Gründerwoche Deutschland startet
Zehnte Gründerwoche Deutschland startet am 18. November 2019
Es ist eine Erfolgsgeschichte: Die Gründerwoche Deutschland hat sich zu einem jährlichen Highlight in der Gründungsszene entwickelt. In diesem Jahr wird sie zum zehnten Mal ausgerichtet.

© Gründerwoche Deutschland
Durch die Initiative und Koordinierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bieten vom 18. bis 24. November 2019 deutschlandweit über 1.500 Partner – darunter Kammern, Wirtschaftsförderungen, Bildungseinrichtungen, Gründungsinitiativen und Unternehmen – ein umfangreiches und vielfältiges Veranstaltungsprogramm rund um die Themen Gründung, Unternehmensnachfolge und Entrepreneurship Education an: von Vorträgen über Seminare, Workshops und Unternehmensplanspiele bis hin zu Networking-Veranstaltungen oder Webinaren.
Ziel der Aktionswoche ist es, die Gründungskultur und das Gründungsklima in Deutschland zu stärken, insbesondere:
- Menschen für unternehmerisches Denken und Handeln zu begeistern,
- unternehmerische Kompetenzen zu stärken und Kreativität zu wecken,
- den Austausch von Ideen, Erfahrungen und Meinungen zum Thema Gründung und Selbständigkeit zu ermöglichen,
- Initiativen und Angebote zur Förderung von Gründungsideen vorzustellen,
- den Dialog mit Gründerinnen, Gründern und Start-ups zu intensivieren.
Die Gründerwoche spiegelt dabei die Vielfältigkeit der Gründungsszene: Thematisch werden die zehn Schwerpunkte der Gründungsoffensive „GO!“ aufgegriffen und verschiedene Zielgruppen angesprochen. Dazu gehören Gründerinnen und Gründer in den Bereichen Hightech und digitale Geschäftsmodelle sowie Sozialunternehmerinnen und -unternehmer, aber ebenso Gründungs- und Nachfolgeinteressierte in den Bereichen Dienstleistungen, Handwerk, in der gewerblichen Wirtschaft und in den freien Berufen.
Zum Auftakt der Gründerwoche am 18. November 2019 lädt das BMWi zum Kongress und zur Netzwerkveranstaltung „Unternehmergeist in die Schulen“ ein. Gemeinsam mit Schulleiterinnen und Schulleitern, Lehrkräften und weiteren Akteuren aus Schule, Politik und Wirtschaft wird das BMWi diskutieren, wie unternehmerisches Denken sowie die Herausforderungen der Digitalisierung mehr Raum und Aufmerksamkeit im Schulalltag erhalten können. Denn um eine Kultur der Selbständigkeit in der Gesellschaft zu verankern, müssen bereits in den Schulen unternehmerische Kompetenzen und Unternehmergeist vermittelt und gestärkt werden.
Hintergrund: Die Gründerwoche Deutschland ist der deutsche Beitrag zur Global Entrepreneurship Week (GEW), die seit 2008 in über 170 Ländern stattfindet und sich zum globalen Netzwerk Global Entrepreneurship Network (GEN) entwickelt hat. Internationale Events, die unter dem Dach von GEW und GEN organisiert werden, stehen auch Gründerinnen, Gründern und Start-ups aus Deutschland offen. |
Weitere Informationen:
Gründerwoche Deutschland: www.gruenderwoche.de
Programm der Gründerwoche:
www.gruenderwoche.de/veranstaltungen/
Kongress und Netzwerkveranstaltung „Unternehmergeist in die Schulen“: www.bmwi-registrierung.de/Unternehmergeist_in_die_Schulen/
Global Entrepreneurship Week: www.genglobal.org/gew
Gründungsoffensive „GO!“: www.bmwi.de/GO
Kontakt: Holger Maus Referat: Unternehmensgründung, Finanzierungs- und Förderberatung |
BMWi-Verwaltungspartnerschaften
Die BMWi-Verwaltungspartnerschaften verbessern wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Partnerländern
Um deutschen Unternehmen den Zutritt zu ausgewählten Märkten zu erleichtern und gute Investitionsgrundlagen in Partnerländern zu schaffen, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit bilateralen Verwaltungspartnerschaften ausgewählte Partnerländer in ihren Reformprozessen und bei der Modernisierung ihrer Verwaltungsstrukturen.
Gute Regierungsführung und effiziente Verwaltungen sind wichtig, um die Voraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklung zu schaffen. Viele Länder in der europäischen Nachbarschaft und im Erweiterungsraum setzen beim Auf- und Ausbau moderner Verwaltungen auch auf die Unterstützung der EU-Mitgliedsstaaten.
Das EU-finanzierte Twinning-Instrument ermöglicht diese Unterstützung schon seit über 20 Jahren. Hier werden Partnerschaften zwischen jeweils fachlich betroffenen Fachbehörden gegründet. Verwaltungspraktiker tauschen sich aus, um an konkreten Zielen der Verwaltungsmodernisierung zu arbeiten.
Das BMWi war und ist hier besonders aktiv. In knapp 200 Twinning-Projekten waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMWi (und der nachgeordneten Behörden) beratend tätig und haben so zur wirtschaftlichen Transformation der mittel- und osteuropäischen Staaten und in den Ländern in der europäischen Nachbarschaft beigetragen.
Der Erfolg dieser Zusammenarbeit hat das BMWi nun veranlasst, eigene bilaterale Verwaltungspartnerschaften ins Leben zu rufen, um wirtschaftspolitische Reformprozesse auf dem Westbalkan und in Afrika zu unterstützen. Damit leistet das BMWi einen konkreten Beitrag zum Westbalkan-Prozess (Berliner Prozess) und zu den afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung.
Auch die dort tätige deutsche Wirtschaft profitiert mittelfristig von verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Beispielsweise fällt es deutschen Unternehmen oft schwer, sich im Ausland an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Grund sind unter anderem komplexe und intransparente Vergabeverfahren. Verwaltungspartnerschaften des BMWi mit Vergabebehörden in Partnerländern sollen zur Vereinfachung dieser Verfahren beitragen. Derartige Partnerschaften sind aktuell mit Tunesien und Marokko geplant.
Erste bilaterale BMWi-Verwaltungspartnerschaften in Algerien, Ägypten, dem Kosovo und in Montenegro sind bereits gestartet. Experten des Bundes-kartellamtes reisen beispielsweise regelmäßig nach Kairo oder empfangen in Bonn ihre Kollegen aus der ägyptischen Wettbewerbsbehörde, um zu Verstößen gegen das ägyptische Wettbewerbsrecht zu beraten. Anhand deutscher Beispiele werden Lösungsansätze für wettbewerbsrechtlich kritische Unternehmensfusionen erarbeitet.
Mit den Verwaltungspartnerschaften hat das BMWi ein neues und bereits vielfach nachgefragtes Angebot zur direkten Unterstützung seiner ausländischen Partnerbehörden an der Hand.
BMWi-Verwaltungspartnerschaften in Kürze: Verwaltungspartnerschaften sind langfristige Projekte zwischen dem BMWi, seinen nachgeordneten Behörden und wirtschaftsrelevanten Partnerbehörden im Ausland. Die Beamten auf beiden Seiten arbeiten gemeinsam an der Optimierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Partnerland. Dies hilft auch den dort tätigen deutschen Unternehmen. Das Referat „Managerfortbildungsprogramm, Verwaltungspartnerschaften inkl. EU-Twinning“ koordiniert im BMWi zusammen mit den Fach- und Länderreferaten diese Verwaltungspartnerschaften. |
Kontakt: Yıldız Götze Referat: Managerfortbildungsprogramm, Verwaltungspartnerschaften inkl. EU-Twinning, Regierungsberatung |
Verpflichtende Energieberatung
Verpflichtende Energieberatung: Gesetzesänderung bringt Entlastung für Unternehmen
Seit 2015 sind große Unternehmen verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit, also eine umfassende Vor-Ort-Energieberatung, durchzuführen.
Ein qualifizierter und akkreditierter Energieauditor bewertet die Gebäude, Betriebsabläufe, Produktionsprozesse und den Fuhrpark eines Unternehmens. Anschließend erhält das Unternehmen konkrete Vorschläge für wirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) fallen nicht unter die gesetzliche Energieauditpflicht, können sich aber die Durchführung eines Energieaudits im Rahmen der „Energieberatung im Mittelstand“ fördern lassen.
Bundestag und Bundesrat haben nun eine Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) beschlossen. Die Novelle wird zur Entlastung zahlreicher Unternehmen beitragen sowie die Qualität der verpflichtenden Energieaudits erhöhen. Die Änderungen sollen im November in Kraft treten.
Neue Bagatellschwelle bei 500.000 Kilowattstunden
Hauptziel der Gesetzesänderung ist es, die Durchführung der Energieauditpflicht für Unternehmen mit geringem Energieverbrauch zu erleichtern. Untersuchungen haben gezeigt, dass für solche Unternehmen die Durchführung eines vollständigen Energieaudits meist in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erwarteten Energieeinsparungen steht. Verpflichtete Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch unterhalb von 500.000 Kilowattstunden müssen deshalb nunmehr statt eines vollumfänglichen Energieaudits (nach DIN EN 16247-1) lediglich eine vereinfachte Online-Energieaudit-Erklärung abgeben. Dadurch werden rund 3.500 Unternehmen entlastet und der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um mehr als fünf Millionen Euro reduziert.
Energieaudit-Erklärung schafft auch Mehrwert für Unternehmen
Unternehmen mit einem Energieverbrauch unterhalb der neuen Bagatellschwelle müssen im Rahmen der Energieaudit-Erklärung lediglich ausgewählte Basisdaten zu ihrem Energieverbrauch und ihren Energiekosten über eine Onlinemaske an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) melden. Zur Verbesserung der Vollzugstransparenz ist die Abgabe einer Energieaudit-Erklärung künftig auch für Unternehmen mit einem Energieverbrauch oberhalb der neuen Bagatellschwelle vorgesehen. Die Meldung beschränkt sich dabei auf Eckdaten aus dem Energieauditbericht und kann in der Regel durch den Energieauditor im Namen des Unternehmens abgegeben werden.
Im Gegenzug erhalten die Unternehmen eine Management-Übersicht mit einer kompakten Darstellung ihrer Energieverbräuche und -kosten sowie branchenspezifische Informationen zu Einsparmöglichkeiten, Förderprogrammen und Initiativen zur Steigerung der Energieeffizienz.
Zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs hat das BAFA ein entsprechendes Merkblatt veröffentlicht. Unterstützt wird die Eingabe der Energiedaten durch ein in die Onlinemaske integriertes Umrechnungstool für den Gesamtenergieverbrauch.
Für alle Unternehmen unabhängig von ihrem Energieverbrauch gilt: Die gemachten Angaben sind nicht öffentlich und dürfen keinem unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden. Unternehmen und Energieauditoren können sich darauf verlassen, dass die Sicherheit ihrer Daten gewährleistet ist und höchste Priorität genießt.
Die Meldung muss spätestens zwei Monate nach Fertigstellung des Energieaudits (Unternehmen oberhalb der Bagatellschwelle) bzw. zwei Monate, nachdem ein vollumfängliches Energieaudit hätte durchgeführt werden müssen (Unternehmen unterhalb der Bagatellschwelle), erfolgen. Für die Einführungsphase ist eine verlängerte Frist zur Abgabe der Online-Erklärung bis zum 31. März 2020 vorgesehen.
Anhebung der Qualität der Energieaudits
Ziel der Novelle des EDL-G ist es darüber hinaus, die Qualität der Energieaudits anzuheben. Unternehmen sollen dadurch eine verbesserte Entschei-dungsgrundlage erhalten, um effektiv und wirtschaftlich in mehr Energieeffizienz zu investieren. Konkret werden Energieauditoren deshalb in Zukunft verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und sich vor ihrem ersten Energieaudit beim BAFA zu registrieren. Inhalt und Turnus werden hierbei an bewährte Regelungen aus der Förderpraxis der Energieberatung im Mittelstand anknüpfen. Für die Erfüllung der Fortbildungsanforderungen ist eine Übergangsfrist von drei Jahren ab Inkrafttreten vorgesehen. Des Weiteren wurden die inhaltlichen Anforderungen an Energieaudits im Gesetz präzisiert und durch einen umfassenden Leitfaden des BAFA veranschaulicht.
Kontakt: Dr. Daniel Wissmann Referat: Effizienz und Wärme in Industrie und Gewerbe |
Wirtschaftsstatistik modernisieren
Wirtschaftsstatistik modernisieren – Unternehmen entlasten
Bund-Länder-Arbeitsgruppe legt weitreichende Vorschläge vor – Vorteile der Digitalisierung sollen besser genutzt werden
Die ressortübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Statistikpflichten, die auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurückgeht, hat nach etwas über einjähriger Arbeit ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Die Arbeitsgruppe hat in ihren Beratungen zahlreiche Vorschläge aus den Bereichen „Modernisierung der Registerlandschaft“, „Digitalisierung der Statistik“ und „Auskunftspflichten reduzieren“ geprüft und konkret umsetzbare Vorschläge erarbeitet. Die Vorschläge erreichen insgesamt ein Entlastungsvolumen in dreistelliger Millionenhöhe.
Zu den umfassendsten Vorschlägen zählen die Schaffung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten sowie die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer. Die damit verbundene Vernetzung der Register würde die Digitalisierung der Verwaltung – nicht nur im Bereich der Statistik – deutlich voranbringen. Gleichzeitig werden die Unternehmen erheblich entlastet, da doppelte Befragungen vermieden werden (sog. Once-only-Prinzip). Auskunftswünsche öffentlicher Stellen könnten dann künftig unter den Behörden per Zugriff auf das Basisregister und ohne erneute Befragung der Unternehmen erfolgen.
Im Bereich Digitalisierung wurden mehrere Projekte identifiziert, die eine äußerst effiziente und belastungsarme Erhebung von Daten ermöglichen. So wird beispielsweise die Nutzung von Scannerdaten für die Preis- und Umsatzstatistik empfohlen.
Weitere Vorschläge zielen vor allem auf eine belastungsarme Datenerhebung und die weitere Vermeidung von Mehrfacherhebungen ab. In der Arbeitsgruppe wurden aber auch die vielfältigen Nutzerwünsche an die Statistik, etwa seitens Bund, Ländern und Gemeinden sowie von Verbänden und der Wissenschaft, deutlich – verbunden mit einer hohen Wertschätzung qualitativ hochwertiger Daten.
Eine Steuerungsgruppe soll nun zügig eine Detailplanung für das Großprojekt „Basisregister mit einheitlicher Wirtschaftsnummer“ ausarbeiten und die gesamte Umsetzung steuern, überwachen und begleiten.
Einige einfach und schnell umzusetzende Vorschläge der Arbeitsgruppe wurden bereits auf den Weg gebracht – etwa in das neue Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) und in die Änderung des Preisstatistikgesetzes integriert – und befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Weitere Informationen sowie den Abschlussbericht finden Sie hier.
Die Arbeitsgruppe Die ressortübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Statistikpflichten wurde im Sommer 2018 – zurückgehend auf einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag – konstituiert. Zu den Teilnehmern zählten neben dem Bundeswirtschaftsministerium Vertreter der Wirtschaftsministerien der Länder sowie der Bundesressorts, der Deutschen Bundesbank, der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie des Normenkontrollrates. Unternehmensverbände und Vertreter aus der Wissenschaft wurden angehört. Nach etwas über einjähriger Beratung in sechs Sitzungen wurde auf der letzten Sitzung am 27. September 2019 der Abschlussbericht verabschiedet. |
Kontakt: Matthias Pannhorst Referat: Wachstum, Demografie, Statistik |
Wirtschaftspolitische Termine des BMWi
November 2019 | |
06.11. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (September) |
07.11. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (September) |
07./08.11. | Eurogruppe/ECOFIN |
14.11. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
21.11. | Handelsministerrat |
28./29.11. | WBF-Rat |
Ende November 2019 | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
Dezember 2019 | |
02./03.12. | Telekommunikations- und Verkehrsministerrat |
04.12. | Energieministerrat |
04./05.12. | Eurogruppe/ECOFIN |
05.12. | Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Oktober) |
06.12. | Produktion im Produzierenden Gewerbe (Oktober) |
12./13.12. | Europäischer Rat |
16.12. | Pressemeldung des BMWi zur wirtschaftlichen Lage |
Ende Dezember 2019 | Schlaglichter (Newsletter und Veröffentlichung auf Website) |
In eigener Sache: Die „Schlaglichter“ als Email-Abonnement |
Grafik des Monats
It’s the world trade, stupid!
Insbesondere für offene Volkswirtschaften haben sich die Wachstumsaussichten verschlechtert

* Verglichen werden die BIP-Prognosen der OECD für das Jahr 2020 von November 2018 und September 2019; die Außenhandelsquote ist definiert als Summe aus Importen und Exporten in Relation zum BIP.
© OECD Economic Outlook, World Bank Data Base
Jüngst haben internationale Organisationen wie die OECD und der IWF ihre Wachstumsprognosen für viele Länder nach unten korrigiert. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Welthandel, der sich im letzten Jahr deutlich schlechter entwickelt