Eckpunkte der Mittelstandsstrategie

Unternehmer und Azubi im Logistikzentrum

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Ausgangslage

Deutschland ist Mittelstandsland. Mehr als 99 Prozent der Unternehmen zählen zum Mittelstand. Er stellt über 80 Prozent der Ausbildungs- und knapp 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze. Der Mittelstand ist vielfältig: Er umfasst traditionsreiche große Familienunternehmen im ländlichen Raum, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Selbständige, Start-ups und überproportional viele „Hidden Champions“ – heimliche Weltmarktführer in Nischenmärkten. Diese Vielfalt ist eine seiner Stärken. Sie trägt maßgeblich zur Robustheit und Agilität unserer Wirtschaft bei. Ein starker Mittelstand bedeutet auch eine starke Wirtschaft.

Der Mittelstand steht für Verantwortung. In eigentümergeführten Unternehmen sind unternehmerische Verantwortung und Haftung regelmäßig in einer Hand. Unternehmerisches Risiko wird unter Einsatz eigenen Kapitals übernommen, um für Investitionen, Wachstum, Arbeitsplätze, Ausbildung und Wohlstand zu sorgen. Durch Unternehmenssteuern und Sozialabgaben werden erhebliche Beiträge für staatliche Investitionen in Infrastruktur und leistungsfähige Sozialsysteme geleistet. Ohne den Mittelstand wäre unser Gemeinwesen nicht finanzierbar. Der Mittelstand zeichnet sich durch eine hohe Standorttreue und Beständigkeit aus, die zu einer hohen Mitarbeiterbindung führt.

Die Verwurzelung in den Regionen geht häufig mit einem großen gesellschaftlichen Engagement einher und trägt damit wesentlich zur Attraktivität ländlicher Räume bei. Mittelständler spielen vor Ort eine bedeutende soziale, gesellschaftliche und kulturelle Rolle. Eigentümergeführte Unternehmen und Familienunternehmen denken nicht in Quartalen, sondern in Generationen. Sie sind damit Beispiel für gelebte Nachhaltigkeit. Die Bedeutung des Mittelstands für unser Land lässt sich nicht allein mit volkswirtschaftlichen Kennzahlen beziffern, sein Beitrag für unsere Gesellschaft geht weit darüber hinaus.

In der Öffentlichkeit wird die Leistung und Verantwortung des Mittelstandes für unser Gemeinwesen unterschätzt und vielfach nicht ausreichend gewürdigt. Dies führt dazu, dass die Belange des Mittelstandes häufig unberücksichtigt bleiben, was zu überbordender Regulierung und immer neuen Berichtspflichten führt. Dadurch fühlen sich viele Unternehmer missachtet und entmutigt. Mit unserer Mittelstandsstrategie stoßen wir deshalb auch einen gesellschaftspolitischen Diskussionsprozess an, der zu einem angemessenen, wertschätzenden Umgang mit dem Mittelstand führen soll.

Das wirtschaftliche Umfeld auf den nationalen und globalen Märkten verändert sich. Der demografische Wandel führt zu Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel. Die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz verändern Geschäftsmodelle und verteilen die Chancen im Wettbewerb neu. Der Klimawandel führt zu einem Umdenken in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Darüber hinaus stellen veränderte Rahmenbedingungen im Ausland, darunter ein zunehmender, zum Teil staatlich beeinflusster Wettbewerb, den Mittelstand vor neue Herausforderungen.

Mit der Mittelstandsstrategie wollen wir die mittelständischen Unternehmen und Betriebe dabei unterstützen, die wirtschaftlichen Herausforderungen zu meistern und ihre starke Stellung im nationalen und im internationalen Wettbewerb auch in den nächsten Jahren zu behaupten und auszubauen. Die Strategie soll dazu beitragen, dass der Mittelstand auch in konjunkturellen Schwächephasen robust und der Stützpfeiler der Wirtschaft bleibt, der er immer war. Sie enthält Maßnahmen, die kurzfristig greifen, aber auch solche, die langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands sichern sollen. Dabei setzen wir vor allem auf klare, konsistente und stabile Rahmenbedingungen, ergänzt durch passende Förderung. Damit geben wir den Unternehmen Flexibilität und Freiheit, damit sie für die Zukunft gut gerüstet sind und ihre innovative Kraft optimal entfalten können.

I. Rahmenbedingungen verbessern

Wir setzen uns dafür ein, dass der Mittelstand bei Steuern, Abgaben und Bürokratie entlastet wird; zudem müssen wir eine sichere und bezahlbare Energieversorgung gewährleisten. Genauso wichtig ist die Schaffung eines investitions- und innovationsfreundlichen Umfelds, das Flexibilität ermöglicht, Forschung honoriert und die Digitalisierung in die Breite des Mittelstands trägt.

Steuern und Abgaben

  • Der Solidaritätszuschlag muss schrittweise vollständig abgeschafft werden – ein konkretes Enddatum ist zwingend festzulegen. Außerdem sollte ein Freibetrag die Freigrenze ersetzen, damit alle Zahler des Solidaritätszuschlags, auch der Mittelstand, kurzfristig zumindest teilweise von der Ergänzungsabgabe entlastet werden.
  • Es ist erforderlich, stärkere steuerliche Anreize für private Investitionen, Wachstum und Beschäftigung zu setzen. Damit sichern wir gleichzeitig die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im internationalen Umfeld – insbesondere auch vor dem Hintergrund der Steuerreformen in den USA, Großbritannien und Frankreich.
  • Es bedarf einer umfassenden Unternehmenssteuerreform zur mittelstandsfreundlichen Ausgestaltung des Steuerrechts, mit der die Steuerbelastung auf einbehal­tene Unternehmensgewinne auf 25 Prozent gesenkt wird.
  • Zu einer solchen Unternehmenssteuerreform gehören u. a. Maßnahmen wie weitere Verbesserungen und Entlastungen bei der Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen, die Einführung eines Optionsmodells für Personengesellschaften zur Körperschaftsbesteuerung, die Verbesserung der Gewerbesteueranrechnung bei der Einkommensteuer und deren Einführung bei der Körperschaftsteuer, die Anpassung der Hinzurechnungsbesteuerung und der Wegzugsbesteuerung im Außensteuerrecht, marktnähere steuerliche Zinssätze, zeitnahe Betriebsprüfungen sowie die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen (u. a. für digitale Innovationsgüter).
  • Für mehr Planungssicherheit muss der steuerpolitische Grundsatz „keine Steuererhöhungen“ gelten. Hierfür wollen wir einen „Steuerdeckel“ einführen, um die Steuerbelastung von Personenunternehmen auf maximal 45 Prozent zu begrenzen.
  • Bei der Substanzbesteuerung werden wir uns für eine schrittweise Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung mit dem Ziel ihrer Abschaffung einsetzen; eine Wiedererhebung der Vermögensteuer lehnen wir ab.
  • Wir wollen die Sozialabgaben bei 40 Prozent deckeln.
  • Die hohen Reserven in der Arbeitslosenversicherung müssen für eine weitere Absenkung des Beitragssatzes genutzt werden.

Bürokratieabbau

  • Mittelständische Unternehmen und Betriebe werden durch unnötige Bürokratie besonders stark belastet. Die Reduzierung von bürokratischen Lasten ist eine Daueraufgabe, der die gesamte Bundesregierung verpflichtet sein muss. Herzstück eines umfassenden Bürokratieabbaus müssen Entlastungen in der Steuerbürokratie sein – denn dort liegen 40 Prozent aller bürokratischen Belastungen. Wir werden ein Bürokratieentlastungsgesetz III auf den Weg bringen, das insbesondere kleine und mittlere Unternehmen um mindestens eine Milliarde Euro entlastet und u. a. Vereinfachungen bei der elektronischen Archivierung, die Einführung einer einheitlichen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Vereinfachungen bei Meldescheinen im Hotelgewerbe umfasst.
  • Darüber hinaus setzen wir uns für eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Handels- und Steuerrecht von zehn auf mindestens acht Jahre, eine bessere Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung, insbesondere auch bei Erklärungspflichten zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, einen Wechsel von der monatlichen auf die vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung für Gründerinnen und Gründer sowie die deutliche Reduzierung der geltenden Mindestlohndokumentationspflichten ein.
  • Eine nationale Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle, die über die EU-Richtlinie zur Anzeigepflicht für internationale Steuergestaltungsmodelle hinausgeht, und die Schaffung eines Unternehmensstrafrechts lehnen wir ab.
  • Die Datenschutzgrundverordnung wird insbesondere von vielen mittelständischen Unternehmen als bürokratische Belastung empfunden. Wir werden uns für eine Überarbeitung auf europäischer Ebene einsetzen, bei der die Belange des Mittelstands besonders berücksichtigt werden. In einem ersten Schritt muss dazu auf nationaler Ebene die Schwelle für die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten auf 50 Beschäftigte angehoben werden.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass die bürokratischen Belastungen durch die sog. „A1­Bescheinigung“ bei Dienstreisen in das EU-Ausland reduziert werden.
  • Kleine und mittlere Unternehmen sind auf eine möglichst unkomplizierte Einreichung von Anträgen und Meldungen an Behörden angewiesen. Wir machen uns deshalb für eine zügige Digitalisierung von Verwaltungsleistungen für die Wirtschaft stark. Bis 2022 müssen alle Leistungen der öffentlichen Verwaltung online angeboten werden. Mittels eines einheitlichen Nutzerkontos sollen die Unternehmen künftig unkompliziert Online-Leistungen beantragen können („Once-only-Prinzip“).
  • Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs­ und Genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht. Dennoch werden wir Planungs- und Genehmigungsverfahren auf zusätzliche Beschleunigungspotenziale überprüfen.
  • Bei EU-Rechtsakten setzen wir uns für eine stärkere Berücksichtigung der Belange von kleinen und mittleren Unternehmen ein und achten darauf, dass europäisches Recht 1:1 umgesetzt wird. Dazu gehört auch die konsequente Anwendung des Prinzips „Think Small First“ („Vorfahrt für KMU“) bei allen EU-Legislativvorhaben. Zudem setzen wir uns auf europäischer Ebene für die Einführung des Prinzips „One in, One out“ ein.

Arbeitsmarkt

  • Mittelständische Unternehmen müssen flexibel auf wechselnde Auftragslagen reagieren können. Die geplanten Einschränkungen dieser Flexibilität wie etwa Beschränkungen bei der sachgrundlosen Befristung müssen auf den Prüfstand. Auch müssen hierbei für die öffentliche Hand die gleichen Maßstäbe gelten wie für die Wirtschaft.
  • Wir setzen uns dafür ein, die Minijob­Grenze von 450 Euro im Monat zu dynamisieren, indem wir diese an die allgemeine Lohnentwicklung koppeln.
  • Das Arbeitszeitgesetz mit seinen täglichen Höchstarbeitszeiten ist in einer modernen, digitalen Arbeitswelt nicht mehr zeitgemäß. Arbeitgeber und Arbeitnehmer wollen flexibler arbeiten. Es ist deshalb erforderlich, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren und dabei die Spielräume des EU-Rechts zu nutzen. Anstelle der täglichen wollen wir eine wöchentliche Höchstarbeitszeit festlegen. Die entsprechende Regelung soll für tarifgebundene und tarifungebundene Unternehmen gelten.
  • Die Beauftragung von Subunternehmen kann erhebliche Haftungsrisiken aus Mindestlohnansprüchen mit sich bringen. Um diese Risiken kalkulierbar zu machen und Unternehmensbeziehungen nicht unnötig zu belasten, ist es erforderlich, die Auftraggeberhaftung beim Mindestlohn zu begrenzen.

Infrastrukturen

  • Die gesamte Wirtschaft benötigt leistungsfähige Straßen­, Schienen­, Schiffs­ und Flugverkehrsinfrastrukturen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Auch eine leistungsfähige Breitband­ und Mobilfunkversorgung ist für den Mittelstand von elementarer Bedeutung. Wir müssen rasch die infrastrukturellen Voraussetzungen dafür schaffen, dass mittelständische Unternehmen in allen Regionen in Deutschland in gleicher Weise von der Digitalisierung profitieren können.
  • Deshalb werden wir den möglichst flächendeckenden Ausbau zukunftsfester Gigabitnetze bis zum Jahr 2025 durch ein besseres Investitionsklima und zusätzliche Fördermittel (insbesondere auch für Gewerbegebiete) unterstützen. Zudem werden wir den Ausbau eines zuverlässigen LTE-Mobilfunks in allen Regionen forcieren und Deutschland zum Leitmarkt für 5G machen. Mit einer Gesamtstrategie „Mobilfunk“ werden wir weitere wirkungsvolle Schritte folgen lassen.
  • Zudem unterstützen wir den Aufbau einer Dateninfrastruktur in Deutschland und Europa, in den auch Cloud-Anbieter aus dem Mittelstand eingebunden werden sollen. Damit können mittelständischen Unternehmen vertrauenswürdige und sichere Cloud­Lösungen sowie eine breite Datengrundlage angeboten werden. So schaffen wir die Voraussetzung, dass Mittelständler sowohl von den Effizienz- und Wettbewerbsvorteilen durch Cloud-Nutzung profitieren als auch selbst mit großen Datenmengen Algorithmen entwickeln und dadurch innovative Produkte und Geschäftsmodelle entstehen können. Eine solche Dateninfrastruktur unterstützt den Mittelstand auch bei der Etablierung erfolgreicher digitaler Plattformen.

Energie- und Klimapolitik

  • Eine sichere und bezahlbare Energieversorgung ist eine wesentliche Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren und für den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Momentan wird gerade der Mittelstand durch hohe Energiekosten belastet. Diese Kosten müssen im Klimakabinett im Blick gehalten werden, wo wir derzeit über Modelle einer CO2-Bepreisung diskutieren. Es ist äußerst wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands, dass Belastungen durch einen CO2-Preis mit einer drastischen Verringerung der sehr hohen Stromkosten kompensiert werden. CO2-Minderung und Verringerung der Kostenbelastung für den Mittelstand müssen die Richtschnur sein.
  • Vor allem die steuerliche Förderung/Absetzbarkeit von energetischer Gebäudesanierung könnte Klimaschutz wirklich effizient gestalten und gleichzeitig die Konjunktur ankurbeln. Auch mittelständische Unternehmen – insbesondere das Handwerk – würden davon profitieren.

Mittelstandsfinanzierung

  • Mittelständische Unternehmen brauchen auch künftig ein ausreichendes Kreditangebot zu angemessenen Konditionen. Dabei profitieren Mittelständler von dem bewährten Dreiklang aus Privatbanken, öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten und Genossenschaftsbanken. Hinzu kommen die Angebote der KfW-Mittelstandsbank und der Bürgschaftsbanken. Um den Zugang mittelständischer Unternehmen zur Kreditfinanzierung auch mit der Umsetzung von „Basel IV“ zu erhalten, ist die Beibehaltung des KMU­Faktors (SME Supporting Factor) von essenzieller Bedeutung. Dafür werden wir uns auf nationaler und europäischer Ebene mit Nachdruck einsetzen.
  • Deutschland ist bei der Frühphasenfinanzierung innovativer Start-ups gut aufgestellt. Unsere erfolgreichen Instrumente zur Finanzierung von Gründungen entwickeln wir kontinuierlich weiter – wie z. B. den High­Tech­Gründerfonds, EXIST und INVEST. In der Wachstumsphase mangelt es Unternehmen dagegen häufig an ausreichendem Kapital. Zur Stimulierung von Investitionen in neue Technologien ist es notwendig, den Wagniskapitalmarkt auszubauen. Das erfordert neben einem stärkeren Engagement der neuen KfW- Beteiligungstochter KfW Capital im Bereich der Wachstumsfinanzierung auch vermehrt private und institutionelle Investoren wie Versicherungen oder Stiftungen zu mobilisieren.

II. Fachkräfte gewinnen, ausbilden und qualifizieren – Unternehmertum stärken

Mehr als sechs von zehn Betrieben sehen den Fachkräftemangel als ihr größtes Geschäftsrisiko – insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen sind betroffen. Wir halten es für unabdingbar, den Mittelstand bei der Gewinnung, Ausbildung und Qualifizierung von Fachkräften zu unterstützen und das Unternehmertum zu stärken.

  • Wir brauchen mehr qualifizierte Fachkräfte auch aus dem Ausland. Meilenstein der Fachkräftepolitik in dieser Legislaturperiode ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das Deutschland für internationale Fachkräfte attraktiver macht. Wir haben erreicht, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt nicht nur für Akademiker und Akademikerinnen, sondern auch für ausländische Fachkräfte mit beruflicher Qualifikation erleichtert wird.
  • Eine rein rechtliche Verbesserung des Zugangs für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland reicht allerdings nicht aus. Wir müssen aktiver als bisher auf ausländische Fachkräfte zugehen und für unser Land und die guten Perspektiven bei uns werben. Dies ist eine Aufgabe für die gesamte Bundesregierung. Es geht u. a. um schlankere Visa-Verfahren, die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen oder neue Sprachförderkonzepte im In- und Ausland. Wir entwickeln gemeinsam mit der Wirtschaft Projekte zur gezielten Ansprache und Gewinnung passender Fachkräfte aus dem Ausland.
  • Wir wollen für ausländische Fachkräfte den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern, indem Behördengänge an einer Stelle gebündelt werden („One- Stop-Shop“).
  • Um auch das inländische Fachkräftepotenzial stärker auszuschöpfen, modernisieren wir unsere Aus­ und Fortbildungsordnungen im Hinblick auf die Digitalisierung. Damit steigern wir zugleich die Attraktivität der dualen Berufsausbildung und unterstützen die Gleichwertigkeit mit der akademischen Bildung.
  • Damit das Handwerk im Hinblick auf seine Innovationsfähigkeit, Leistungsfähigkeit und Bedeutung für die duale Berufsbildung gestärkt wird, bereiten wir für einige Berufe die Rückkehr zur Meisterpflicht vor.
  • Durch die demografische Entwicklung werden nicht nur Arbeitskräfte, sondern auch Einnahmen in den Sozialversicherungen fehlen – diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren noch verstärken. Damit ältere Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben bleiben können, werden wir uns dafür einsetzen, mit der flexiblen Rente den Übergang zwischen Erwerbsleben und Rente weiter zu verbessern.
  • Mit der Gründungsoffensive stärken wir das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge. Die unternehmerische Selbständigkeit muss schon von jungen Menschen als Chance wahrgenommen werden.
  • Die Unternehmensnachfolge ist eine große Herausforderung für den Mittelstand. Die frühzeitige Sensibilisierung von Unternehmern und Nachfolgeinteressenten wird immer wichtiger für den erfolgreichen Fortbestand des Unternehmens. Wir starten deshalb die Initiative „Unternehmensnachfolge – aus der Praxis für die Praxis“.

III. Mittelstand bei Innovation und Digitalisierung unterstützen

Die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auf der Basis innovativer Querschnitts- und „Gamechanger“-Technologien wie z. B. Künstliche Intelligenz (KI), Blockchain oder Biotech erfordert Investitionen in technologisches und organisatorisches Know-how mit entsprechend hohem Kapitalbedarf. Wir müssen deshalb die Innovationsfähigkeit stärken und die Digitalisierung vorantreiben.

  • Nur mit mehr Innovationen wird der Mittelstand zukunftsfähig bleiben und sich schnell an neue Marktgegebenheiten und -chancen anpassen. Hierzu müssen wir den jahrelangen Trend der sinkenden Innovatorenquote umkehren und die Innovatorenquote auf 40 Prozent im Jahr 2025 steigern. Der industrielle Mittelstand ist hierbei von zentraler Bedeutung.
  • Die steuerliche Forschungsförderung kommt 2020. Bei der Auftragsforschung werden wir uns für eine mittelstandsfreundliche Lösung einsetzen, bei der der Auftraggeber seine entsprechenden Ausgaben geltend machen kann. Wir setzen mit der Forschungsförderung ein starkes Signal für eine innovative Wirtschaft in Deutschland. Ziel sind mehr Forschung und Innovationen und damit mehr Wettbewerbsfähigkeit besonders im Mittelstand.
  • Unser Ziel ist, Deutschland und Europa zu führenden Standorten für die Entwicklung und die Anwendung von KI­Technologien zu machen. Hierbei ist es zentral, dass mittelständische Unternehmen KI schneller in die wirtschaftliche Praxis bringen – etwa über den KI-Innovationswettbewerb, der auch den Mittelstand adressiert und darauf abzielt, wichtige KI-Kompetenzen im eigenen Unternehmen aufzubauen und erforderliche Kooperationen einzugehen.
  • Mit Hilfe der Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren unterstützen wir den Mittelstand auf dem Weg in das digitale Zeitalter. Die Kompetenzzentren werden zusätzliche Transferleistungsangebote für das Themenfeld KI entwickeln, etwa ein bundesweites Netzwerk von speziellen „KI­Trainern“.
  • Erforderlich sind stärkere Anreize für mehr Investitionen in digitale Technologien und digitales Know-how. Daher starten wir ab 2020 ein neues Zuschussprogramm für den Mittelstand. Außerdem steht der ERP­Digitalisierungs­ und Innovationskredit jetzt auch Gründerinnen und Gründern sowie innovativen Unternehmen zur Verfügung.
  • Die geplante Agentur für Sprunginnovationen soll dabei unterstützen, radikal neue Innovationen in den Markt zu bringen. Wir werden mit ihr die Innovationskraft der Unternehmen und den Transfer innovativer Ideen in die Praxis verstärken. Diesem Ziel dient auch die stärkere Vernetzung digitaler Start-ups mit dem etablierten Mittelstand, etwa im Rahmen der Digital Hub Initiative.
  • Die kürzlich gestartete Transferinitiative unterstützt den Mittelstand darin, Ergebnisse der Forschung in zukunftsfähige Lösungen umzusetzen. Unser innovationspolitisches Konzept „Von der Idee zum Markterfolg“, u. a. mit seinem erfolgreichen Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF), wird weiter verbessert. Dazu gehört auch die Einführung der Unterstützung nichttechnischer Innovationen mit dem Start des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) noch in diesem Jahr.
  • Mit der Reallabore­Initiative unterstützen wir mittelständische Unternehmen dabei, ihre innovativen Geschäftsmodelle und Technologien in Deutschland zu erproben und umzusetzen, u. a. durch die Stärkung von Experimentierklauseln, die für mehr Flexibilität in Gesetzen und Verordnungen sorgen.
  • Um die Vernetzungs- und Digitalisierungsprozesse in allen Sektoren und Regionen voranzutreiben und auch den Breitbandausbau vor Ort zu beschleunigen, wollen wir Digitalkompetenzen auf Behördenseite bündeln („Digitalagentur“).
  • Wir werden uns für eine mittelstandsgerechte Datenökonomie einsetzen. Mit der geplanten Novellierung des Wettbewerbsrechts (GWB-Digitalisierungsgesetz) werden wir insbesondere die Stellung kleiner und mittlerer Unternehmen im Wettbewerb mit größeren Digitalunternehmen und Plattformen stärken. Dies gilt insbesondere für den Zugang zu Daten bei gemeinsamer Wertschöpfung mit größeren Unternehmen.
  • Die Mitwirkung von kleinen und mittleren Unternehmen an der Entwicklung nationaler, europäischer und globaler Normen und Standards muss erleichtert werden. Hierfür werden wir in einem ersten Schritt Mittelständler mit bis zu 50.000 Euro Zuschuss unterstützen.
  • Um die Digitalisierung für den Mittelstand erschwinglich und nutzbar zu machen, ist ein breiter Einsatz von einheitlichen IKT­Standards erforderlich. Damit befördern wir vom Mittelstand entwickelte innovative Angebote, die auch dazu beitragen sollen, die starke Dominanz von einzelnen Großkonzernen bei Plattformen und digitalen Technologien abzuschwächen.

IV. Mittelstand in den Regionen unterstützen

Wir haben das Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen. Um das zu erreichen, benötigen wir einen starken, regional verwurzelten Mittelstand.

  • Aufbauend auf der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden wir zum kommenden Jahr ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen einrichten. Dabei werden bislang auf Ostdeutschland beschränkte Förderprogramme weitergeführt und bundesweit auf alle strukturschwachen Regionen ausgeweitet. Zudem erhalten bundesweit angebotene Programme zur Innovationsförderung, Digitalisierung, Fachkräfteentwicklung oder zum Ausbau der regionalen Infrastruktur besondere Förderkonditionen, mit denen die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen gezielt unterstützt wird.
  • Von einem raschen Ausbau leistungsfähiger Breit­ band­ und Mobilfunkinfrastrukturen in der Fläche werden gerade auch strukturschwache Regionen profitieren.
  • Mit dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen werden wir bis zu 14 Milliarden Euro für bedeutende Investitionen von Ländern und Gemeinden zur Verfügung stellen. Der Bund wird darüber hinaus im Rahmen eigener Zuständigkeit zusätzliche Maßnahmen (z. B. Infrastrukturausbau, Ansiedlung von Forschungsinstituten und Bundeseinrichtungen) für die Kohleregionen mit einem Volumen von bis zu 26 Milliarden Euro vornehmen. Davon profitiert auch der Mittelstand in den Regionen.

V. Neue Märkte im In- und Ausland erschließen

Wir unterstützen mittelständische Unternehmen dabei, neue Märkte im In- und Ausland zu erschließen.

  • Die Nationale Industriestrategie 2030 unterstützt das Miteinander von industriellem Mittelstand und Großunternehmen mit Blick auf nachhaltige Wertschöpfungsketten. Ziel der Strategie ist es, Schlüsseltechnologien und Basisinnovationen zu stärken. Weitere Akzente sind leistungsfähige Netzwerk- und Clusterstrukturen, der beschleunigte Transfer von Forschungsergebnissen in mittelständische Unternehmen und Start-ups sowie die technologieoffene Förderung von Innovationen.
  • Um neue Märkte zu erschließen, ist der deutsche Mittelstand auf offene Märkte, regelbasierten Handel und ein Level Playing Field angewiesen. Wir setzen uns auf internationaler Ebene u. a. für einheitliche Finanzierungsstandards sowie für den Zugang europäischer Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen in Drittstaaten ein. Wir unterstützen die EU in ihren Bestrebungen für die Reform der WTO, auch mit dem Ziel, sie für neue Themen (z. B. digitaler Handel) zukunftsfest aufzustellen. Um ausländische Märkte transparenter und zugänglicher zu machen, bringen wir uns außerdem aktiv in die EU-Verhandlungen über ambitionierte Handels­ und Investitionsabkommen mit strategisch wichtigen Partnern ein, zuletzt etwa mit Japan, Mercosur, Singapur und Vietnam. Wir haben uns auf EU-Ebene zum Ziel gesetzt, dass die tatsächliche Nutzung präferentieller Handelsabkommen durch kleine und mittlere Unternehmen verbessert wird und die Nutzungsrate durch den Mittelstand mittelfristig bei mindestens 85 Prozent liegt.
  • Wir passen unsere erfolgreichen Institutionen und Instrumente der Außenwirtschaftsförderung kontinuierlich an neue Herausforderungen an. Das Netz der Auslandshandelskammern bauen wir weiter gezielt aus. Mit der vereinfachten Absicherung kleinvolumiger Exportgeschäfte haben wir zuletzt die Finanzierungsinstrumente wesentlich verbessert. Zudem sollen kleine und mittlere Unternehmen noch stärker in geeignete strategische Auslandsprojekte eingebunden werden.
  • Mit dem Wirtschaftsnetzwerk Afrika stellen wir künftig ein neues Maßnahmenbündel bereit, um die deutsche Wirtschaft beim Markteintritt in die Chancenregion Afrika passgenau zu flankieren. Das Paket beinhaltet eine verstärkte AHK-/GTAI-Präsenz, den Ausbau des Markterschließungs- und Auslandsmesseprogramms sowie eine gezielte Ansprache und Begleitung von Unternehmen.

VI. Staatssekretärsausschuss Mittelstand

Mittelstandspolitik ist eine Querschnittsaufgabe, die einen konzertierten Einsatz der gesamten Bundesregierung erfordert. Deshalb wollen wir einen „Staatssekretärsausschuss Mittelstand“ einrichten, der Vorhaben aller Ressorts auf ihre Mittelstandsverträglichkeit überprüft. Richtschnur für wirtschaftspolitische Entscheidungen innerhalb der Bundesregierung muss die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unserer mittelständischen Unternehmen sein.

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Kontakt: Stabsstelle Mittelstand sowie Referat Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik