Zahl des Monats
1967
In dem 1967 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft – kurz Stabilitätsgesetz (StabG) – sind die vier übergeordneten wirtschaftspolitischen Ziele beschrieben: Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, Preisstabilität und außenwirtschaftliches Gleichgewicht. In dem Gesetz verpflichtet sich die Bundesregierung zudem, jährlich im Januar einen Jahreswirtschaftsbericht vorzulegen, der eine quantitative Darlegung der von der Bundesregierung für das laufende Jahr angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele und eine allgemeine Darlegung der für das laufende Jahr geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik enthält. Der erste Bericht erschien am 25. Januar 1968.

Heute
Schutz vor Corona
Ab sofort können Forschungs­einrichtungen und Unternehmen Förderanträge für Innovationsprojekte im Bereich persönlicher Schutzausrüstung einreichen. Ziel der neuen Förderrichtlinie ist es, entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Schutzausrüstung Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit zu setzen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten am Standort Deutschland zu leisten. Mit dieser Fördermaßnahme wollen wir insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützen sowie die Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen anregen und stärken.

In eigener Sache
Weichen für die Erholung gestellt
Deutschland führte im 2. Halbjahr 2020 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Gemeinsam mit den europäischen Partnern wurden die Weichen dafür gestellt, dass die europäische Wirtschaft sich nicht nur von der Krise erholen, sondern gestärkt aus ihr hervorgehen wird. Neben dem notwendigen Krisenmanagement wurden auch entscheidende Zukunftsimpulse gesetzt. Die wirtschaftspolitischen Fortschritte und Ergebnisse unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft wurden in einer neuen BMWi-Publikation zusammengefasst. www.bmwi.de/wirtschaftspolitische-bilanz-der-deutschen-eu-ratspraesidentschaft

Morgen
Industrielle Bioökonomie
Mit einer neuen Förderrichtlinie unterstützt das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie. Ziel ist es, den Transfer bioökonomischer Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis zu unterstützen. Die Förderrichtlinie trat Ende 2020 in Kraft. Die Bioökonomie gehört zu den sogenannten Game-Changer-Technologien. Sie ermöglicht vollkommen neue Produkte und Produktionsverfahren, die auf der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen, der Substitution von fossilen durch biologische Rohstoffe sowie der Nutzung von Abfällen ­basieren. Erste Projektskizzen können zum 1. März 2021 eingereicht werden.