Das Fundament weiter stärken

EU-Binnenmarkt: Gemeinsam handeln, um auch für künftige Krisen gerüstet zu sein

Wortmeldung

DR. KIRSTEN SCHOLL – Abteilungsleiterin Europapolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Der europäische Binnenmarkt ist der größte gemeinsame Wirtschaftsraum der Welt. Etwa 60 % des gesamten Handels der EU-Mitgliedstaaten entfallen allein auf ihn. Für die exportorientierte deutsche Wirtschaft ist er besonders wichtig, finden doch mehr als zwei Drittel der Warenexporte Abnehmer in der EU.

Deshalb ist es wichtig, den Binnenmarkt stetig weiterzuentwickeln. So etwa bei der gegenseitigen Anerkennung von bestimmten Produkten im Warenverkehr, für die z. B. aus Gründen des Gesundheitsschutzes keine einheitlichen EU-Standards gelten. Ein Beispiel ist die Lebensmittelindustrie mit Regelungen zu Höchstmengen in Nahrungsmittelergänzungsstoffen. Die seit April 2020 geltende Verordnung über die gegenseitige Anerkennung hat das Ziel, im Bereich der sog. nicht harmonisierten Produkte den Warenverkehr zu vereinfachen.

Um die Potenziale des Binnenmarkts noch besser zu nutzen, hat die EU-Kommission auf Bitten des Europäischen Rates zudem Hindernisse identifiziert und konkrete Aktionen zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften vorgeschlagen.
In diesem Rahmen wurde eine „Single Market Enforcement Task Force“ eingerichtet, in der die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission vertreten sind. Für Deutschland habe ich die Vertretung in dieser Gruppe gerne übernommen. Sie wird die Übereinstimmung nationalen Rechts mit Binnenmarktrecht überprüfen, Hindernisse priorisieren und Durchsetzungsfragen diskutieren. Auch staatliche Krisenreaktionen auf die Wirtschaft wollen wir mit Blick auf die Auswirkungen gemeinsam noch besser koordinieren.

Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass in der neuen Verordnung zum Binnenmarktprogramm Maßnahmen zur Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für einen effizienten Binnenmarkt auch durch finanzielle Maßnahmen unterstützt werden.