1. Auf einen Blick
BMWi Workshop „Digitale Ordnungspolitik“
Die Digitalisierung verändert Wirtschaft und Gesellschaft fundamental und stellt den wirtschaftspolitischen Ordnungsrahmen vor neue Herausforderungen. Im Rahmen eines Workshops im BMWi diskutierten am 19. September 2018 hochrangige Teilnehmer aus Wissenschaft und Unternehmensverbänden mit Vertretern des Ministeriums, wie eine effektive Digitale Ordnungspolitik aussehen kann.
Die Digitalisierung verspricht große Produktivitäts-, Wachstums- und Innovationseffekte, führt aber auch zu einem tiefgreifenden Strukturwandel von Wirtschaft und Gesellschaft. Wertschöpfungsketten verändern sich grundlegend. Neue Geschäftsmodelle, Anbieter und Produkte entstehen. Traditionelle Industrien werden durch die Digitalisierung herausgefordert, etablierte Anbieter stellenweise verdrängt. „Dinge“ verlieren an Bedeutung, „Daten“ werden zur neuen Tauschwährung. Auf diese Chancen und Herausforderungen muss die Wirtschaftspolitik Antworten finden. Ziel ist es, den digitalen Wandel über wirtschaftspolitische Rahmensetzungen zu unterstützen und ihn gleichzeitig wettbewerbskonform und sozial nachhaltig zu gestalten. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Grundsatzabteilung des BMWi am 19. September 2018 einen Workshop „Digitale Ordnungspolitik“ mit hochrangigen Teilnehmern aus Wissenschaft, Unternehmensverbänden, Verbraucherschutz, Stiftungen und allen Abteilungen des BMWi.
Workshop thematisiert ordnungspolitische Handlungsfelder
Dr. Philipp Steinberg, Abteilungsleiter der Grundsatzabteilung des BMWi, hob in seiner Einführung die große Bedeutung einer Digitalen Ordnungspolitik hervor und lud die Teilnehmer ein, offen und ohne politische Scheuklappen über die grundsätzlichen wirtschaftspolitischen Fragen der Digitalisierung gemeinsam zu diskutieren.
Prof. Lars P. Feld, Präsident des Walter Eucken Instituts und Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, thematisierte im ersten Panel zunächst die ordnungspolitischen Herausforderungen der Digitalisierung. Er betonte, dass sich Ordnungspolitik und Prozesspolitik in der politischen Praxis nicht immer trennscharf abgrenzen ließen. Ferner gab er einen Überblick zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf Produktivität, Arbeitsmärkte und Finanzpolitik. Dr. Armin Steinbach aus dem BMWi diskutierte in seinem Ko-Impuls die aus der Digitalisierung resultierenden Herausforderungen für ein funktionsfähiges Preissystem, den freien Marktzugang, das Haftungsprinzip sowie die Sozial- und Einkommenspolitik – grundlegende marktwirtschaftliche Prinzipien.
Im zweiten Panel erörterte Prof. Jürgen Kühling, Mitglied der Monopolkommission, den Einfluss der Digitalisierung auf Wettbewerb und Preissystem. Dabei reichte das Themenspektrum von Marktabgrenzung und Marktbeherrschung über die Fusionskontrolle bis hin zu Kollusionsrisiken von Preisalgorithmen.
Dr. Thorsten Käseberg aus dem BMWi gab in seinem Ko-Impuls einen Überblick zur Vorbereitung der 10. GWB-Novelle und zum Mandat der Kommission „Wettbewerbsrecht 4.0“.
Dr. Iris Henseler-Unger, Präsidentin des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK), hielt zu Beginn des dritten Panels einen Impulsvortrag zu Externalitäten und Marktversagen. Sie präsentierte den Forschungsstand zu den positiven Externalitäten von leistungsfähigen Breitbandanschlüssen und thematisierte weitere positive Externalitäten von digitalen Diensten, insbesondere der Sharing Economy, und die daraus resultierenden wirtschaftspolitischen Implikationen. Dr. Peter Knauth aus dem BMWi diskutierte in seinem Ko-Impuls die korrigierende Rolle des Staates beim Ausbau der digitalen Infrastruktur und marktwirtschaftliche Anreize.
Zu Beginn des abschließenden Panels zu Elementen einer Digitalen Ordnungspolitik stellte Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer der Bitkom, die Sicht der Digitalwirtschaft dar. Neben der Notwendigkeit eines effektiven Ordnungsrahmens sprach er sich für eine aktivere Industriepolitik aus. Der Staat solle nicht nur die Rolle eines „Schiedsrichters“, sondern verstärkt auch die Rolle eines „Spielers“ einnehmen, um die Digitalisierung in Deutschland voranzubringen.
Leitbild einer Digitalen Ordnungspolitik notwendig
Die teils auch kontrovers geführten Diskussionen zur Rolle des Staates und zu den ordnungspolitischen Handlungsfeldern zeigten, dass die Ausgestaltung einer Digitalen Ordnungspolitik weiterer intensiver Beschäftigung bedarf. Eine offene Frage blieb, welches übergreifende Leitbild Orientierung geben kann bei der Festlegung des vielschichtigen Ordnungsrahmens für Infrastruktur, Wettbewerb, Arbeitsmarkt und Datenschutz. Einigkeit herrschte, dass in der öffentlichen Debatte lange zu sehr die Risiken der Digitalisierung im Vordergrund standen und eine Digitale Ordnungspolitik sich verstärkt der Realisierung der Chancen für Wachstum und Wohlstand in Deutschland widmen muss.
Kontakt: Dr. Tobias Meyer
Referat: Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik
Parlamentarischer Staatssekretär Christian Hirte beim G20-Digitalministertreffen in Salta
Die G20-Digitalminister haben am 24. August 2018 im argentinischen Salta eine Erklärung verabschiedet, um die Digitalisierung voranzubringen. Sie bauen damit auf den Ergebnissen der chinesischen und deutschen G20-Präsidentschaften auf und bestätigen die Bedeutung der digitalen Wirtschaft für die globale Entwicklung.
Argentinien setzt G20-Digitalministerprozess fort
Erstmals hatten sich die Digitalminister 2017 unter deutscher G20-Präsidentschaft in Düsseldorf getroffen und eine Ministererklärung verabschiedet. Diese „Roadmap“ enthält elf zentrale digitale Politikfelder, in denen die G20 Handlungsbedarf in der näheren Zukunft sehen. Dazu gehören anspruchsvolle Ziele: So soll bis zum Jahr 2025 allen Menschen weltweit Zugang zum Internet ermöglicht werden.
Der Weg zum G20-Digitalministertreffen
Das G20-Digitalministertreffen mit mehr als 30 teilnehmenden Delegationen begann am 23. August in Salta, im Nordwesten Argentiniens, mit einem offiziellen Arbeitsabendessen der Minister im „Museum der Schönen Künste“. Das Treffen wurde am 24. August mit einer Arbeitssitzung unter gemeinsamer Leitung von Andrés Ibarra, argentinischer Minister für Modernisierung, und Lino Barañao, argentinischer Minister für Wissenschaft, Technik und innovative Produktion, im Salta Convention Center fortgesetzt.
Zur Vorbereitung des Treffens fanden zwei Videokonferenzen sowie zwei Arbeitssitzungen der „G20 Digital Economy Task Force“ in Buenos Aires statt. Außerdem gab es thematische Verbindungen zur „Employment Working Group“ und zur „Education Working Group“, da die Digitalisierung in diesen beiden anderen G20-Prozessen eine wesentliche Rolle spielt.
Ebenfalls zur Vorbereitung gehörte ein „G20-B20-Digital Economy Summit“ am 30. Juli in Buenos Aires, der den G20-Vertretern aus Verwaltung und Politik die Möglichkeit zum Austausch mit der B20 (Wirtschaftsvertreter der G20) ermöglichte. Die Wirtschaftsvertreter artikulierten ihre Forderungen an die G20-Länder, mehr unter anderem für digitale Bildung und den Ausbau der digitalen Infrastruktur zu tun.
Die Schwerpunkte der G20-Digitalminister 2018
Die argentinische Digitalministererklärung steht unter der Überschrift „Eine digitale Entwicklungsagenda“. Im Einzelnen wurden folgende Schwerpunkte diskutiert und Zielsetzungen vereinbart:
Digitale Infrastruktur: Die G20 haben erneut das Ziel bekräftigt, bis 2025 allen Menschen erschwinglichen Zugang zum Internet zu ermöglichen. Konkrete Handlungsempfehlungen für die Verbesserung der digitalen Infrastruktur umfassen etwa die Förderung von privaten Investitionen, die Einführung modernster Technologien und die Verbesserung der Rahmenbedingungen.
Integration von Frauen in die digitale Wirtschaft: Festgestellt wurde, dass die digitale Kluft zwischen den Geschlechtern in vielen Ländern noch groß ist. Daher haben die Digitalminister konkrete Empfehlungen entwickelt, um etwa die Beseitigung von Stereotypen und digitales Unternehmertum von Frauen zu fördern.
E-Government: Die G20-Minister haben verabredet, den öffentlichen Sektor innovativer und digitaler zu gestalten, so dass er Impulsgeber für Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft wird. Dazu wurden „Government Principles“ formuliert, darunter nutzerorientierte Digitalisierung, Offenheit und Transparenz sowie Sicherheit der Daten.
Messung der digitalen Wirtschaft: Mit Unterstützung der OECD wurde ein „G20 Toolkit for Measuring the Digital Economy“ zusammengestellt. Dargestellt werden Methoden und Indikatoren, die das Monitoring der digitalen Transformation erleichtern.
Einig sind sich die G20 darin, dass die Digitalisierung ein starker Treiber für globales, nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum ist. Dabei wollen die G20 auch kleine und mittlere Unternehmen verstärkt bei der digitalen Transformation unterstützen und den Austausch über erfolgreiche Initiativen und Maßnahmen intensivieren. Kontrovers diskutiert wurde der Umgang mit der so genannten Plattformökonomie. Das Meinungsspektrum reichte von der Notwendigkeit regulatorischer Vorgaben bis hin zur vollständigen Ausblendung des Themas aus der Digitalministererklärung. Im Ergebnis einigten sich die Digitalminister auf folgende Aussage:
„Zur Förderung einer auf Menschen ausgerichteten Politik, eines fairen, berechenbaren, transparenten und wettbewerblichen Geschäftsumfelds sowie inklusiven Wachstums ist es unerlässlich, unseren Dialog fortzusetzen, auf die Verbesserung des Zugangs zum digitalen Markt für Verbraucher und Unternehmen hinzuarbeiten, insbesondere in Entwicklungsländern, sowie unser Verständnis der Marktauswirkungen neuer Technologien und neuer Geschäftsmodelle, wie Online-Plattformen, zu verbessern.“ (Ziffer 3 der G20-Digitalministererklärung)
Insgesamt hat Argentinien mit der G20-Digitalministererklärung 2018 einen wichtigen Schritt zur Weiterführung der im letzten Jahr vereinbarten „Roadmap“ getan.
Plattformökonomie:
Online-Handelsplattformen wie Amazon, Buchungsportale wie booking.com, Sharing-Plattformen wie AirBnB oder Mobilitätsplattformen wie UBER stellen ganz massiv herkömmliche Wertschöpfungsketten in Frage. Unternehmen können jederzeit weltweit ihre Produkte und Dienstleistungen anbieten. Dies hat auch Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Menschen, die zum Beispiel von ihrem heimischen Computer aus auf solchen Plattformen arbeiten. Es hat darüber hinaus Auswirkungen auf Kunden, die Waren und Dienstleistungen von Vertragspartnern erwerben, mit denen sie ausschließlich über das Internet in Verbindung stehen. Internet-Plattformen ändern damit die Art, wie wir arbeiten und leben.
Die nächsten Schritte
Japan wird am 1. Dezember 2018 den Vorsitz der G20 übernehmen und hat bereits angekündigt, auf der Arbeit der vorherigen Präsidentschaften aufzubauen. Dazu zählt die Fortführung einer Plattform, auf der die Dokumente der G20-Digitalministerprozesse veröffentlicht und politische Initiativen sowie gute Beispiele eingestellt werden. Das nächste Handels- und Digitalministertreffen wird am 8. und 9. Juni 2019 im japanischen Tsukuba stattfinden.
Die von den G20-Ministern verabschiedete Erklärung finden Sie hier: www.g20.org/sites/default/files/media/g20_detf_ministerial_declaration_salta.pdf.
Kontakt: Diana Caprino
Referat: Internationale Digital- und Postpolitik, G7 und G20
Sechster Monitoring-Bericht zur Energiewende: Fortschritt bei den Erneuerbaren, Herausforderungen bei Energieeffizienz und -verbrauch
Mit der Energiewende geht Deutschland den Weg in eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Zukunft der Energieversorgung. So stammt beispielsweise heute etwa jede dritte Kilowattstunde beim Bruttostromverbrauch aus Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse. Die nationalen Ziele der Energiewende stehen dabei im Einklang mit der europäischen Energiewende und ihren anspruchsvollen Zielen für 2030 und darüber hinaus.
Im Rahmen des 2011 gestarteten Monitoring-Prozesses „Energie der Zukunft“ erstellt die Bundesregierung jährliche Monitoring-Berichte, die überprüfen, inwieweit die gesteckten Ziele erreicht werden. Dazu wird die Vielzahl der verfügbaren energiestatistischen Informationen auf ausgewählte Kenngrößen verdichtet und aufbereitet. Wo immer möglich, werden dafür amtliche und öffentlich zugängliche Daten genutzt. Auf diese Weise liefert der Monitoring-Prozess die Grundlage, um bei Bedarf nachsteuern zu können.
Der am 27. Juni 2018 vom Kabinett beschlossene sechste Monitoring-Bericht dokumentiert den Stand der Energiewende für das Jahr 2016 und bewertet den Fortschritt beim Erreichen der Ziele. Eingebettet in den europäischen und internationalen Zusammenhang, fasst der Bericht im ersten Teil den aktuellen Stand bei der Umsetzung derjenigen Ziele der Energiewende zusammen, die in Gesetzen bzw. im Energiekonzept der Bundesregierung konkret quantifiziert wurden (s. Tabelle). Dabei dokumentiert der Monitoring-Bericht:
- den guten Fortschritt beim Ausbau der erneuerbaren Energien auf der einen sowie
- erhebliche Herausforderungen bei der Entwicklung von Energieverbrauch und Energieeffizienz in den Handlungsfeldern Strom, Wärme und Verkehr auf der anderen Seite.
Im zweiten Teil widmet sich der Bericht denjenigen Zielen und Rahmenbedingungen der Energiewende, für die keine quantitativen Ziele beschlossen wurden. Zu den wesentlichen Ergebnissen gehören:
- Deutschlands Stromversorgung ist sicher.
- Die Letztverbraucherausgaben für den Endenergieverbrauch und der Anteil der Endenergieausgaben am nominalen Bruttoinlandsprodukt sind im Jahr 2016 gesunken.
- Für ein Gelingen der Energiewende müssen erneuerbare Energien und Stromnetzkapazitäten noch besser synchronisiert, der Netzausbau beschleunigt sowie die Bestandsnetze modernisiert und optimiert werden.
- Die Energiewende ist Teil einer gesamtwirtschaftlichen Modernisierungsstrategie, die umfangreiche Investitionen auslöst.
Der gesamte Monitoring-Prozess wird von einer Kommission aus unabhängigen Energie-Experten begleitet, die auf wissenschaftlicher Grundlage zu den Berichten der Bundesregierung Stellung nimmt. Die kontinuierliche Berichterstattung erhöht die Transparenz im energiepolitischen Umfeld und stärkt auf diese Weise die Akzeptanz der Energiewende. Daneben berichtet die Bundesregierung in jährlichen Klimaschutzberichten zu den aktuellen Entwicklungen bei den Treibhausgasemissionen.
Im Rahmen des Monitoring-Prozesses steht als nächstes der zweite Fortschrittsbericht zur Energiewende an. Dieser ermöglicht tiefere Analysen und richtet den Blick in die Zukunft. Aktuelle Trends, insbesondere zu Energieeffizienz, Innovationen und Digitalisierung bei der Strom- und Wärmeversorgung, werden ebenso betrachtet werden wie entsprechende Maßnahmen der Bundesregierung.
Kontakt: Matthias Erdmann/Dr. Katja Gerling
Referat: Monitoring und Energiestatistik
Wirtschaftspolitische Termine des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Oktober 2018 | |
05.10. | Informeller Handelsministerrat (Innsbruck) |
05.10. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (August) |
08.10. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (August) |
11.10. | Herbstprojektion der Bundesregierung |
15.10. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
Ende Oktober | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
November 2018 | |
05.-06.11. | Eurogruppe/ECOFIN |
06.11. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (September) |
07.11. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (September) |
09.11. | Handelsministerrat |
14.11. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
16.11. | ECOFIN-Haushalt |
29.11. | WBF-Rat |
Ende November | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
Dezember 2018 | |
03.-04.12. | Eurogruppe/ECOFIN |
06.12. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Oktober) |
07.12. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Oktober) |
13.12. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
19.12. | Energieministerrat (TTE) |
Ende Dezember | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
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Grafik des Monats
Die erneuerbaren Energien…
.… machten im September bisher insgesamt 36 Prozent der gesamten Stromerzeugung aus. Die Grafik zeigt, wie die Einspeisun von erneuerbaren Energien im Verlauf des Monats schwankte: Während der sonnigen Tage Mitte des Monats produzierten insbesondere Photovoltaikanlagen tagsüber viel Strom, nachts machten die Erneuerbaren hingegen nur einen kleinen Anteil der gesamten Erzeugung aus.
Mit dem Wetterumschwung zum Herbstanfang am 21. September nahm die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlangen ab, dafür erhöhten die Windkraftwerke ihre Produktion deutlich. Mit knapp 72 Prozent hatten die Erneuerbaren ihren höchsten Anteil an der Gesamterzeugung am 22. September um 13:15 Uhr, einem windigen und teilweise sonnigen Tag am Wochenende; an Wochenenden fällt die Gesamtproduktion aufgrund niedrigerer Nachfrage grundsätzlich etwas geringer aus.g