickeln. Die Arbeitshilfe basiert auf einem umfangreichen Gutachten (5 MB) der Kanzlei Noerr im Auftrag des BMWi.