Cover der Publikation "Hintergrundinformationen zur Besonderen Ausgleichsregelung"

Die Besondere Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dient dazu, die durch die EEG-Umlage entstehende Belastung stromkostenintensiver Unternehmen sowie von Unternehmen, die Schienenbahnen betreiben, zu begrenzen. Ziel ist, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten Unternehmen - bei Schienenbahnen die intermodale Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Verkehrsmitteln - zu erhalten.

Die vorliegenden Hintergrundinformationen zur Besonderen Ausgleichsregelung sollen dazu dienen, das Verfahren grundsätzlich zu erläutern und über aktuelle Entwicklung der Begünstigungen zu informieren.