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Einer der großen Trends der letzten Jahrzehnte in unserer Gesellschaft ist der Bewusstseinswandel mit Blick auf die Geschlechterverhältnisse. Dieser spiegelt sich auch im Wirtschaftsleben wider. Frauen sind heute erfolgreicher und werden dadurch sichtbarer. Gleichzeitig sind sie von entscheidender Bedeutung für die Wirtschaft, denn: Frauen stellen fast die Hälfte der Erwerbstätigen. Und sie sind bestens qualifiziert: Bei den Abiturienten und Studierenden mit Abschluss sind sie mittlerweile sogar in der Überzahl gegenüber ihren männlichen Mitstreitern. Auch bei den Promovierenden steigt der Frauenteil stetig und beläuft sich aktuell auf 46 %.
Diese erstklassigen Qualifikationen spiegeln sich noch nicht in den Strukturen der Wirtschaft: In den Vorständen deutscher Unternehmen sind wir noch weit entfernt von einem Frauenanteil in Höhe von mindestens 30 %, der als politische Zielgröße gilt. Ungefähr Dreiviertel der Professuren in Deutschland sind männlich besetzt. Zugleich gibt es immer noch einen Lohnunterschied von über 5 % zulasten der Frauen, selbst wenn strukturelle Unterschiede (wie in Bezug auf Berufswahl, Alter und Ausbildung) herausgerechnet werden.
Deshalb ist die Förderung von Frauen im Wirtschaftsleben auch von politischer Seite notwendig. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte sich die Große Koalition darauf verständigt, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu verbessern. Mit dem am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) ist ein erster, wichtiger Schritt in diese Richtung gelungen. Seitdem ist der Frauenanteil in Aufsichtsräten der Unternehmen erheblich gestiegen. Er liegt in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mittlerweile bei gut 35 %. Allerdings liegt der Anteil von Frauen bei den Vorständen dieser Unternehmen gerade einmal bei etwa 10 %. Hier gab es seit 2016 zwar auch Steigerungen, allerdings auf einem sehr niedrigen Niveau.
Daher hatten die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart, die Wirksamkeit des FüPoG weiter zu verbessern. Ende November 2020 hat sich eine hierfür eigens eingerichtete Koalitions-Arbeitsgruppe auf folgende neue Regelungen geeinigt: Künftig soll für Vorstände börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen ein Mindestbeteiligungsgebot von mindestens einer Frau und einem Mann gelten, wenn der Vorstand aus mindestens vier Mitgliedern besteht. Das betrifft aktuell 70 Unternehmen in Deutschland, von denen 41 die Voraussetzungen bereits erfüllen. Dies zeigt, dass wir zum einen moderat vorgegangen sind, zum anderen aber dennoch ein wichtiges Signal setzen, in welche Richtung es gehen soll: Mehr Diversität in den Führungsetagen und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im Wirtschaftsleben. Es gilt, die gläserne Decke für Frauen in Führungspositionen zu durchbrechen.
Dabei haben uns bereits viele andere Nationen, mit denen wir wirtschaftlich im Wettbewerb stehen, einiges voraus: In den USA liegt der Frauenanteil in den Vorständen der 30 größten Unternehmen bei 28,6 %, in Großbritannien bei 24,5 und unseren Nachbarn Frankreich und Polen bei 22,2 bzw. 15,6 %. Zum Vergleich: Deutschland kommt auf knapp 13 %.
Mehr Diversität bedeutet mehr Kreativität und Innovationskraft für die Unternehmen. Dies belegen zahlreiche Studien. Frauenförderung ist damit von entscheidender Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Dabei kommt dem Staat bei diesem Thema eine große Vorbildfunktion zu. Deshalb haben wir uns in der Koalitions-Arbeitsgruppe für die Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes auf eine Geschlechterquote von 30 % in den Aufsichtsräten verständigt. Zudem soll das Mindestbeteiligungsgebot für die Vorstände dieser Unternehmen schon ab einer Vorstandsgröße von drei Personen umgesetzt werden, für viele bundes- und landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts sogar ab zwei Mitgliedern.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie legt bei der Frauenförderung einen besonderen Fokus auf Selbständigkeit und Existenzgründung. Denn auch hier sind Frauen noch deutlich unterrepräsentiert. Knapp 16 % der Start-upGründer sind weiblich, bei den vielversprechenden technologieorientierten Start-ups sind es sogar noch weniger. So unterstützen wir mit der Initiative „FRAUEN unternehmen“ bundesweit über 200 „Vorbild-Unternehmerinnen“. Sie sind auch wichtige weibliche Role-Models an Schulen und Universitäten, um zu zeigen, dass eine unternehmerische Karriere für Frauen eine attraktive berufliche Option sein kann. Außerdem haben wir mit der „bundesweiten Gründerinnenagentur“ ein Informationsangebot auf den Weg gebracht, welches Gründerinnen durch Kontakte zu Netzwerken und Mentoring-Programmen gezielt unterstützt. Des Weiteren sammeln wir mit der Social-Media-Kampagne #femalestartups Ideen, wie man den Frauenanteil im Start-up-Bereich erhöhen kann. Als nächstes planen wir Maßnahmen und Angebote, die sich gezielt an Schülerinnen richten und sie zur Selbständigkeit inspirieren sollen. Damit möchten wir Frauen ermutigen, ihre sehr guten Qualifikationen und Fähigkeiten für die Umsetzung eigener Geschäftsideen einzusetzen und den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Denn Selbständigkeit bedeutet, eigene Ideen, Initiativen und Ideale selbst zu verwirklichen.
In Kürze
Mehrere Kampagnen sollen Frauen zu mehr Unternehmertum inspirieren.
Wir können und müssen das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe erreichen. Frauen halten den Wirtschaftsstandort attraktiv und verdienen dafür auch die entsprechende Anerkennung. Hierfür braucht es in erster Linie einen Mentalitätswechsel in der Gesellschaft.