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Politische Rahmenbedingungen für Verantwortungseigentum
Rede von Staatssekretär Sven Giegold am 6.9.2022 anlässlich der Konferenz zu Verantwortungseigentum, VE:22, im Silent Green Kulturquartier
Einleitung
Pressefoto Sven Giegold, Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Steuernagel,
Lieber Armin,
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
herzlichen Glückwunsch zu dieser überzeugenden Konferenz. Sie stellt unter Beweis, wie viele Unternehmen und Unternehmer*innen sich rechtliche Klarheit für ihr gebundenes Vermögen wünschen.
Doch bevor ich zur Position unseres Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz komme will ich kurz erzählen, wie ich selbst zum Unterstützer Eurer und Ihrer Idee geworden bin. Vor einigen Jahren begegnete ich bei einer der vielen Bahnfahrten als Europaabgeordneter nichtsahnend Eurem Armin Steuernagel. Der kommt so nett rüber und in Kürze ist man bei den Vorzügen des Verantwortungseigentums (wie es damals noch hieß) und was man gefälligst dafür zu tun habe. Mich selbst erinnerte die Idee gleich an mein Studium und die Kapitalneutralisierung in Genossenschaften und selbstverwalteten Unternehmen. Also, ehrlich Armin Steuernagel ist ein großartiger und überzeugender Handlungsreisender für Euer und Ihr Anliegen!
Doch nun zu unserem Haus in der Bundesregierung: Dass wir im BMWK die Schaffung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesellschaft mit gebundenem Vermögen als eigenständige Rechtsform unterstützen, ist bekannt. Über die Details muss natürlich in einem Gesetzgebungsverfahren geredet werden. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle auch Grüße von Robert Habeck ausrichten. Mit ihm haben wir das Verantwortungseigentum mit parteiübergreifender Unterstützung in den Koalitionsvertrag gebracht. Jetzt ist die Zeit, das Projekt umzusetzen und dafür stehen wir in der Verantwortung.
Lassen Sie mich aber trotzdem vorab eins klarstellen: Es gibt viele Beispiele hervorragender und nachhaltiger Unternehmensführung in den verschiedensten Rechtsformen. Es liegt mir also fern, irgendeine Gesellschaftsform per se zu glorifizieren oder zu verteufeln. Und ich setze mich auch dafür ein, dass Unternehmen in jeder Rechtsform Ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entsprechend handeln.
In diesem Kontext blicken wir auch mit großer Zuversicht auf die Diskussion zur „Corporate Sustainability Due Diligence“-Richtlinie oder die neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex, um nur einige Beispiele der Entwicklungen zu nennen, die auch auf das Handeln klassischerweise primär gewinnorientierter Gesellschaftsformen starken Einfluss nehmen werden. Es ist wichtig als Haus der sozialen Marktwirtschaft – welches wir als Wirtschaftsministerium sind - zu begründen, warum wir diese Rechtsform aus wirtschafts- und ordnungspolitischen Gründen wollen.
Das beginnt ganz trivial damit, was die heutige Veranstaltung mal wieder ganz anschaulich zeigt: Es gibt eine erhebliche Nachfrage nach dieser neuen Gesellschaftsform. Lassen Sie uns dies einmal in den wirtschaftspolitischen Kontext einordnen:
Indem wir hoffentlich bald dieses neue „Rechtskleid“ nähen, folgen wir einer guten ordnungspolitischen Tradition der Wirtschaftspolitik: Wir bringen die gesellschaftsrechtlichen Leitplanken für unternehmerisches Handeln in Einklang mit dem sich dynamisch verändernden Marktumfeld. Wir erweitern - etwas flapsig gesagt - den Baukasten um ein Modul, das es bisher nicht gibt, nach dem aber häufig gefragt wird und bei dem die „Kunden“ sich immer wundern, dass es bisher nicht bereitgestellt wird.Individualisierung und Pluralität unserer Gesellschaften spiegeln sich in der Unternehmenswelt und erfordern unterschiedliche unternehmerische Antworten.
Die Weiterentwicklung der Rechtsformen schafft zunächst also mehr „Wahlfreiheit“ für Unternehmerinnen und Unternehmer, um sich erfolgreich im nationalen und internationalen Wettbewerb zu positionieren. Die Ökonomen Lars Feld und Bruno Frey haben es so formuliert: „Es geht darum, dass Spielfeld auszuweiten“.
Ich sehe – trotz aller aus verschiedenen Richtungen vorgebrachten Bedenken - keine durchgreifenden Gründe, warum der Gesetzgeber diesem Freiheitsbedürfnis nicht entsprechen sollte. Im Gegenteil, ich sehe durchaus im allgemeinen gesellschaftlichen Interesse liegende Gründe, die sich über die als solche schon sehr relevante Förderung der Privatautonomie hinaus für dieses Projekt anführen lassen:
Das aus meiner Sicht wohl schlagkräftigste ökonomische Argument für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ist die Neigung üblicher Kapitalgesellschaften zur „Kurzsichtigkeit“. Die Gründe für diesen „shorttermism“ sind bekannt und gut erforscht: Berichtssaisonalität auf Kapitalmärkten, „excessive risk-taking“, Informationsasymmetrien und Unvollkommenheiten bei Leistungsanreizen des Managements, immaterielle Werte, die sich nicht in Börsenwerten abbilden, um nur einige zu nennen.
Unter diesem Gesichtspunkt hat die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen großes Potential als Korrektiv zu wirken, da sie gewissermaßen Ihrer DNA nach auf eine langfristig ausgerichtete, selbständige Unternehmensführung programmiert ist. Damit werden günstige Bedingungen geschaffen u.a. für Resilienz, Wertebasierung, den schonenden Umgang mit Ressourcen, die Gestaltung günstiger Arbeitsbedingungen und Investitionen in langfristig einsetzbare Produktionsmittel.
Dies ist so wichtig, weil es dabei um Anreize für Innovationen geht, die wir dringend aus dem Unternehmenssektor zur Lösung der großen globalen Probleme benötigen. Anreize für Innovationen und Investitionen, die mit längerfristigen Risiken einher gehen und sich erst langfristig auszahlen sind im gesamtwirtschaftlichen Interesse. Die Vergrößerung der Vielfalt der Rechtsformen und ihrer unterschiedlichen Anreizstrukturen, ist wirtschaftspolitisch nicht nur im sozial-ökologischen Sektor sinnvoll. Vielmehr stabilisiert sie das Ökosystem der Unternehmen insgesamt.
Die neue Rechtsform würde außerdem in zweierlei Hinsicht zur Chancengleichheit beitragen:
Erstens könnten wegen der angestrebten Handelbarkeit der Anteile zum Nennwert auch nicht besonders vermögende Menschen leichter in die Gesellschafterstellung gelangen, wenn sie von der „Fähigkeiten und Wertefamilie“ aufgrund Ihrer persönlichen Eignung aufgenommen werden. Insofern möchte ich gerne nochmals den Herren Feld/Frey beipflichten, die insoweit von einem von Herkunft und Kaufkraft unabhängigen „meritokratischen Prinzip“ schreiben.
Zweitens würde die neue Rechtsform es auch jungen Unternehmen ermöglichen, glaubhaft zu versprechen, das Unternehmen auch im Interesse der kommenden Generationen betreiben zu wollen, so wie es deutsche Familienunternehmen bereits seit vielen Jahren vorleben. Deshalb ist auch die Entgegensetzung von dieser Initiative und familien- und mittelstandsgebundenen Unternehmen ein falscher Gegensatz: Das ergänzt sich. Das ist kein Gegeneinander.
Apropos Familienunternehmen: Nachfolgemöglichkeit von Familienunternehmen als Motor des deutschen Mittelstands und der deutschen Wirtschaft würden erweitert. Markenzeichen von Familienunternehmen ist (und insofern sind sie ja gerade Vorbild für das Konzept des gebundenen Vermögens), dass sie nicht nach kurzfristiger Gewinnmaximierung um jeden Preis streben. Sie setzen vielmehr auf Wertentwicklung und Gewinnoptimierung über einen längeren Zeitraum. Dahinter stehen das Interesse an einem dauerhaften Bestand des Familienbetriebs und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein gegenüber Belegschaft und Standort.
Einer KfW-Studie zufolge (13.07.22) werden rd. 465.000 mittelständische, vor allem kleine Betriebe bis Ende 2025 geplant oder ungeplant ihr Geschäft aufgeben. Daraus lässt sich der politische Auftrag ableiten, Unternehmensnachfolgen möglichst zu erleichtern.