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Neue Fördermöglichkeiten für die Energiewende im Gebäudebereich
Einleitung
Mehr Energieeffizienz, mehr erneuerbare Energien: Neue Anreize für klimafreundliche Investitionen
Mit Beginn des Jahres 2020 gab es deutliche Neuerungen in der Förderung für Energieeffizienz in Gebäuden und das Heizen mit erneuerbaren Energien. Die Austauschprämie für Ölheizungen ist eingeführt, die Fördersätze in den bestehenden Programmen sind gestiegen und jetzt lassen sich mit energetischer Gebäudesanierung sogar Steuern sparen. Die Bundesregierung hat damit zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt.
Im September 2019 hat das Klimakabinett ein klares Signal gesendet: Deutschland muss noch mehr als bisher in Energieeffizienz und erneuerbare Energien investieren, um seine Klimaschutz-Ziele 2030 zu erreichen. Auch wenn hierzulande die meisten Menschen beim Thema Energiewende vor allem an den Stromsektor denken, beispielsweise an den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen und Windkraft, so umfasst die Energiewende doch viel mehr als das. Schließlich entfallen 40 % des Energieverbrauchs in Deutschland auf den Gebäudebereich. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die ihre Häuser umfassend sanieren und dabei unter anderem ihre Wände und Dächer dämmen, leisten einen wichtigen Beitrag, um den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu senken. Und wer seine alte Ölheizung gegen eine neue Heizungsanlage tauscht, die erneuerbare Energien nutzt, spart direkt CO2-Emissionen ein. Um die Anreize für klimafreundliche Investitionen im Gebäudesektor zu verstärken, setzen die Verbesserungen in der Förderung genau hier an.
Austauschprämie für Ölheizungen
Der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine neue, effizientere und klimafreundlichere Anlage wird seit Januar 2020 mit der Austauschprämie für Ölheizungen gefördert. Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann einen Zuschuss in Höhe von bis zu 45 % der Investitionskosten erhalten. Darunter fallen zum Beispiel Wärmepumpen, die mit Wärme aus Wasser, Luft oder Erde betrieben werden. Diese eignen sich besonders für gut gedämmte Häuser, die mit relativ niedrigen Temperaturen beheizt werden können. Dies gilt zum Beispiel für Häuser mit einer Fußbodenheizung. Auch Biomasse-Anlagen profitieren von der attraktiven Förderung. Denn moderne Biomasse-Kessel ermöglichen klimafreundliches Heizen mit Holz oder Pellets: Bei der Verbrennung wird nur so viel klimaschädliches CO2 freigesetzt, wie das Holz beim Nachwachsen wieder bindet.
Wer seine alte Ölheizung gegen eine Gas-Hybridheizung ersetzt, die einen Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 % vorweisen kann, wird mit einem Investitionszuschuss von bis zu 40 % gefördert. Hier bietet sich zum Beispiel die Einbindung von Solarthermie an. Eine Solarthermie-Anlage auf dem Dach wandelt Sonnenstrahlen in Wärme um. Die Wärme kann sowohl für Warmwasser als auch für das Heizen von Räumen eingesetzt werden.
Heizen mit erneuerbaren Energien
Die Austauschprämie für Ölheizungen kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ beantragt werden. Hier gibt es auch attraktive Investitionszuschüsse für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alten Ölheizungen ersetzen: 35 % für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, 30 % für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 % und 20 % für Gas-Brennwertheizungen, die innerhalb von zwei Jahren nach Installation erneuerbare Energien einbinden. Der Einbau von Ölheizungen wird nicht gefördert.
Als förderfähige Kosten können bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit angerechnet werden. Bei Nichtwohngebäuden beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten 3,5 Mio. Euro. Zu Nichtwohngebäuden gehören zum Beispiel gewerblich genutzte Gebäude, aber auch Schulen, Kitas und Schwimmbäder.
Die Antragstellung erfolgt online unter www.bafa.de/ee. Wichtig hierbei: Die Anträge für eine Förderung müssen gestellt werden, bevor die neue Heizung erworben oder der Einbau der neuen Heizung in Auftrag gegeben wird. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Inbetriebnahme der neuen Heizung.
Energieeffizient Bauen und Sanieren
In der vom BMWi finanzierten KfW-Förderung „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ sind im Januar 2020 die Fördersätze deutlich gestiegen. Davon profitieren Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.
Für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer, die ihre Häuser sanieren, sind die Fördersätze um 10 Prozentpunkte gestiegen. Wer sein Haus komplett saniert und dabei zum Beispiel den anspruchsvollen Effizienzhaus-Standard 55 erreicht, kann einen Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der Investitionskosten erhalten – entweder als direkten Investitionszuschuss oder als Tilgungszuschuss zu einem KfW-Kredit. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten ist zudem von 100.000 Euro auf 120.000 Euro gestiegen. Das bedeutet, dass sich der Zuschuss zu einem Effizienzhaus 55 in der Sanierung auf bis zu 48.000 Euro beläuft. Nicht nur Komplett-Sanierungen erhalten eine Förderung. Auch einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung, wie zum Beispiel das Dämmen von Dächern und Wänden oder der Fenstertausch, werden gefördert. Hier hat sich der Fördersatz verdoppelt, auf 20 % der Investitionskosten. Als förderfähige Kosten können maximal 50.000 Euro angerechnet werden. Umgerechnet bedeutet dies, dass Einzelmaßnahmen einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro erhalten können.
Auch energieeffiziente Neubauten werden mit KfW-Krediten gefördert. Fördervoraussetzung ist hier, dass die gesetzlichen Anforderungen an Energieeffizienz deutlich übertroffen werden. Fast jede dritte Wohnung, die in Deutschland neu gebaut wird, wird auf diesem Wege finanziell unterstützt. Auch hier sind die Fördersätze um 10 Prozentpunkte und die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten auf 120.000 Euro gestiegen. Für den Neubau des anspruchsvollsten Effizienzhausstandards – das Effizienzhaus 40 plus – gibt es jetzt einen Fördersatz von bis zu 25 %, was einem Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro entspricht.
Auch Unternehmen und Kommunen profitieren von der Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden werden mit einem Fördersatz von bis zu 20 % gefördert, für Komplettsanierungen gibt es bis zu 27,5 %. Neubauten von Nichtwohngebäuden können mit bis zu 5 % gefördert werden. Der maximale Kreditbetrag beträgt 25 Mio. Euro.
Für die Antragstellung einer KfW-Förderung muss eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Auch bei der KfW-Förderung gilt: Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Direkte Investitionszuschüsse für energieeffiziente Sanierungen können online im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Wer sich für einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss entscheidet, stellt den Antrag über die Sparkasse oder Bank.
Steuern sparen mit energetischen Sanierungen
Seit dem 1. Januar 2020 lassen sich mit energetischer Gebäudesanierung sogar Steuern sparen. Für die Einführung der steuerlichen Förderung hat sich das BMWi seit Jahren eingesetzt. Steuerlich gefördert werden Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Heizen mit erneuerbaren Energien. Zu ihnen zählen beispielsweise ein Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden.
Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind 20 % der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig. Bei der energetischen Baubegleitung und Fachplanung sind abweichend davon 50 % der anfallenden Kosten abzugsfähig. Die steuerliche Förderung ist progressionsunabhängig ausgestaltet, d. h. der Abzug erfolgt von der individuellen Steuerschuld. Von der steuerlichen Förderung profitieren Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer, die energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum vornehmen. Die Wohnung bzw. das Wohngebäude müssen bei Beginn der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt sein.
Die steuerliche Förderung kann bereits mit der Einkommensteuerklärung für 2020 im Jahr 2021 geltend gemacht werden.
Förderwegweiser Energieeffizienz
Bürgerinnen und Bürgern steht nun eine breite Palette attraktiver Förderangebote zur Verfügung: Sie können zwischen direkten Investitionszuschüssen, Förderkrediten mit Tilgungszuschüssen und steuerlicher Förderung wählen. Interessierte an einer BMWi-Förderung für Energieeffizienz und erneuerbare Energien können sich jetzt über den neuen Förderwegweiser Energieeffizienz über passende Förderangebote informieren. Der Förderwegweiser Energieeffizienz unterstützt dabei, mit wenigen Klicks ein passendes Förder- und Beratungsangebot im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu finden. Sowohl Privatpersonen, Unternehmer als auch Kommunen werden hier fündig.
Mit den verbesserten Förderbedingungen für Investitionen in energieeffiziente Gebäude und klimafreundliche Heizungen treibt das BMWi die Energiewende im Gebäudesektor weiter voran. Gleichzeitig zeigen wir: Investitionen in Klimaschutz rechnen sich für Bürgerinnen und Bürger, sie sind sozial ausgewogen und stärken die Wirtschaft.
Mehr zum Thema:
Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer, die sich für eine KfW-Förderung interessieren, erhalten hier weitere
Kontakt:
Dr. Sybille Röhrkasten, Yorck Diergarten & Dr. Michael Zibrowius
Referat: Erneuerbare Energien im Wärmemarkt und Förderung Energieeffizienz in Gebäuden schlaglichter@bmwk.bund.de