Cover des Monitoring-Bericht der Bundesregierung zur Anwendung des Vergaberechts 2021

Die EU-Vergaberichtlinien 2014 sehen vor, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union der EU-Kommission alle drei Jahre einen Monitoring-Bericht zur Anwendung des Vergaberechts übermitteln. Der Monitoring-Bericht der Bundesregierung zur Anwendung des Vergaberechts 2021 gibt in Teil 1 einen Überblick über die Neuerungen im Vergaberecht sowie in der Beschaffungspraxis in Deutschland und führt in Teil 2 und Teil 3 die Beiträge der obersten Bundesbehörden und der Länder als Gesamtbericht zusammen. Dabei erläutern die obersten Bundesbehörden und zuständigen Landesressorts inhaltlich die Anwendung des EU-Vergaberechts zu verschiedenen von den EU-Vergaberichtlinien vorgegebenen Aspekten. Der Monitoring-Bericht 2021 bezieht sich auf Vergabeverfahren, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 durchgeführt wurden. Erfasst sind öffentliche Aufträge und Konzessionen mit Auftragswerten ab Erreichen der EU-Schwellenwerte.

Der erste Monitoring-Bericht der Bundesregierung zur Anwendung des Vergaberechts 2017 ist hier verfügbar.