illustration von Prof. Dr. Monika Schnitzer

PROF. DR. MONIKA SCHNITZER
Professorin für Komparative Wirtschaftsforschung an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und seit 2020 Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

Im Fokus unseres Jahresgutachtens stehen drei Themen, die für die erfolgreiche Gestaltung der anstehenden Transformation zentral sind: Bildung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Wir müssen dauerhaft mehr in Bildung investieren, um die Bildungsrückstände aufzuholen, die – in der Pandemie noch mehr als sonst – gerade bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien aufgetreten sind. Wir müssen die Digitalisierung vorantreiben und ihr Potenzial für Wirtschafts- und Produktivitätswachstum besser nutzen. Und wir müssen die ökologische und die fiskalische Nachhaltigkeit stärken.

Das Gutachten geht auch auf Fragen ein, die im Zentrum der aktuellen Koalitionsverhandlungen stehen dürften: die Notwendigkeit von öffentlichen und privaten Investitionen und ihre Finanzierung. Hier stellen wir – anders als sonst – zwei unterschiedliche Einschätzungen zur Diskussion. Am Ende muss eine politische Entscheidung gefällt werden.

Die öffentlichen Ausgabenbedarfe werden von verschiedenen Studien unterschiedlich hoch eingeschätzt. Zwei Mitgliedern des Rates, Achim Truger und mir selbst, erscheint ein öffentlicher Ausgabenbedarf bis zu einem mittleren zweistelligen Milliardenbereich plausibel. Auch der Rat hat sich für eine Reihe von Maßnahmen ausgesprochen, die zu hohen öffentlichen Ausgabenbedarfen führen. Dies erfordert eine überzeugende rechtssichere und nachhaltige Finanzierungsstrategie im Rahmen der politisch gesetzten Schuldenbremse, um für die notwendige Verstetigung der Investitionsausgaben zu sorgen. Dabei kommt für einen Teil der Bedarfe aus ökonomischer Sicht eine Finanzierung über eine höhere Nettokreditaufnahme in Frage. Die im Rahmen der Schuldenbremse rechtlich zulässigen Optionen – etwa öffentliche Unternehmen, Rücklagen oder Sondervermögen sowie insbesondere rechtlich selbständige öffentliche Investitionsgesellschaften – sollten ausgelotet werden.