Homeoffice-Lösungen für den Mittelstand

Das Förderprogramm „go-digital“ des BMWi unterstützt bei Beratungs- und Umsetzungsmassnahmen

Grafische Darstellung von "So geht´s GO-DIGITAL"

Die Corona-Krise hat auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe kurzfristig vor die Herausforderung gestellt, Mitarbeitende von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Innerhalb kürzester Zeit mussten nicht nur Hardware beschafft, sondern passgenaue technische Lösungen für den häuslichen digitalen Arbeitsplatz gefunden und eingerichtet werden. Um die Arbeitsfähigkeit von Unternehmen zu sichern, wurde das Förderprogramm „go-digital“ bereits im März auf die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen ausgeweitet. Dieses kann in Anspruch genommen werden, wenn die notwendige IT-Kompetenz nicht vor Ort im Unternehmen vorhanden ist.

Autorisierte Beratungsunternehmen helfen nach Analyse der individuellen Situation im Unternehmen beispielsweise bei der Auswahl und Einrichtung von digitalen Netzwerken, speziellen Kollaborations- und Kommunikationstools oder Cloud-Lösungen. Daneben stellen sie sicher, dass IT-Sicherheit und Datenschutz auch zu Hause gewährleistet sind, und übernehmen die Beantragung und Abrechnung der Fördermittel.

Über das Programm „go-digital“ werden die für die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen anfallenden Kosten mit bis zu 50% der Nettoausgaben bezuschusst. Das Projektvolumen darf 33.000 Euro nicht übersteigen. Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanz von maximal 20 Millionen Euro können von der Förderung profitieren.

Um eine qualitativ hochwertige Beratung und Umsetzung sicherzustellen, müssen sich Beratungsunternehmen autorisieren lassen. Neben der fachlichen Expertise müssen diese wirtschaftliche Stabilität, Beratungserfahrung und weitere Qualitätsstandards nachweisen.

Die Antragszahlen zeigen, dass die Förderung von Home-Office-Lösungen gut angenommen wird. Zudem wurden weitere Digitalisierungsmaßnahmen angestoßen.

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Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bmwi-go-digital.de,
www.bmwi.de/go-digital-video
Kontakt:
Uta Böhner
Referat: Industrieforschung für Unternehmen, Innovationsberatung
schlaglichter@bmwi.bund.de


Deutsche Finalisten 2020 nominiert

Der nationale Vorentscheid für die europäischen Unternehmenspreise ist abgeschlossen

Europäischer Unternehmensförderpreis

© RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V., Kompetenzzentrum

Die Europäische Kommission vergibt in diesem Jahr bereits zum 14. Mal die Europäischen Unternehmensförderpreise (European Enterprise Promotion Awards, EEPA). Sie zeichnet damit innovative und erfolgreiche Maßnahmen von Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentlich-private Partnerschaften aus, die Unternehmergeist und Unternehmertum auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene fördern.

Im deutschen Vorentscheid hat die nationale Expertenjury mit Vertretern von Ministerien, Verbänden und Kammern sowie Unternehmen und Wissenschaft im Mai das Netzwerk „Greentech.Ruhr“ sowie den Landeswettbewerb „Start-up BW Local“ ausgewählt. Beide deutschen Finalisten haben sich damit für den Wettbewerb auf europäischer Ebene im November qualifiziert.

Der Landeswettbewerb „Start-up BW Local“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg wird in der Kategorie „Verbesserung der Geschäftsumgebung“ am Wettbewerb teilnehmen. Dieser Wettbewerb richtet sich an Kommunen und unterstützt diese, vor Ort gründungsfreundliche Strukturen aufzubauen oder weiterzuentwickeln. Gleichzeitig wird hierdurch die Sichtbarkeit bereits bestehender Beiträge auf kommunaler Ebene erhöht. Somit sorgt der Wettbewerb dafür, dass Gründungen – auch in Krisenzeiten – hohe Unterstützung erfahren.

Greentech.Ruhr“ wird in der Kategorie „Förderung der Entwicklung von grünen Märkten und Ressourceneffizienz“ am Wettbewerb teilnehmen. Das Netzwerk der Umweltwirtschaft in der Metropole Ruhr setzt sich für einen stärkeren Fokus auf die ökologischen Herausforderungen in der durch die Kohle- und Montanindustrie geprägten Region ein und vernetzt die regionalen Akteure der Umweltwirtschaft.

Die 32 teilnehmenden europäischen Länder können je zwei nationale Finalisten für das Auswahlverfahren nach Brüssel melden, aus denen eine europäische Jury je einen Preisträger in sechs verschiedenen Wettbewerbskategorien ermittelt. Zusätzlich wird der „Große Preis der Jury“ als Sonderpreis für die Initiative mit dem größten Maß an Kreativität und Vorbildfunktion verliehen. Alle Preisträger werden im Rahmen der jährlich stattfindenden SME Assembly im November prämiert, die dieses Jahr in Berlin ausgerichtet wird.

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Weitere Informationen zum Wettbewerb sind beim RKW Kompetenzzentrum
oder unter www.europaeischer-unternehmensfoerderpreis.de erhältlich.
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Laura Windssus
Referat: Grundsatzfragen der nationalen und europäischen Mittelstandspolitik
schlaglichter@bmwi.bund.de

Große Fortschritte beim Netzausbau

Die Verfahren für den Ausbau der Übertragsungsnetze für die Energiewelt von morgen und übermorgen schreiten weiter voran

Mit dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien muss Strom künftig noch stärker als bislang über weite Strecken von den Stromerzeugern zu den Verbrauchsstellen transportiert werden. So wird etwa Strom aus Windenergie vorrangig im Norden und Osten sowie auf See erzeugt, die größten Stromverbraucher, vor allem große Industriebetriebe, befinden sich aber im Süden und Westen des Landes. Unser Übertragungsnetz muss daher in den kommenden Jahren verstärkt und ausgebaut werden.

Daher hat der Bundestag seit 2009 insgesamt 65 Netzausbau-Vorhaben mit rund 7.700 Kilometern Länge beschlossen. Zusätzlich verständigten sich die Energieminister von Bund und Ländern mit der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern im Mai 2019 erstmals auf konkrete Zeitpläne mit Meilensteinen für alle Netzausbauvorhaben, um den Ausbau zu beschleunigen. www.bmwi.de/energiewende-ewd-meldung

Jedes Projekt durchläuft drei Phasen bis das Netz in Betrieb geht: das Raumordnungs- oder Bundesfachplanungsverfahren (ROV/BFP), das Planfeststellungsverfahren (PFV) und die Bauphase.

Tabelle 1: Übersicht zum Planungsstand der Vorhaben Bild vergrößern

Tabelle 1: Übersicht zum Planungsstand der Vorhaben

© BMWi; Datenbasis: BMWi, Stand: 4. Quartal 2019

Im Jahr 2019 ist der Netzausbau ein großes Stück vorangekommen: Ende des Jahres waren von den 2009 mit dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) beschlossenen Streckenkilometern knapp die Hälfte in Betrieb; ein weiteres Drittel befand sich in der Bauphase. Bis Ende 2020 sollen rund 90% dieser Streckenkilometer im Bau oder in Betrieb sein. Von den 2013 mit dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) genehmigten Vorhaben waren Ende 2019 1.579 Kilometer (63%) im Planfeststellungsverfahren oder weiter fortgeschritten; 2018 waren es noch 1.232 Kilometer (49%). Von den jüngsten Vorhaben aus dem Jahr 2015 befanden sich Ende 2019 949 Kilometer (27%) im Planfeststellungsverfahren oder waren weiter fortgeschritten; 2018 waren es 821 Kilometer (23%).

Zu den rasch voranschreitenden Projekten gehört auch der SuedOstLink, die erste Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitung und damit die erste der vier geplanten „Nord-Süd-Stromautobahnen“. Für dieses zentrale Vorhaben steht
inzwischen der komplette Erdkabel-Trassenkorridor fest.

An den großen Fortschritten im Jahr 2019 hatten auch die Überarbeitung des Gesetzes zur Beschleunigung des Netzausbaus (NABEG 2.0) und der damit verbundene Bürokratieabbau großen Anteil. Einige Verfahren zum Netzausbau wurden vereinfacht, insbesondere bei der Optimierung oder Verstärkung bestehender Leitungen. Bei mehreren Netzausbauprojekten konnten die behördlichen Verfahren dadurch um mehrere Jahre verkürzt werden

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Weitere Informationen finden Sie unter:
www.netzausbau.de
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Saskia Könning
Referat: Ausbau der Stromnetze
schlaglichter@bmwi.bund.de

Deutscher Musikinstrumentenpreis 2020

30-jähriges Jubiläum des wichtigsten „Awards“ der deutschen Musikinstrumentenbranche

2020 im Wettbewerb: Kontrabass und Klarinette

2020 im Wettbewerb: Kontrabass und Klarinette

© Hirschen Group GmbH

Der Erhalt und die Förderung der kulturellen und kreativen Vielfalt in Deutschland sind wichtige Anliegen der Bundesregierung. Kunst und Kultur prägen unsere Identität und leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Integration.

Der Musikinstrumentenbau in Deutschland mit seiner jahrhundertealten Tradition ist ein fester Bestandteil unseres Kulturgutes. Die traditionelle deutsche Handwerkskunst des Musikinstrumentenbaus ist weltweit einzigartig und in Teilen als
immaterielles Kulturerbe von der UNESCO anerkannt. Musikinstrumente „Made in Germany“ sind High-End-Produkte. Sie sind Exportschlager und werden sowohl von professionellen Musikern als auch von Laien in hohem Maße geschätzt.

Der im Jahr 1990 vom Bundesminister für Wirtschaft gestiftete Deutsche Musikinstrumentenpreis feiert in diesem Jahr sein 30. Jubiläum [1]. Der Ehrenpreis hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem international anerkannten Qualitäts- und Gütesiegel etabliert. Er unterstreicht die exzellente Qualität der in Deutschland produzierten Instrumente und dokumentiert eindrücklich die Innovationskraft dieser Branche. Seit Bestehen des Wettbewerbs wurden rund 600 Instrumente zur Teilnahme eingesandt. Jedes Jahr erhalten die besten Produkte zweier Instrumentengruppen, die in Deutschland industriell und manufakturartig gefertigt werden, die Auszeichnung.

  1. Gewinner der Gruppe Holzblasinstrumente in der Kategorie A-Klarinette wurde die Meisterwerkstätte Dietz Klarinettenbau mit dem Instrument „A-Klarinette Studentenmodell“. Mit Bestnoten in den Kategorien Klang und Stimmung überzeugte das Instrument die Juroren im Besonderen.
  2. Gewinner der Gruppe Streichinstrumente in der Kategorie Kontrabass (5-saitig) wurde Pöllmann-Krahmer Contrabassbau mit dem Instrument „Pöllmann Contrabass – Modell Imperator“. Das Instrument erreichte in allen drei Bewertungskategorien, in den objektiven und subjektiven akustischen Eigenschaften sowie in der handwerklichen Qualität, aus Sicht der Juroren den ersten Rang.

Im Frühjahr 2020 wurde das Institut für Musikinstrumentenbau Zwota erneut mit der Durchführung des Wettbewerbs in den Jahren 2021 bis 2023 beauftragt. Die Ausschreibung des Wettbewerbs 2021 wurde im Bundesanzeiger vom 19. Juni 2020 bekannt gegeben.

Kontakt
Referat: Konsumgüterindustrie
schlaglichter@bmwi.bund.de

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[1] Die im Mai 2020 geplante feierliche Jubiläumsveranstaltung im Musikinstrumenten-Museum Berlin musste aufgrund der Corona-Pandemie leider abgesagt werden.

Umsatzsteuersenkung

BMWi setzt sich für eine praxistaugliche Umsetzung ein

Illustration einer Rechnung

© Getty Images

Seit dem 1. Juli beträgt die Umsatzsteuer für die nächsten sechs Monate nur noch 16 % bzw-beziehungsweise. 5 %. Diese Maßnahme soll die negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bei Haushalten wie Unternehmen abmildern helfen, Konsumimpulse setzen und dem gesamtwirtschaftlichen Wachstum zugutekommen. Vom Beschluss des Koalitionsausschusses bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz sind gerade einmal vier Wochen vergangen. Die nur sehr kurze Umstellungsphase bedeutet für die Unternehmen eine erhebliche Herausforderung.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte bereits Mitte Juni auf die unbürokratische Umsetzungsmöglichkeit durch pauschale Rabatte hingewiesen. Zu den steuerlichen Umstellungsfragen hat sich das BMWi beim federführenden Bundesfinanzministerium darüber hinaus für die frühzeitige Vorlage eines praxistauglichen Anwendungsschreibens eingesetzt. Am 30. Juni hat das Bundesministerium der Finanzen die Endfassung des mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten 26-seitigen Anwendungsschreibens veröffentlicht.

Unter anderem enthält das Schreiben eine Nichtbeanstandungsregelung bei zu hohem Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette. Hat ein Unternehmer im Juli eine Leistung erbracht, aber den bisherigen Steuersatz von 19% bzw-beziehungsweise. 7% statt der jetzt geltenden 16% bzw-beziehungsweise. 5% ausgewiesen und die Steuer an das Finanzamt ab-geführt, braucht der Unternehmer seine Rechnung nicht zu berichtigen. Einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfänger wird der Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung gewährt. Hierdurch haben die Unternehmen etwas mehr Zeit zur Umstellung.

Aus unserer Sicht hätte das Anwendungsschreibens noch weitere Hilfestellungen enthalten können: Fehler bei der Steuerberechnung sollten grundsätzlich nicht zwingend unterjährig in der jeweiligen Voranmeldung korrigiert werden müssen, sondern dies sollte auch später in der Umsatzsteuerjahreserklärung erfolgen können. Auch eine Verlängerung der Frist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung würde den Unternehmen mehr Zeit zur Umstellung ermöglichen. Gegebenenfalls dadurch auftretende Verletzungen der Buchführungsgrundsätze (GoBD), insbesondere die Abweichung von einer zeitnahen Erfassung von Geschäftsvorfällen, sollten ebenfalls nicht beanstandet werden. Analog sollte diese Fristverlängerung für die Rückumstellung zum 1. Januar 2021 gelten. Im Interesse der Wirtschaft wird das BMWi bei dem Thema weiter am Ball bleiben, auch und gerade im Lichte der täglichen Umstellungspraxis kommender Wochen.

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BMF-Anwendungsschreiben:
t1p.de/bmf-befristete-absenkungumsatzsteuer

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Andrea Fiekens
Referat: Steuerpolitik
schlaglichter@bmwi.bund.de

Ein starkes Trio

Enge Zusammenarbeit mit Portugal und Slowenien während der 18-monatigen Triopräsidentschaft

Bundeswirtschaftsminister Altmaier mit dem slowenischen Minister für wirtschaftliche Entwicklung und Technologie Zdravko Počivalšek und dem portugiesischen Staatsminister und Wirtschaftsminister Dr. Pedro Siza Vieira.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier (Mitte) am 18. September 2019 bei einem Treffen in Berlin mit dem slowenischen Minister für wirtschaftliche Entwicklung und Technologie Zdravko Počivalšek (links) und dem portugiesischen Staatsminister und Wirtschaftsminister Dr. Pedro Siza Vieira (rechts).

© BMWi

Deutschland hat am 1. Juli 2020 für sechs Monate den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen. Zeitgleich hat eine neue 18-monatige Trio-EU-Ratspräsidentschaft mit Portugal und Slowenien begonnen, die nach Deutschland den Vorsitz im Rat führen werden.

Die nächsten achtzehn Monate werden entscheidend sein, um die COVID19-Pandemie und ihre Auswirkungen zu bewältigen. Dem Bundeswirtschaftsministerium ist es daher besonders wichtig, eng und effizient mit Portugal und Slowenien zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Prioritäten und Projekte in der EU voranzubringen. Bundesminister Altmaier hat sich im Vorfeld der Präsidentschaft eng mit den Amtskollegen beider Länder abgestimmt, um inhaltliche Schwerpunkte für die Arbeit der verschiedenen Ratsformationen zu erarbeiten. Dies betrifft insbesondere die Fragestellungen aus den Bereichen Binnenmarkt, Industrie, Raumfahrt, Energie, Telekommunikation, Handel und Kohäsion. Die gemeinsamen Schwerpunkte Deutschlands, Portugals und Sloweniens sind im Achtzehnmonatsprogramm des Rates für die Trio-EU-Ratspräsidentschaft festgelegt.

Im Fokus des Trioprogramms stehen insbesondere Maßnahmen zur Abfederung und Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie, welche zugleich einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der EU leisten sollen.

Wirtschaftspolitische Themen finden sich dabei ganz oben auf der Agenda. Hervorgehoben werden unter anderem die Wiederherstellung und Weiterentwicklung des EU-Binnenmarktes, die Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie der industriellen Wettbewerbsfähigkeit, der Ausbau der digitalen und technologischen Souveränität der EU und die Bedeutung eines offenen und regelbasierten Handels.

Was ist die Triopräsidentschaft?
Jeweils drei EU-Mitgliedstaaten, die aufeinanderfolgend die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen, bilden eine sogenannte Triopräsidentschaft und stimmen ihre Arbeitsprogramme eng miteinander ab. Damit soll die Arbeitskontinuität und effektive Ressourcennutzung trotz des halbjährlich rotierenden Ratsvorsitzes gewährleistet werden. Portugal übernimmt die EU-Ratspräsidentschaft am 1. Januar 2021 von Deutschland, Slowenien folgt im zweiten Halbjahr 2021. Das Trio davor bestand aus den Ländern Rumänien, Finnland und Kroatien. Das Trio-System wurde formell 2009 mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Die letzte deutsche EU-Ratspräsidentschaft hatte 2007 dieses System aber schon vorgezogen und bildete – auch damals mit Portugal und Slowenien – die erste Triopräsidentschaft der EU.
Mehr zum Thema:
Webseite der Bundesregierung:
www.eu2020.de
Kontakt:
Ann-Katrin Zink
Referat: Deutsche EU-Ratspräsidentschaft
2. Halbjahr 2020
schlaglichter@bmwi.bund.de