Cover der Publikation „Reach nach 2018 – Unter besonderer Berücksichtigung der Regulierungsalternativen „Beschränkung“ und „Zulassung“

Das Zulassungsverfahren und das Beschränkungsverfahren sind zwei zentrale Instrumente der REACH-Verordnung in Bezug auf das Risikomanagement von Stoffen. Sie dienen dazu, Art, Umfang und Bedingungen der Verwendung ausgewählter, gefährlicher Stoffe im EU-Raum zu regulieren und so ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

"Beschränkung" und "Zulassung" greifen beide direkt bzw. indirekt in den freien Warenverkehr ein und auch in die Ausgestaltung der Verwendungsprozesse der Stoffe als solchen sowie als Bestandteil anderer Stoffe, von Gemischen und zum Teil auch von Erzeugnissen. Sie haben damit weitreichende Folgen für die europäischen Marktakteure.

Vor diesem Hintergrund liefert die Studie Vorschläge, wie mit einer sogenannten Risikomanagementoptionenanalyse der aus den beiden Optionen resultierende Aufwand für die verschiedenen Beteiligten sachgerecht erfasst werden kann. Dies kann dann bei der Entscheidung über die am besten geeignete Risikomanagementoption berücksichtigt werden.