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Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG wurde zum 1. Juli 2021 vollständig umgesetzt und ist erfolgreich gestartet
Einleitung
Im Gebäudebereich gibt es ein enormes Potenzial für CO2-Einsparungen und damit für Investitionen in den Klimaschutz. Die Bundesregierung hat deshalb die Förderprogramme für Gebäudeeffizienz bereits mit den Beschlüssen des Klimakabinetts im Herbst 2019 deutlich aufgestockt. In dem Zuge wurden auch bereits die Förderkonditionen verbessert. Ziel ist, die Einsparziele für Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu erreichen – gemäß der jüngsten Novelle des Klimaschutzgesetzes müssen die Emissionen von aktuell ca. 120 Mio. t auf 67 Mio. t im Jahr 2030 sinken. Weitere Bausteine, um das Sektorziel im Gebäudebereich zu erreichen, sind die CO2-Bepreisung von Brennstoffen seit Januar 2021 und die ordnungsrechtlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
In Kürze Neue, attraktive Förderstruktur gibt wichtige Impulse für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich.
Die mit Beginn des Jahres gestartete Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt durch eine neue, attraktive Förderstruktur und verbesserte Anreize wichtige Impulse auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebereich.
Transparenter und übersichtlicher: Die neue Förderstruktur
Mit der BEG gibt es erstmals eine einheitliche Förderstruktur sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude: Die BEG, die aus mehreren Teilprogrammen besteht, löst die historisch gewachsene Vielzahl der bisherigen Förderprogramme im Gebäudebereich ab – darunter das bekannte CO2-Gebäudesanierungsprogramm (KfW Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“). Damit wird auch die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich erstmals unter einem Dach zusammengefasst.
Mehr als 2,7 Mrd. Euro hat das BAFA für die BEG im 1. Halbjahr 2021 bereits bewilligt.
Bereits im Januar 2021 startete die neue Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hierbei stehen für einzelne Sanierungsmaßnahmen, wie z. B. die Dämmung der Gebäudehülle oder die Erneuerung der Heizungsanlage, attraktive Fördersätze zur Verfügung. Seit Jahresbeginn wurden bereits über 150.000 Förderanträge gestellt.
Mit dem am 1. Juli 2021 erfolgten Programmstart bei der KfW stehen nun auch umfassende Förderangebote für den Neubau und die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu Effizienzhäusern bzw. Effizienzgebäuden sowie – in Ergänzung zur Zuschussvariante der BAFA – eine Kreditvariante für Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Damit ist die Neuaufstellung der energetischen Gebäudeförderung komplett. Antragstellerinnen und Antragsteller können nun bei allen förderfähigen Vorhaben zwischen einer Kredit- und einer Zuschussförderung wählen. Dadurch kommen erstmals auch Unternehmen sowie kommunale und gemeinnützige Akteure in den Genuss einer Zuschussförderung.
KERNELEMENTE DER NEUEN BEG
• Möglichkeit der Kredit- oder Zuschussförderung für alle Fördermaßnahmen
• Einführung neuer ambitionierter Förderklassen mit höheren Fördersätzen: Erneuerbare Energien-Klasse (EE-Klasse) und Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse)
• Verbesserte Förderung für Nichtwohngebäude einschließlich Beratungs- und Planungsleistungen
• Verbesserte Schnittstelle zur Energieberatung: Förderbonus für schrittweise Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Mehr als 3,4 Mrd. Euro hat die KfW im ausgelaufenen CO2-Gebäudesanierungsprogramm im 1. Halbjahr 2021 zugesagt.
Neue Förderklassen für mehr Nachhaltigkeit
In der BEG wurden eine „Erneuerbare-Energien- Klasse (EE-Klasse)“ und eine „Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse)“ neu eingeführt. Ziel ist es, beim Bauen und Sanieren intensivere Anreize für Nachhaltigkeit zu setzen – sowohl in der Betriebsphase als auch im Hinblick auf den so genannten Lebenszyklus eines Gebäudes.
So wird z. B. die „Effizienzhaus-EE“-Klasse erreicht, wenn beim Einbau einer neuen Heizungsanlage mindestens 55 % der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammen.
In der NH-Nachhaltigkeits-Klasse werden erstmals auch ökologische, soziokulturelle und ökonomische Aspekte im gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes stärker berücksichtigt. Dabei geht es u. a. um Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen, die durch den Bau, einschließlich der Herstellungsphase und vorgelagerter Lieferketten, anfallen (sogenannte graue Energie). Ein Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude erreicht in der BEG dann die NH-Nachhaltigkeits-Klasse – und damit eine höhere Förderquote – wenn die Nachhaltigkeit des Gebäudes durch eine Zertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) bestätigt wird.
Einfachere Anträge und verbesserte Konditionen
Durch die Neustrukturierung der BEG ist es deutlich einfacher geworden, eine Förderung zu beantragen. Gebäudeeigentümer können in der Regel mit nur einem Antrag finanzielle Unterstützung bekommen, auch wenn sie mehrere Maßnahmen in Anspruch nehmen möchten. So kann z. B. die Förderung für eine fachgerechte Planung und Baubegleitung zusammen mit der geplanten Baumaßnahme beantragt werden.
Die Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden durch die neuen Konditionen spürbar verstärkt. Private, gewerbliche und kommunale Investoren profitieren von attraktiven Fördersätzen. Dabei gilt der bewährte Grundsatz: Je höher das erreichte energetische Niveau, desto höher die Förderung. Die Investitionen müssen dabei immer über den gesetzlichen vorgeschriebenen Standard für Gebäude hinausgehen. Für die Sanierung zum Effizienzhaus 40, das nur 40 % der Primärenergie eines Referenzgebäudes nach GEG verbraucht, ist ein Zuschuss von bis zu 45 % möglich, maximal 54.000 Euro je Wohneinheit. Wird dabei ein Heizsystem installiert, durch das der Energiebedarf überwiegend aus erneuerbaren Energien gedeckt werden kann („Effizienzhaus EE“-Klasse), erhöht sich der Zuschuss auf 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 75.000 Euro je Wohneinheit.
Auch bei der Sanierung und beim Neubau von Nichtwohngebäuden profitieren Investoren von den neuen Konditionen – hier wurde die Förderung weitgehend an die Wohngebäudeförderung angeglichen. So sind nun z. B. auch für die Sanierung einer Schule oder eines Bürogebäudes zum Effizienzgebäude je nach erreichtem energetischem Niveau (Tilgungs-)Zuschüsse von bis zu 45 % und im Neubau bis zu 20 % der förderfähigen Kosten möglich. Wird darüber hinaus eine sogenannte „ Effizienzgebäude EE“-Klasse oder eine „Effizienzgebäude NH-Nachhaltigkeits“-Klasse erreicht, erhöht sich die Förderung um zusätzliche 2,5 % beim Neubau bzw. um 5 % bei der Sanierung.
NEUES GÜTESIEGEL QNG
Das im Juli 2021 eingeführte „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), mit dem die Erfüllung von allgemeinen und besonderen Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden gekennzeichnet wird. Das Qualitätssiegel wird durch unabhängige Stellen in den Anforderungsniveaus „QNG-PLUS“ oder „QNG-PREMIUM“ vergeben. Bislang wird nur die Siegelvariante für den Neubau von Wohngebäuden angeboten. Weitere Siegelvarianten sollen noch bis Ende 2021 folgen. Näheres wird im Herbst 2021 mit der QNG-Roadmap veröffentlicht. Alle Informationen zum „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ einschließlich von Listen der Zertifizierungsstellen, die als Prüf- und Vergabestelle für das QNG tätig werden dürfen, sowie der Bewertungssysteme, die als Grundlage für das QNG verwendet werden dürfen, werden auf folgendem Informationsportal veröffentlicht. www.nachhaltigesbauen.de
Neben den Aufwendungen für Fachplanung und Baubegleitung – die erstmals auch bei Nichtwohngebäuden förderfähig sind – werden auch zusätzlich entstehende Beratungs- und Planungskosten, die im Zusammenhang mit der Zertifizierung „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) entstehen, mit 50 % der förderfähigen Kosten gefördert.
Auch schrittweise Sanierungen auf ein energetisches Niveau einer Effizienzhaus-Stufe lohnen sich: Wird ein in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Schritt für Schritt umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 % (iSFP-Bonus).
Mit der neuen BEG ist zukunftsfähiges und nachhaltiges Bauen und Sanieren noch attraktiver und einfacher als zuvor – so lassen sich gleichzeitig Kosten sparen, das Klima schützen und der Gebäudekomfort erhöhen.