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BMWi-gefördertes Projekt verbessert mit Hilfe von KI die medizinische Diagnostik
Die Qualität der medizinischen Diagnostik wird sich mithilfe von Künstlicher Intelligenz weiter verbessern. Das ist der Ansatz von EMPAIA (EcosysteM for Pathology diagnostics with AI Assistance), einem vom BMWi im Rahmen des KI-Innovationswettbewerbs geförderten Projekt. Auf den Virtuellen Pathologietagen 2021 stellte Prof. Dr. Peter Hufnagl, Leiter der Digitalen Pathologie der Charité und Koordinator von EMPAIA, das Projekt dem Fachpublikum im Rahmen der „AG Informatik, innovative Bildgebung und Biobanking“ vor. Er betonte, dass KI-Methoden in den kommenden Jahren die bildbasierte medizinische Diagnostik revolutionieren werden, die bislang noch einen Großteil pathologischer Arbeiten ausmacht.
Diese Entwicklung kommt einer Revolution gleich und verspricht Lösungen für mehrere aktuelle Herausforderungen der Pathologie: Allem voran steht die Frage, wie die immer kleiner werdende Zahl an Fachkräften des Bereichs kompensiert werden kann – zumal die Anforderungen an die Pathologie stetig steigen. Denn durch den Trend zur personalisierten Medizin mit zielgerichteten Therapien wächst die Komplexität der Diagnostik. So müssen beispielsweise mittlerweile auch oft molekulare Informationen in die Diagnostik miteinbezogen werden. Durch die Ausweitung von Vorsorgeprogrammen wie dem Tumor-Screening erhöhen sich zudem die Fallzahlen.
KI-basierte Bildanalyseverfahren versprechen, alle diese Herausforderungen zu bewältigen. Mit ihrer Hilfe lässt sich etwa Gewebe analysieren, indem Strukturen quantifiziert und daraus dann diagnostische Parameter berechnet werden. Diese Aufgaben können KI-Verfahren schneller als Menschen durchführen, sodass Pathologinnen und Pathologen mehr Zeit für die eigentliche Diagnostik bleibt.
Das Potenzial von KI wird sich aber nur entfalten können, wenn Hindernisse für deren Nutzung beseitigt werden können, so Prof. Hufnagl. Das Ziel von EMPAIA ist daher, ein Ökosystem für KI-gestützte Diagnostik in der Pathologie zu schaffen, das diese Hindernisse überwindet. EMPAIA wird mit Förderung des BMWi einen leichteren Zugang für klinische Anwenderinnen und Anwender zu zertifizierten und validierten KI-Lösungen in der Pathologie schaffen. Dabei gewährleistet die EMPAIA-Plattform sowohl den Datenschutz als auch die Datensicherheit. Zudem wird die Abrechenbarkeit der Leistungen über unterschiedliche Systeme hinweg ermöglicht. Die im Projekt entwickelten Lösungen können später auch auf andere medizinische Bereiche übertragen werden.
30 Jahre Wismut GmbH: Im Zuge des Wandels wurden Risiken für Mensch und Umwelt beseitigt
Die Bewältigung der Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus war eine der größten ökologischen und technischen Herausforderungen im wiedervereinigten Deutschland. Seit 1991 arbeitet die Wismut GmbH im Auftrag der Bundesregierung erfolgreich an der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung ehemaliger Uranproduktionsstandorte in Sachsen und Thüringen – eine Mammutaufgabe. Heute ist die Wismut GmbH ein national wie international anerkanntes und nachgefragtes Umweltunternehmen.
DIE DDR ALS VIERTGRÖSSTER URANPRODUZENT DER WELT
Das Bergbauunternehmen Wismut AG (ab 1954: Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft/SDAG Wismut) wurde nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Um den Rüstungsvorsprung der USA aufzuholen, forcierte die sowjetische Besatzungsmacht die Gewinnung von Uran im Erzgebirge und in Ostthüringen – bis 1953 als Reparationsleistung. Das Unternehmen entwickelte sich bis 1990 zum größten Einzelproduzenten von Urankonzentraten weltweit; die DDR wurde zum viertgrößten Uranproduzenten der Welt. Den Preis dafür bezahlten die Menschen vor Ort: mit zerstörten Landschaften, verschwundenen Ortschaften, massiven Umweltfolgen, Gesundheitsschäden und sozialen Verwerfungen.
SANIERUNG UND REKULTIVIERUNG SEIT 1991
1990 wurde die Uranproduktion in Sachsen und Thüringen eingestellt. Im Zuge der Wiedervereinigung ging die Verantwortung für die Hinterlassenschaften des ostdeutschen Uranerzbergbaus auf die Bundesrepublik über – ein schwieriges Erbe. Der Bund beauftragte das Nachfolgeunternehmen der SDAG Wismut, die 1991 gegründete bundeseigene Wismut GmbH, die Schäden des Uranerzbergbaus zu beheben. Seitdem wurden wichtige Meilensteine erreicht: Mehr als eine Milliarde Tonnen an radioaktiven Rückständen wurden stabilisiert, Gefahren beseitigt sowie Risiken für Menschen und Umwelt abgebaut. Neu entstandene Landschaften, besiedelt von teils seltenen Tier- und Pflanzenarten, künden vom gewaltigen Transformationsprozess. Bisher hat der Deutsche Bundestag hierfür 6,8 Mrd. Euro bereitgestellt. Dennoch bleiben komplexe Herausforderungen: Die Sanierung und Rekultivierung der ehemaligen Uranbergbaugebiete wird noch über Generationen den Einsatz materieller, personeller und finanzieller Ressourcen erfordern.
DER URANABBAU UND SEINE FOLGEN: TEIL DER DEUTSCHEN GESCHICHTE
Der Uranerzbergbau hat nicht nur die Umwelt, sondern auch die Menschen und die Kultur der Regionen geprägt; so waren Anfang der 1950er Jahre zeitweilig über 130.000 Menschen im ostdeutschen Uranbergbau beschäftigt. Er ist mit all seinen Facetten ein sozial und wirtschaftlich bedeutsamer Teil deutscher Geschichte.
Anlässlich ihres 30-jährigen Jubiläums präsentierte sich die Wismut GmbH mit einer Ausstellung im Deutschen Bundestag. Interessierte können sich aktuell auf einen virtuellen Rundgang durch 30 Jahre Sanierungsgeschichte begeben.
Auf dem Weg zu mehr Digitalisierung sind auch Leuchtturmbeispiele gefragt. Das BMWi fördert Gaia-X basierte Projekte im Rahmen des Konjunkturpakets
Die europäische Dateninfrastruktur Gaia-X hat das Ziel, die digitale Souveränität und den Wettbewerb im Bereich Daten und Cloud zu stärken. Dabei setzt sie auf Vertrauen in den Datenschutz und Datensicherheit. In einem offenen und transparenten digitalen Ökosystem sollen Daten und Dienste verfügbar gemacht, zusammengeführt und vertrauensvoll geteilt werden können www.bmwi.de/schlaglichter-2020-09-gaia-x
ABBAU VON HÜRDEN BEIM DATENTEILEN
Datensilos, fehlende Standards, Rechtsunsicherheiten oder die begrenzte Transparenz der Angebote stellen heute ein wesentliches Hindernis für digitale Anwendungen wie etwa Künstliche Intelligenz dar. Zudem sind die genannten Aspekte schlicht Kostenhürden, aufgrund derer das in Europa vorhandene, vielfältige Know-how zu wenig zusammengeführt und genutzt wird. Um diesem entgegenzutreten, fördert das BMWi mit dem Wettbewerb „Innovative und praxisnahe Anwendungen und Datenräume im digitalen Ökosystem Gaia-X (Gaia-X Förderwettbewerb)“ Projekte, die auf der Gaia-X-Infrastruktur basieren. Angestrebt wird die Entwicklung von Anwendungsbeispielen mit Leuchtturmcharakter, die den Bedarf an sowie den technologischen und ökonomischen Nutzen von Gaia-X verdeutlichen.
VIELZAHL VON BRANCHEN UND THEMEN UNTER DEN GEWINNERN
Insgesamt haben sich 130 Konsortien aus Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Hand auf die öffentliche Ausschreibung beworben. Für eine Bewilligung noch in diesem Jahr wurden Anfang Juli elf Gewinnerkonsortien mit überregionaler, europäischer Strahlkraft ausgewählt und bekannt gegeben. Fünf weitere sollen 2022 folgen. Die insgesamt 16 Projekte bilden zahlreiche Branchen und Themen aus unterschiedlichen Bereichen ab: aus dem Gesundheits-, Rechts-, Finanz-, Bildungs-, Energie- und Produktionswesen, aus Luft- und Raumfahrt, aus dem maritimen Sektor, aus der Agrar- und Baubranche sowie aus dem öffentlichen Sektor. Sie werden in den nächsten Monaten konkret zeigen, welchen Mehrwert die souveräne Dateninfrastruktur bei der Entwicklung datengetriebener Geschäftsmodelle, KI-basierter Services und beim Aufbau europäischer Datenräume bietet.
Die Ergebnisse werden öffentlichkeitswirksam bekannt gemacht, um der deutschlandweiten und internationalen Nachfrage nach Gaia-X-basierten datengetriebenen Anwendungen und Datenräumen weitere Impulse zu geben. Zugleich sollen weitere Interessierte gewonnen, eine Vorbildwirkung für neue Anwender erzeugt und der Wissens- und Technologietransfer unterstützt werden.
Der Gaia-X Förderwettbewerb ist Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“. Für die 16 Leuchtturmvorhaben sollen daraus Fördermittel in Höhe von rund 175 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Die konkreten Arbeiten an ersten Projekten sollen noch in diesem Jahr starten können.
Neufassung der Dual-Use-Verordnung tritt im September in Kraft
Am 9. September 2021 ist es soweit: Die Neufassung der zentralen EU-Rechtsgrundlage für die Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem (zivilem ebenso wie militärischem) Verwendungszweck, sogenannte Dual-Use-Güter, tritt in Kraft. Ausgehend von einem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2016 dauerte der Gesetzgebungsprozess bis zu einer Einigung unter deutscher Ratspräsidentschaft Ende 2020 fast vier Jahre. Die neue Verordnung löst die bisherige Dual-Use-Verordnung ab und trägt den geänderten (geo-) politischen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen Rechnung.
ZIVILE UND MILITÄRISCHE NUTZUNG
Dual-Use-Güter können neben ihrer zivilen Verwendung auch für Massenvernichtungswaffen, Raketenträgertechnologien oder zu sonstigen militärischen Zwecken eingesetzt werden. Welche Güter das sind, ist vorrangig in internationalen Nichtverbreitungsübereinkommen und Exportkontrollregimen geregelt, die wiederum mit der Dual-Use-Verordnung in EU-Recht umgesetzt werden.
Unter der neuen Verordnung gelten die bisherigen Exportkontrollregelungen im Wesentlichen fort: So bleibt insbesondere der Vorrang der internationalen Regulierungsebene bestehen; auf eine EU-eigene Güterliste wird verzichtet. Eine wesentliche Neuerung ist die – im Gesetzgebungsverfahren strittige – Einführung einer menschen- rechtsbezogenen sogenannten Catchall- Kontrolle für nicht bereits in der Güterliste enthaltene Güter der digitalen Überwachung. Derartige Güter unterliegen künftig einer Exportkontrolle, wenn diese „für eine Verwendung im Zusammenhang mit interner Repression und/oder der Begehung schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht bestimmt sind“. Im Sinne einer stärkeren Harmonisierung der Exportkontrollpolitik innerhalb der EU haben die Mitgliedstaaten zudem nunmehr die Möglichkeit, von den nationalen Güterlisten der anderen Mitgliedstaaten im Einzelfall Gebrauch zu machen. Neu eingeführt werden auch zwei EU-Allgemeingenehmigungen, die den administrativen Aufwand der Unternehmen für entsprechende Ausfuhren erleichtern. Diese betreffen zum einen konzerninterne Technologietransfers und zum anderen bestimmte Verschlüsselungsgüter. Die hohe praktische Relevanz der Verordnung für die deutsche Wirtschaft wird fortbestehen.
MEHR ZUM THEMA
Die Volltextfassung der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über die Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung) kann unter folgendem Link abgerufen werden: t1p.de/Unionsregelung