Cover der Publikation Evaluierung der Braunkohle-Sicherheitsbereitschaft

Die sogenannte Braunkohle-Sicherheitsbereitschaft ist mit dem Strommarktgesetz 2016 eingeführt worden. Die Maßnahme sieht vor, acht Braunkohle-Kraftwerksblöcke mit einem Gesamtumfang von 2,7 Gigawatt (GW) sukzessive in die Sicherheitsbereitschaft zu überführen und nach einem Zeitraum von vier Jahren endgültig stillzulegen. Die Sicherheitsbereitschaft ist eine Maßnahme, um einen mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossenen Beitrag der Energiewirtschaft zur Schließung der seinerzeit identifizierten Klimaschutzlücke zu Erreichung des 2020-Klimaziels zu erbringen. Insgesamt sollten durch die Stilllegung von acht Braunkohle-Kraftwerksblöcken Gesamteinsparungen von zusätzlich 12,5 Mio. Tonnen CO2 erbracht werden. Das BMWi hat im Einvernehmen mit dem BMU die Emissionseinsparung der Braunkohle-Sicherheitsbereitschaft nach § 13g Absatz 8 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) evaluiert.