Cover des Berichts "Vorschlag zur Weiterentwicklung der Kopplung von Herkunftsnachweisen an den zugrundeliegenden Strom"

Am 17. Dezember 2021 versandte das Umweltbundesamt den nach § 12l Absatz 2 der Erneuerbare-Energien-Verordnung vorgeschriebenen Bericht zur Weiterentwicklung der Kopplung von Herkunftsnachweisen an den zugrundeliegenden Strom an die Bundesregierung. Gekoppelte Herkunftsnachweise werden genutzt, um den Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien aus Deutschland nachzuweisen. Dies ist insbesondere für Elektrolyseure erforderlich, die Grünen Wasserstoff herstellen möchten. Das Umweltbundesamt macht im Bericht Vorschläge, wie die Abwicklung gekoppelter Herkunftsnachweise auch über zwei Bilanzkreise möglich sein sollte.